Termin Amtsarzt verschiebbar?
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 29
- Registriert: 18. Dez 2020, 18:12
- Behörde: Land
Termin Amtsarzt verschiebbar?
Habe einen neuen Termin zur amtsärztlichen Untersuchung erhalten um zu besprechen wie es nun weiter gehen soll oder ob DU eingeleitet wird.
Besteht die Möglichkeit, diesen Termin um 4 Wochen zu verschieben und wenn ja, aus welchen Gründen?
Könnte dies negativ ausgelegt werden bei der Berücksichtigung ob DU oder Wiedereingliederung?
Nach Rücksprache mit meinem Arzt, meinte dieser ebenfalls, nach noch 4 Wochen könne man auch eine bessere Prognose über das neue Medikament geben...
Gibt der Amtsarzt die Wiedereingliederung vor oder reiche ich diese dann als Vorschlag von meinem Arzt an die Dienststelle weiter?
Ist es bei Wiedereingliederung möglich Urlaub zu nehmen oder kann ich diesen noch vor der Wiedereingliederung nehmen / auszahlen lassen?
Es geht um Urlaub aus 2019 + komplett aus 2020, dieser würde ja ansonsten komplett verfallen, wohlmöglich ist 2019 bereits verfallen?!?
Gibt es noch Dinge auf die wir achten sollten oder Tipps?
Vielen Dank und liebe Grüße
Joey
Besteht die Möglichkeit, diesen Termin um 4 Wochen zu verschieben und wenn ja, aus welchen Gründen?
Könnte dies negativ ausgelegt werden bei der Berücksichtigung ob DU oder Wiedereingliederung?
Nach Rücksprache mit meinem Arzt, meinte dieser ebenfalls, nach noch 4 Wochen könne man auch eine bessere Prognose über das neue Medikament geben...
Gibt der Amtsarzt die Wiedereingliederung vor oder reiche ich diese dann als Vorschlag von meinem Arzt an die Dienststelle weiter?
Ist es bei Wiedereingliederung möglich Urlaub zu nehmen oder kann ich diesen noch vor der Wiedereingliederung nehmen / auszahlen lassen?
Es geht um Urlaub aus 2019 + komplett aus 2020, dieser würde ja ansonsten komplett verfallen, wohlmöglich ist 2019 bereits verfallen?!?
Gibt es noch Dinge auf die wir achten sollten oder Tipps?
Vielen Dank und liebe Grüße
Joey
Re: Termin Amtsarzt verschiebbar?
Hallo Joey,
ich würde den Termin nicht verschieben sondern einfach einen Arztbericht von deinem behandelnden Arzt mit zur Untersuchung bringen. Wenn dort steht, dass erst einen neue Medikation durchgeführt wird aber ansonsten keine Bedenken gegen die DU besteht, wird sich der AA in der Regel daran halten.
Bezüglich der Wiedereingliederung, schreibt der AA in seinem Gutachten nur, dass eine solche durchgeführt werden soll. Die Modalitäten macht dein DH. In einer Wiedereingliederung ist Urlaub ausgeschlossen, das widerspricht dem Sinn einer Wiedereingliederung. Entweder vorher oder nachher nehmen...
Der Urlaub von 2019 und 2020 kann ggf. bei DU anteilig ausgezahlt werden. Wenn Du nicht krank bist, wird der Urlaub aber verfallen sein...
ich würde den Termin nicht verschieben sondern einfach einen Arztbericht von deinem behandelnden Arzt mit zur Untersuchung bringen. Wenn dort steht, dass erst einen neue Medikation durchgeführt wird aber ansonsten keine Bedenken gegen die DU besteht, wird sich der AA in der Regel daran halten.
Bezüglich der Wiedereingliederung, schreibt der AA in seinem Gutachten nur, dass eine solche durchgeführt werden soll. Die Modalitäten macht dein DH. In einer Wiedereingliederung ist Urlaub ausgeschlossen, das widerspricht dem Sinn einer Wiedereingliederung. Entweder vorher oder nachher nehmen...
Der Urlaub von 2019 und 2020 kann ggf. bei DU anteilig ausgezahlt werden. Wenn Du nicht krank bist, wird der Urlaub aber verfallen sein...
-
- Beiträge: 1032
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: Termin Amtsarzt verschiebbar?
Ich stimme dem, was KB schreibt, nicht zu.
Erstens war vermutlich nicht DU sondern DF gemeint.
Zweitens hat der AA das Sagen bei der Wiedereingliederung. Hier die Verwaltungsvorschriften Bund, die du für dein Land wahrscheinlich auch finden kannst im Internet https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 010156.htm.
Drittens besteht keine Verpflichtung, dir den Urlaub auszuzahlen, m.E.n. wäre das auch unüblich.
