Liebe Forenmitglieder,
ich habe eine Frage und brauche eure Hilfe.
Ich bin derzeit Bundesbeamtin auf Lebenszeit und sitze auf einer A13 (hD). Ich habe ursprünglich im gehobenen Dienst gearbeitet und nebenberuflich einem MPA gemacht und mich intern auf eine A13 beworben. Die Stelle wurde mir nach Erlangung der hauptberuflichen Tätigkeit und abschließender Probezeit übertragen.
Aus persönlichen Gründe habe ich vor mich auf eine A11 Stelle bei einer anderen Bundesbehörde zu bewerben.
Besteht die Möglichkeit sich bei einer Versetzung auf eigenen Wunsch zurückstufen zu lassen. Ich habe diesbezüglich keine Vorschrift finden können, in der dies explizit geregelt ist. Kennt jemand einen Fall, in dem das praktiziert wurde?
Reicht es, dies in der Bewerbung zum Ausdruck zu bringen oder muss ich zunächst eine Rückstufung bei meinem Dienstherren beantragen.
Vielen Dank.
Freiwillige Rückstufung
Moderator: Moderatoren
Re: Freiwillige Rückstufung
Die Rückernennung (auch: „Rückbeförderung“) ist eine Ernennung unter Verleihung eines niedrigeren Amtes mit niedrigerem Grundgehalt.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG und § 10 Abs. 1 Nr. 3 BBG
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG und § 10 Abs. 1 Nr. 3 BBG