Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
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Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Auch von mir vielen Dank für Deine Bemühungen. Bin mal gespannt.
Gruß Bruno
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Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Die Ausgabenseite ist in dem Schreiben der GPV erläutert (Begründung Beitragserhöhung). Auf das Schreiben an die PBeaKK habe ich eine Antwort bekommen: "da Sie sich bereits an den Ombudsmann gewandt haben, wird dieser bezüglich einer Stellungnahme auf uns zukommen. wir werden an den Ombudsmann berichten und dieser wird Sie dann im Anschluss über sein Ergebnis informieren."
Ich habe jetzt das Anschreiben an die PBeaKK und die Antwort der PBeaKK an den Ombudsmann weitergeleitet, mit der Bitte um weitere Bearbeitung.
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Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Du machst Dir wirklich Mühe - Respekt. Wenn der Ombudsmann Dich tatsächlich informiert ist das schon ein großer Erfolg, egal was dabei herauskommt. Es wäre nach wie vor super von Dir, wenn Du uns darüber berichtest. Bis dahin Danke und hoffentlich ein nicht allzu langes warten auf die Antwort.
Gruß Martin
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Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Als aktiver Beamter zahlte ich bei ca. 3200€ Bruttobezügen lediglich 13,37€ für die GPV. Wobei im Pflegefall die Versicherung 50% der Kosten gezahlt hätte und die anderen 50% von der Beihilfe gedeckt worden wären; nun als Pensionär bei 2600€ Brutto sind die Beiträge zur Privaten Pflegepflichtversicherung der GPV auf 43,42€ gestiegen - obwohl die Versicherung nur noch 30% der Kosten übernimmt! Zusätzlich werden nun auch noch von den Beamtenversorgungsbezügen nach §50f 40,33€ abgezogen.
Dazu fehlt mir jedwedes Rechtsverständnis. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsprinzip hätten die Beiträge als Pensionär doch gesenkt werden müssen.
Dazu fehlt mir jedwedes Rechtsverständnis. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsprinzip hätten die Beiträge als Pensionär doch gesenkt werden müssen.
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Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
@Altlast - fairer wäre eine prozentuale Anhebung der Beiträge, die sich an der Höhe des Geahltes orientiert (wie in der gesetzlichen KK bis zur "Grenze" üblich). Ob ein Beamter 10000€ oder 2000€ verdient, die Beiträge in der Grundversicherung und der Pflege sind gleich. Ab diesem Jahr kommt noch die verminderte steuerliche Berücksichtung der Krankenkassen/Pflegebeiträge hinzu (einfach formuliert).
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Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Zitat:
Ab diesem Jahr kommt noch die verminderte steuerliche Berücksichtung der Krankenkassen/Pflegebeiträge hinzu (einfach formuliert).
Die Basiskrankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung sind doch in voller Höhe
absetzbar..auch über 1900 Euro.
Oder hat sich da was geändert ?
Ab diesem Jahr kommt noch die verminderte steuerliche Berücksichtung der Krankenkassen/Pflegebeiträge hinzu (einfach formuliert).
Die Basiskrankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung sind doch in voller Höhe
absetzbar..auch über 1900 Euro.
Oder hat sich da was geändert ?
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Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Sofern Du nur 1900 € zahlst auf jeden Fall, manch andere wie ich zahlen mehr. Die Kürzung wurde jedes Jahr runtergefahren und ist erstmalig 2020 auf 1900€ für Ledige und 3800€ für Verheiratete gedeckelt.
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Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
2020 ist die Günstigerprüfung bei den Vorsorgeaufwendungen weggefallen...(Rechtslage 2004)
Das ist das was Du meinst...
Es gibt nur noch die neue Berechnungsmethode seit 2010
Und da gilt:
Die Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung, die weitestgehend dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht (Grundversorgung entsprechend dem SGB XII ohne Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, Krankentagegeld usw.) und zur gesetzlichen und privaten Pflege-Pflichtversicherung sind sogar in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar, auch wenn sie den Höchstbetrag überschreiten (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). In diesem Fall bleiben dann allerdings alle weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen unberücksichtigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Ist der Höchstbetrag noch nicht überschritten, können Sie Ihre übrigen Versicherungsbeiträge bis zum Höchstbetrag absetzen.
In meinen Steuerbescheid für 2020 vom April (Versorgungsempfänger ledig) wurden weit mehr als 1900 Euro
berücksichtigt...die Basiskrankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung in voller Höhe.
Alles andere wie Kfz Haftpfllicht und Zusatzversicherung fällt aber "unter den Tisch".
