Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen

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Siggi09
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen

Beitrag von Siggi09 »

Olinec hat geschrieben: 25. Nov 2021, 10:25 Man merkt auch schon, dass immer wieder direkt die gleicher Schreiberlinge wie Siggi09 und Sepp01 (kommt ja keiner drauf, dass das ein und die Gleichen sind) oderTorquemada hier immer wieder das Gleiche schreiben. So kann man das Forum auch am Laufen halten.

Warte noch auf den Hinweis von Ruheständler - fehlt nur noch dass dibedupp wieder ausgegraben wird - vermutlich steckt der aber hinter einem anderen Schreiberling.
LOL

Wer hält das Forum am Laufen? Wenn Du dibedupp noch kennst: Wie viele Identitäten hast Du hier schon "verschlissen" (nacheinander und/oder parallel)?
sepp01
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen

Beitrag von sepp01 »

Olinec hat geschrieben: 25. Nov 2021, 10:25 Mal wieder nur das blablalbla hier...

.

Ich merke aber, wenn hier die Themen ausgehen, werden auch noch so merkwürdige Themen mit Fallkonstruktionen eingestellt. Man merkt auch schon, dass immer wieder direkt die gleicher Schreiberlinge wie Siggi09 und Sepp01 (kommt ja keiner drauf, dass das ein und die Gleichen sind) oderTorquemada hier immer wieder das Gleiche schreiben. So kann man das Forum auch am Laufen halten.
Ich kenne deine Probleme nicht!! Aber so wie du dich verhältst, hast du sicher welche.
Sicher ist, dass du von Dingen redest, von denen du wenig Ahnung hast!! Ich bin dieses Jahr in den ER gegangen, daher kenne ich die Regularien auch. Du scheinbar nicht.
Und nein, ich bin nicht Siggi09.
Grüße
Gutmensch
Beiträge: 3
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen

Beitrag von Gutmensch »

So nun melde ich mich auch nochmal.
Bei meiner Antragstellung wurde natürlich gefragt ob ich eine Person betreue. Dies hab ich erstmal verneint. Nun hat sich aber etwas in der Verwandschaft geändert. Da ich ja bald mehr Zeit habe könnte ich ja nun meine Zeit im ER hierfür verwenden. Um aber erstmal keine Hoffnungen und Entäuschungen zu verursachen habe ich hier im Forum mal höflich nachgefragt. Ich bin davon ausgegangen dass man im Nachhinein eine zu pflegende Person angeben kann. Nur mal so am Rande, es wird kein Zuckerschlecken und genau aus diesem Grunde habe ich hier höflich gefragt...vielen Dank an Alle die geholfen haben besonders sepp01 und siggi09... Wie hier schon erwähnt ändern sich Situationen. Klar steht alles irgendwo ....es geht aber nichts über Erfahrungen von anderen Mitmenschen. Und dafür bin ich sehr dankbar. Bin tatsächlich beim finden in YAM (was nun auch neu ist) nicht so gut vielleicht schickt mir jemand noch den Link oder meldet sich nochmal bei mir.

DANKE
Pipapo
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen

Beitrag von Pipapo »

Das neue YAM ist aus meiner Sicht furchtbar. Ich finde da auch nichts mehr.
Und hör nicht auf das Geschwätz des einen Users, der will nur stänkern.
JochenB
Beiträge: 8
Registriert: 26. Nov 2021, 09:36
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen

Beitrag von JochenB »

Guten Morgen,
würde auch gerne den ER in Anspruch nehmen, aber bisher
schon zweimal abgelehnt worden.
Gibt es für bestimmte Personenkreise ein Stop oder eine
Sperre und wie sind die genauen Voraussetzungen für eine
Genehmigung ?

