DDU plus Minijob?

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hwalther
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DDU plus Minijob?

Beitrag von hwalther »

Hi,

wenn ein Beamter (mit 63, 4. Qt. 2023) auf Grund DDU pensioniert wird, darf so ein Beamter dann einen Minijob in einer Behörde oder einem anderen beliebigen Arbeitgeber ausführen? Hat das Einfluss auf die Pension?
Es heisst ja, jeder hat das Recht, einen Minijob anzunehmen, solange die WAZ 48 h nicht überschreitet. Als Pensionär ist man von diesem Wert weit entfernt.
Acta
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Re: DDU plus Minijob?

Beitrag von Acta »

Der dbb hat eine gute Zusammenfassung auf deren Homepage.

Link: https://www.dbb.de/lexikon/themenartike ... eiten.html

Weitere Informationen sind im § 99 Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt.
Bei mir war es so, dass ich keinen 450,- EUR-Basis-Job bei einer anderen Dienststelle bzw. bei einem anderen Dienstherrn machen durfte (=> vgl. § 99 Abs. 2 BBG). Hier heißt es: „Ein solcher Versagungsgrund liegt in der Regel auch vor, wenn sich die Nebentätigkeit wegen gewerbsmäßiger Dienst- oder Arbeitsleistung oder sonst nach Art, Umfang, Dauer oder Häufigkeit als Ausübung eines Zweitberufs darstellt.“

Nur zum Hinweis:
Die 450,- EUR-Grenze soll wohl ab 01.10.2022 auf 520,- EUR steigen.
Quelle: https://blog.minijob-zentrale.de/minijo ... -520-euro/
Gertrud1927
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Re: DDU plus Minijob?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ich denke in DDU gibt es keine Nebentätigkeit oder Nebenbeschäftigung mehr.
Darum denke ich könnte nur § 105 zuständig sein.
Anzeigepflichtig ist Dein 450€ Job immer. Aber wirkt sich nicht auf Deine Pension aus.
Im BeamtVG behandelt das der §53.
lavinia21
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Re: DDU plus Minijob?

Beitrag von lavinia21 »

Die Nebentätigkeit (so wird das in BW bei Pensionären genannt) darf idR auch nicht nur im Entferntesten etwas mit dem alten Job zu tun haben. Gleichfalls wird idR max. 1/8 der alten Arbeitszeit pro Woche vorausgesetzt. Die Besoldungsstelle will idR den Vertrag und monatlich alle Abrechnungen haben. Anzeigepflichtig ist er immer.
Gertrud1927
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Re: DDU plus Minijob?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ich denke ist doch genau wie im Bund. Im Ruhestand gibt es keine Nebentätigkeit. Wie auch.
Im Landesbeamtengesetz von BW behandelt §82 bis 88 die Nebentätigkeiten während der aktiven Zeit.
Der §88a Die Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses.
AndyO
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Re: DDU plus Minijob?

Beitrag von AndyO »

lavinia21 hat geschrieben: 22. Apr 2022, 19:50 Die Nebentätigkeit (so wird das in BW bei Pensionären genannt) darf idR auch nicht nur im Entferntesten etwas mit dem alten Job zu tun haben.
Das Konkurrenzverbot ist seit langem, gefallen:

Nach Ansicht der Richter des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) sei zu berücksichtigen, dass Ruhestandsbeamte im Gegensatz zu aktiven Beamten kein Hauptamt mehr innehätten, auf dessen Erfordernisse sie noch Rücksicht nehmen müssten. Daher könne eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen nur angenommen werden, wenn die Erwerbstätigkeit des Ruhestandsbeamten nachteilige Rückschlüsse auf seine frühere Amtsführung nahe lege. Insbesondere dürften Ruhestandsbeamte nicht für Personen oder Unternehmen tätig werden, mit deren Angelegenheiten sie in den letzten (hier: fünf) Jahren ihres aktiven Dienstes maßgeblich befasst gewesen seien (Urt. v. 26.06.2014, Az. 2 C 23.13).

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... enzverbot/
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