Wahlausschuss und Sonderurlaub/Freistellung?

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BalBund
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Wahlausschuss und Sonderurlaub/Freistellung?

Beitrag von BalBund »

Hallo in die Runde,

hier im Amt ist eine Frage aufgekommen, die eigentlich trivial aussah, aber nicht so zu sein scheint. Ein Beamter ist nach § 4 Abs. 1 Bundeswahlordnung bzw. § 4 Abs. 3 Landeswahlordnung Berlin in einen Wahlausschuss berufen. Dieser tagt, behördentypisch, während der Dienstzeit des Beamten.

Er beantragt nunmehr bei der Personalstelle Sonderurlaub unter Verweis auf §5 Nr. 3 SUrlV.
Die Behörde teilt mit, dass durch dieses Ehrenamt die Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Auch eine Günstigerprüfung nach §90 Abs 4 BBG wurde verworfen, da in der Dienststelle Funktionsarbeitzeit herrsche und der Beamte somit den Dienst vor- bzw. nach den Ausschusssitzungen leisten könne.

Die Sitzungen werden nach Aussage des Beamten voraussichtlich bis zu 6 Stunden dauern, eine Dienstaufnahme vorher bzw. nachher würde ihn somit über die zulässige Arbeitszeit an diesem Tag bringen. Er geht davon aus, dass er zudem nicht schlechter als ein Wahlhelfer am Wahltag gestellt werden dürfe und verweist auf die entsprechenden Rundschreiben des BMI in dieser Sache.

Hat jemand eine Idee, welche Seite hier mutmaßlich Recht haben könnte?
Pipapo
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Re: Wahlausschuss und Sonderurlaub/Freistellung?

Beitrag von Pipapo »

Lies mal § 5 Landeswahlordnung Berlin. Aus meiner Sicht besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub.
BalBund
Beiträge: 131
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Behörde: BMI

Re: Wahlausschuss und Sonderurlaub/Freistellung?

Beitrag von BalBund »

@pipapo, danke für den Hinweis, §5 der LWO Berlin würde ja somit den Kollegen sogar noch unterstützen, da er das ganze nicht neben- sondern ehrenamtlich macht.


SUrlV: § 5 Sonderurlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten
Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung ist zu gewähren
[...]3. zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder eines öffentlichen Ehrenamtes, wenn die Übernahme der Tätigkeit auf einer gesetzlichen Vorschrift beruht.

Die gesetzliche Vorschrift ist in Form der Wahlordnungen jeweils erfüllt, also müsste der Dienstherr hier Sonderurlaub gewähren.
Pipapo
Beiträge: 736
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Re: Wahlausschuss und Sonderurlaub/Freistellung?

Beitrag von Pipapo »

Das sehe ich nicht ganz so. Er wird ja durch die Vorschrift nicht gezwungen, in einem Wahlausschuss mitzumachen. Das macht er ja freiwillig, oder?
Aber das ist nur meine laienhafte Meinung. Ggf. muss das juristisch geklärt werden.
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