Für 6 Monate bezahle ich 2021 78 Euro mehr für die Pflege-Pflichtversicherung .
Davon bekomme ich ungefähr 21 Euro wieder mit dem nächsten Steuerbescheid für 2021.
Das ist das was Du meinst...
Es gibt nur noch die neue Berechnungsmethode seit 2010
Und da gilt:
Die Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung, die weitestgehend dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht (Grundversorgung entsprechend dem SGB XII ohne Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, Krankentagegeld usw.) und zur gesetzlichen und privaten Pflege-Pflichtversicherung sind sogar in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar, auch wenn sie den Höchstbetrag überschreiten (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). In diesem Fall bleiben dann allerdings alle weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen unberücksichtigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Ist der Höchstbetrag noch nicht überschritten, können Sie Ihre übrigen Versicherungsbeiträge bis zum Höchstbetrag absetzen.
In meinen Steuerbescheid für 2020 vom April (Versorgungsempfänger ledig) wurden weit mehr als 1900 Euro
berücksichtigt...die Basiskrankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung in voller Höhe.
Alles andere wie Kfz Haftpfllicht und Zusatzversicherung fällt aber "unter den Tisch".
Für 6 Monate bezahle ich 2021 78 Euro mehr für die Pflege-Pflichtversicherung .
Davon bekomme ich ungefähr 21 Euro wieder mit dem nächsten Steuerbescheid für 2021.
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Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Habe jetzt vom Ombudsmann ein Schreiben bekommen: Der Antrag ist angenommen. Er wird mein Anliegen der Postbeamtenkrankenkasse mit der Bitte um Überprüfung zuleiten. Der Vorgang kann einige Wochen dauern. Sobald die Stellungnahme vorliegt wird diese an mich weitergeleitet.Rügen hat geschrieben: ↑23.06.2021 21:30 Du machst Dir wirklich Mühe - Respekt. Wenn der Ombudsmann Dich tatsächlich informiert ist das schon ein großer Erfolg, egal was dabei herauskommt. Es wäre nach wie vor super von Dir, wenn Du uns darüber berichtest. Bis dahin Danke und hoffentlich ein nicht allzu langes warten auf die Antwort.
Gruß Martin
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Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Der Ombudsmann hat jetzt die Stellungnahme der PBeaKK an mich in Kopie gesandt.
Allgemeines Bla Bla und die jeweilige Begründung der Beitragserhöhungen. Die Begründung der Erhöhungen fur 2020 und 2021 ist so gut wie identisch. Auch in der Begründung wurde die Einnahmenseite nicht betrachtet.
Der Ombudsmann will mir ein verfahrensabschließendes Schreiben zukommen lassen.
Für die gesetzliche Pflegeversicherung kann man im Internet die Betrachtung der Einnahmenseite gegenüber der Ausgabenseite unproblematisch einsehen. Dies ist mir für die GPV nicht gelungen.
Wenn ich das abschließende Schreiben habe melde ich mich wieder.
Allgemeines Bla Bla und die jeweilige Begründung der Beitragserhöhungen. Die Begründung der Erhöhungen fur 2020 und 2021 ist so gut wie identisch. Auch in der Begründung wurde die Einnahmenseite nicht betrachtet.
Der Ombudsmann will mir ein verfahrensabschließendes Schreiben zukommen lassen.
Für die gesetzliche Pflegeversicherung kann man im Internet die Betrachtung der Einnahmenseite gegenüber der Ausgabenseite unproblematisch einsehen. Dies ist mir für die GPV nicht gelungen.
Wenn ich das abschließende Schreiben habe melde ich mich wieder.
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Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Habe das abschließende Schreiben vom Ombudsmann erhalten:
Nachdem der Ombudsmann die Vorgehensweise des Versicherers geprüft hat, hat er nichts an der Beitragserhöhung zu beanstanden. Es folgt eine 3 seitige Erklärung. Ehrlich, ich habe nichts anderes erwartet!
Nachdem der Ombudsmann die Vorgehensweise des Versicherers geprüft hat, hat er nichts an der Beitragserhöhung zu beanstanden. Es folgt eine 3 seitige Erklärung. Ehrlich, ich habe nichts anderes erwartet!
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Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Lieber Kollege Vossloch,
kannst uns die Stellungname des Ombudsmannes zukommen lassen? Wir haben bisher Schriftverkehr mit der PBeaKK, der GPV und Telefonate mit dem PKV-Verband in dieser Sache geführt und eine Klage eines unserer IGV-Mitglieder (www.igv-pbeakk.de) vor dem Sozialgericht ist in Vorbereitung.
