Hallo zusammen,
die Kommunalwahlen in unserem Landkreis Diepholz sind vorbei und da meine Stelle(Beamtenstelle A8) mit der Aufgabe beauftragt ist die Wahlen zu organisieren. Stellt sich mir die Frage, ob ich einen Anspruch auf Zuschläge habe. Mir kommen Zuschläge für Nachtschichten (Bis ca. 4 Uhr saß ich im Wahlbüro), Dienst zu ungünstigen Zeiten usw. in den Sinn. Unsere Personalabteilung hält sich mit den Aussagen etwas bedeckt und meint, dass es mit dem Ehrenamt gleichzusetzen ist und daher kein Anspruch auf Zuschläge besteht.
Zuvor habe ich eine Allgemeinvfg. erhalten in der ich in die Wahlorganisation berufen wurde.
Hat die Personalabteilung recht und ich befinde mich auf einem Holzpfad ?
Versteht mich nicht falsch, ich mache die Wahl gerne. Dennoch hätte ich diese Frage gerne geklärt.
Beste Grüße !
Micha
Wahlamt / Schichtzulagen
Moderator: Moderatoren