Pflegeperson wäre vorhanden, aber auch Kind unter 18.
sepp01
Beiträge: 65
Registriert: 8. Aug 2012, 18:31
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen

Beitrag von sepp01 »

Du musst bei einer Einheit sein, die Personalüberhang hat und somit deren Beamte auch zu dem berechtigten Personenkreis gehören. Es gibt Einheiten wie z.B. der PTI, deren Beamte sind nicht berechtigt. Das kannst du bei deiner Führungskraft in Erfahrung bringen!!
Wenn dann der Aufruf kommt kannst du einen Antrag stellen. Dabei spielt es nur eine Rolle ob deine Org-Einheit berechtigt ist. Was du später machst z.B. 1000 Stunden oder Pflege von Angehörigen oder Kinder unter 18 betreuen, ist dabei völlig unerheblich.
Nachdem du den Antrag in der Frist gestellt hast, benötigst du erstmal das nötig OK deiner Führungskraft und deines HR. Wenn nicht erhältst du eine Ablehnung. Wenn keine Ablehnung erfolgt, bekommst du eine Bestätigung und du bist schon eine Runde weiter. Nach ein paar Monaten geht’s dann weiter. Entscheidend ist dann ob genügen Budget für alle Anträge vorhanden ist und ob für dich keine andere Verwendungsmöglichkeit bei einer anderen Behörde (was aber faktisch nie der Fall ist) vorhanden sind. Wenn das alles klappt, kannst du die Unterlagen einreichen und bekommst die Genehmigung.
Grüße
Iltisschnurri
Beiträge: 208
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen

Beitrag von Iltisschnurri »

Servus an alle,
also diese Woche ist ein Schreiben vom BR gekommen. Es geht also weiter:

• Versorgungsinformation für verbeamtete Kolleginnen und Kollegen

Hier ein kleines Fundstück aus dem Personalportal, das einige vielleicht interessieren dürfte: es können wieder Versorgungsinformationen beauftragt werden, allerdings nur für einen klar definierten Kreis und in einem relativ kurzen Zeitraum!

Das Angebot richtet sich ausschließlich an verbeamtete Kolleginnen und Kollegen im Telekom-Konzern, die vom 2. Mai 1967 bis zum 31. Dezember 1967 geboren sind, sofern sie ernsthaftes Interesse an der späteren Beantragung des Engagierten Ruhestands zum Ende des Monats im Jahr 2022 haben, in dem sie ihren 55. Geburtstag feiern (für im Mai 1967 geborene Beamtinnen und Beamte gilt abweichend der 30. Juni 2022)
In diesen Fällen kann vom 18. November 2021 bis zum 31. Dezember 2021 eine Versorgungsinformation für 2022 zum Engagierten Ruhestand beauftragt werden.

Bzgl. ER Pflege von Angehörigen. Also unser Chef meinte: "Du mußt halt den Antrag stellen, wenn der zu Pflegende nach Antritt der Sozialtunden nur einen Tag später stirbt, hast Du Glück gehabt, verstirbt dieser einen Tag zu früh, mußt Du halt schauen, wie Du die 1.000 Stunden sonst irgendwie ableisten kannst". So das Zitat wertfrei.

Gruß
Iltisschnurri
JochenB
Beiträge: 8
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen

Beitrag von JochenB »

Hallo und guten Abend,
vom Prinzip her sollte ich für einen ER in Frage kommen.
Einmal abgelehnt bisher, aber schon zweimal den Termin
leider aus unterschiedlichen Gründen verpasst.

Maßgeblich für den Nachweis von Pflegeangehörigen oder
Kinder ist der Tag zum Eintritt in den ER. Wenn an diesem
Tag mindestens eine Voraussetzung vorhanden ist und nach
Prüfung diese Nachweis auch gilt, dann ist es egal was dann
passiert. Wenn das Kind 1 Tag später 18 wird, gilt der Nachweis
als erbracht - gleiches gilt für den späteren Tod der zu
pflegenden Person - so hat es mir der BR jedenfalls mitgeteilt.

Gerade wenn ein Kind dann aber kurz danach schon 18 wird,
finde ich das nicht gerecht - obwohl bei mir diese Vorgabe
greift.

Einen schönen Abend allen und eine schöne Adventszeit
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