Sollte der Erkrankung eine dauerhafte DU folgen, dann besteht Anspruch auf Urlaubsabgeltung, sonst nicht.
Zu deiner Frage im Titel: Wenn triftige Gründe einem Termin beim AA entgegenstehen (z. B. weil eine OP geplant ist), dann kann ein anderer Termin erfragt werden. Ob er dann erst 4 Wochen später sein wird, lässt sich nicht vorhersagen. Wenn aber keine triftigen Gründe für eine Verschiebung vorliegen, dann hast du die Pflicht, den Termin wahrzunehmen.
Erstens war vermutlich nicht DU sondern DF gemeint.
Zweitens hat der AA das Sagen bei der Wiedereingliederung. Hier die Verwaltungsvorschriften Bund, die du für dein Land wahrscheinlich auch finden kannst im Internet https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 010156.htm.
Drittens besteht keine Verpflichtung, dir den Urlaub auszuzahlen, m.E.n. wäre das auch unüblich.
Sollte der Erkrankung eine dauerhafte DU folgen, dann besteht Anspruch auf Urlaubsabgeltung, sonst nicht.
Zu deiner Frage im Titel: Wenn triftige Gründe einem Termin beim AA entgegenstehen (z. B. weil eine OP geplant ist), dann kann ein anderer Termin erfragt werden. Ob er dann erst 4 Wochen später sein wird, lässt sich nicht vorhersagen. Wenn aber keine triftigen Gründe für eine Verschiebung vorliegen, dann hast du die Pflicht, den Termin wahrzunehmen.
-
- Beiträge: 29
- Registriert: 18. Dez 2020, 18:12
- Behörde: Land
Re: Termin Amtsarzt verschiebbar?
Danke für Eure Antworten, also es soll von meiner Seite aus auf jeden fall der Versuch einer Wiedereingliederung gestartet werden.
Zu Beginn der AU hat der DH halt mit Dienstunfähigkeit gedroht...
Wenn mein Arzt den Vorschlag macht, soll er dann in dem Schreiben, schreiben, dass Ich vorher noch meinen Jahresurlaub aus 2020 nehmen möchte?
Wenn DH trotzdem DU will, aber vorher weder eine neue Stelle oder sonstiges angeboten hat, kann man dagegen vorgehen oder?
Zu Beginn der AU hat der DH halt mit Dienstunfähigkeit gedroht...
Wenn mein Arzt den Vorschlag macht, soll er dann in dem Schreiben, schreiben, dass Ich vorher noch meinen Jahresurlaub aus 2020 nehmen möchte?
Wenn DH trotzdem DU will, aber vorher weder eine neue Stelle oder sonstiges angeboten hat, kann man dagegen vorgehen oder?
-
- Beiträge: 1032
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: Termin Amtsarzt verschiebbar?
Ob es schlau ist, dem AA anzutragen, vor der Wiedereingliederung Urlaub nehmen zu wollen, weiß ich nicht, vielleicht hast du eine Stelle wie Gewerkschaft, PR, SchwBV, bei der du dies beraten könntest.
Ist deine Frage des Threads ansonsten beantwortet?
Ich würde zu der anderen Frage im Forum suchen oder ein neues Thema aufmachen.
Wenn du beim AA eine positive Prognose des behandelnden Arztes einreichst, gesundheitliche Gründe gegen eine Wiedereingliederung nicht vorliegen und du dann noch deinen Willen bekundest, sehe ich nicht, warum der AA oder der Dienstherr sich für eine dDU aussprechen sollte. Grundsätzlich besteht das Interesse an deiner uneingeschränkten Dienstfähigkeit und weiteren „Verwendung“.
Ist deine Frage des Threads ansonsten beantwortet?
Ich würde zu der anderen Frage im Forum suchen oder ein neues Thema aufmachen.
Wenn du beim AA eine positive Prognose des behandelnden Arztes einreichst, gesundheitliche Gründe gegen eine Wiedereingliederung nicht vorliegen und du dann noch deinen Willen bekundest, sehe ich nicht, warum der AA oder der Dienstherr sich für eine dDU aussprechen sollte. Grundsätzlich besteht das Interesse an deiner uneingeschränkten Dienstfähigkeit und weiteren „Verwendung“.
Re: Termin Amtsarzt verschiebbar?
Hallo,
mittlerweile sind die Hürden für eine DU wegen Krankheit, wenn die Bemühungen von der T angestrengt werden, sehr sehr hoch. Siehe auch mal die aktuellen Urteil bei proT-in. Aktuell ist es sogar so, dass man gegen die Einladung zur DU-Untersuchung bei begründeten Zweifeln Widerspruch/Klage einreichen kann, die oftmals sehr gut Chancen auf Erfolg haben.