MfG
Edgar Müller
kannst uns die Stellungname des Ombudsmannes zukommen lassen? Wir haben bisher Schriftverkehr mit der PBeaKK, der GPV und Telefonate mit dem PKV-Verband in dieser Sache geführt und eine Klage eines unserer IGV-Mitglieder (www.igv-pbeakk.de) vor dem Sozialgericht ist in Vorbereitung.
MfG
Edgar Müller
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Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Ich kenne mich mit der PBeaKK/GVP nicht aus, aber aus meinen Erfahrungen kann ich berichten, da ich momentan gegen die PPV vor dem SG klage.
Ich würde euch empfehlen eure Musterklage nicht nur bei einer Person zu testen. Die Kammern, gerade wenn diese "befehlsmäßig" von jungen Richtern besetzt sind, lassen eher zu wünschen übrig.
Meine PPV lässt sich in dem Rechtsstreit von einer großen Kanzlei vertreten, die Sozialrichterin hat diese etwas angeschnauzt, da vor dem Sozialgericht allgemein sehr freundliche Regelungen gelten, was Klageantrag und Beweismittel betrifft, da kein Beibringungsgrundsatz bei der Sozialgerichtsbarkeit existiert.
Nach einem EuGH-Urteil kann die Verjährungsfrist bis zu 10 Jahre betragen, wenn Verbraucherverträge missbräuchliche Klausen beinhalten.
EuGH 10.06.2021, Az. C–776, 777, 778, 779, 780, 781, und 782/19. In den MB/PPV könnte dies beispielsweise die Klausel sein, wann Beitragserhöhungen erlaubt sind und welche Transparenz, bezüglich der Gründe dem Versicherungsnehmer dabei mitgeteilt werden müssen.
Nur mal so als Idee.
Ich würde euch empfehlen eure Musterklage nicht nur bei einer Person zu testen. Die Kammern, gerade wenn diese "befehlsmäßig" von jungen Richtern besetzt sind, lassen eher zu wünschen übrig.
Meine PPV lässt sich in dem Rechtsstreit von einer großen Kanzlei vertreten, die Sozialrichterin hat diese etwas angeschnauzt, da vor dem Sozialgericht allgemein sehr freundliche Regelungen gelten, was Klageantrag und Beweismittel betrifft, da kein Beibringungsgrundsatz bei der Sozialgerichtsbarkeit existiert.
Nach einem EuGH-Urteil kann die Verjährungsfrist bis zu 10 Jahre betragen, wenn Verbraucherverträge missbräuchliche Klausen beinhalten.
EuGH 10.06.2021, Az. C–776, 777, 778, 779, 780, 781, und 782/19. In den MB/PPV könnte dies beispielsweise die Klausel sein, wann Beitragserhöhungen erlaubt sind und welche Transparenz, bezüglich der Gründe dem Versicherungsnehmer dabei mitgeteilt werden müssen.
Nur mal so als Idee.
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Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Heute Nachricht bekommen. Beitragserhöhung für 2022 = 3,39 %
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Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Und was ist mit den Zusatzversicherungen ..die Ergänzungsstufe sollte doch billiger
werden ?
Die Pflegeversicherung steigt ja wegen dem Corona-Zuschlag in der Pflegeversicherung 2022
um mindestens 7,30 Euro.Beitragsanpassungen sind angeblich nicht geplant..nur dieser
Zuschlag für 1 Jahr.Wir werden sehen...
Nachtrag
Auf der PBeaKK Homepage steht:
Wichtig zu wissen: Erfreulicherweise bleiben die Beiträge in der Privaten Pflegepflichtversicherung im Jahr 2022 stabil, eine klassische Beitragserhöhung entfällt. Eine Angleichung, die sich auf die Höchstbeiträge auswirkt, ist dadurch hinfällig. Gleichzeitig bleiben auch die altersabhängigen Beiträge stabil.
werden ?
Die Pflegeversicherung steigt ja wegen dem Corona-Zuschlag in der Pflegeversicherung 2022
um mindestens 7,30 Euro.Beitragsanpassungen sind angeblich nicht geplant..nur dieser
Zuschlag für 1 Jahr.Wir werden sehen...
Nachtrag
Auf der PBeaKK Homepage steht:
Wichtig zu wissen: Erfreulicherweise bleiben die Beiträge in der Privaten Pflegepflichtversicherung im Jahr 2022 stabil, eine klassische Beitragserhöhung entfällt. Eine Angleichung, die sich auf die Höchstbeiträge auswirkt, ist dadurch hinfällig. Gleichzeitig bleiben auch die altersabhängigen Beiträge stabil.