Guten Tag,
ist bei bei den Bundesbeamte möglich sich die vorherigen Tätigkeiten sowohl als Voraussetzung für die Eingruppierung in die A-Besoldung, wie auch für die Erfahrungsstufen anrechnen zu lassen?
Voraussetzung für mittleren Dienst wurden durch entsprechende Ausbildung plus gleichwertige Tätigkeit (3 Jahre) erfüllt.
Kann ich mir dann auch noch 3 Jahre gleichwertige Tätigkeit als Erfahrungsstufe anrechnen lassen? Oder nur noch 1,5 Jahre als Erfahrungsstufe, da 1,5 Jahre abgezogen wurden, weil es Voraussetzung für eine Direkteinstellung war?
Vielen Dank.
Chris
Eingruppierung und Erfahrungstuffe gleichzeitig anrechenbar?
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