Aber auch wenn man zur DU-Untersuchung beim AA oder BAD muss, erfolgt aktuell eher selten tatsächlich eine DU - da muss schon von Seiten der Telekom alles ausgereizt sein (BEM, Versuch der Wiedereingliederung, gesetzlich Suchpflicht muss nachweislich erfolgt sein usw. usw. !
Wenn dann kein Leistungsvermögen mehr besteht, wovon ich bei den meisten Beamten/innen mal nicht ausgehe, da diese Form der T eher ein Personalschrumpfungsmodell ist und die VG´s jetzt bereits nicht mehr mitspielen, wird eine DU nur im Ausnahmefall erfolgen oder man/frau will unbedingt in DU !
mittlerweile sind die Hürden für eine DU wegen Krankheit, wenn die Bemühungen von der T angestrengt werden, sehr sehr hoch. Siehe auch mal die aktuellen Urteil bei proT-in. Aktuell ist es sogar so, dass man gegen die Einladung zur DU-Untersuchung bei begründeten Zweifeln Widerspruch/Klage einreichen kann, die oftmals sehr gut Chancen auf Erfolg haben.
Aber auch wenn man zur DU-Untersuchung beim AA oder BAD muss, erfolgt aktuell eher selten tatsächlich eine DU - da muss schon von Seiten der Telekom alles ausgereizt sein (BEM, Versuch der Wiedereingliederung, gesetzlich Suchpflicht muss nachweislich erfolgt sein usw. usw. !
Wenn dann kein Leistungsvermögen mehr besteht, wovon ich bei den meisten Beamten/innen mal nicht ausgehe, da diese Form der T eher ein Personalschrumpfungsmodell ist und die VG´s jetzt bereits nicht mehr mitspielen, wird eine DU nur im Ausnahmefall erfolgen oder man/frau will unbedingt in DU !
Re: Termin Amtsarzt verschiebbar?
Hallo Pipapo,
ich habe nicht geschrieben dass es so beim Land ist - das hast Du richtig gut zitiert.
Wenn es aber zu einer Klage kommt, dann muss der Kläger die gleiche Instanz wahrnehmen wie ein Telekom-Beamter - also ein zuständiges Verwaltungsgericht. Und die dort abgeurteilten Fälle sind nicht nur bei Bundesbeamten oder Telekombeamten anzuwenden. Diese Urteile sind auch im Zweifelsfall für Landesbeamte wichtig und anwendbar.
Hier mal eine Rechtsgrundlage aus dem Landesrecht:
Grundsätzlich ist das Verwaltungsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Kläger seinen dienstlichen Wohnsitz oder in Ermangelung dessen seinen Wohnsitz hat. Heißt, wenn ein Bundesbeamter in Stuttgart wohnt ist das VG Stuttgart zuständig - wenn ein Landesbeamter in Stuttgart wohnt, ist ebenfalls das VG Stuttgart zuständig...
Im Einzelfall gibt es ggf. Unterschiede zu den Verfahren der Telekom, da diese restriktiver gegen die Beamten vorgehen. Aber letztendlich unterscheiden sich die Bundesgesetze nicht viel von den Landesgesetzen und das ist auch gut so !
-
- Beiträge: 29
- Registriert: 18. Dez 2020, 18:12
- Behörde: Land
Re: Termin Amtsarzt verschiebbar?
Leider kenne ich niemanden vom Personalrat und Co. Den ich fragen könnte…
Mit der Stelle , ich muss vermutlich wieder auf meine alte zurück, sollte ich nicht dahin wollen, ist zu 99% sicher, dass sie eine suchen werden , wo sonst niemand hin möchte und genauso schlimme Zustände / schlimmere herrschen als bei uns.
Das habe ich nun leider schon paar mal mitbekommen…
Möchte einfach nochmal mit der Wiedereingliederung starten und schauen ob ich es irgendwie überlebe.
Ausscheiden kann ich immer noch, wenn die Wiedereingliederung scheitert oder es mir wieder schlechter geht
Mit der Stelle , ich muss vermutlich wieder auf meine alte zurück, sollte ich nicht dahin wollen, ist zu 99% sicher, dass sie eine suchen werden , wo sonst niemand hin möchte und genauso schlimme Zustände / schlimmere herrschen als bei uns.
Das habe ich nun leider schon paar mal mitbekommen…
Möchte einfach nochmal mit der Wiedereingliederung starten und schauen ob ich es irgendwie überlebe.
Ausscheiden kann ich immer noch, wenn die Wiedereingliederung scheitert oder es mir wieder schlechter geht

-
- Beiträge: 1032
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: Termin Amtsarzt verschiebbar?
Dann sei optimistisch, reiche eine positive Prognose des dich behandelnden Arztes ein, bekunde dem AA deinen Willen und starte die Wiedereingliederung.