ISDNforever hat geschrieben: ↑03.06.2021 11:42
Gesetzlich versicherte Beamte mit Kindern zahlen 1,525 Prozent % ihrer Einkünfte, ohne Kinder 1,775 % (1,875% ab 2022) für die Pflegeversicherung.
Das trifft so auf
Beamte in der GKV zu (die sind
freiwillig gesetzlich versichert, PV ist hälftig wegen Beihilfe).
Dabei wird auf alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beitrag erhoben. Auch ein Unfallausgleich zählt zu den Einkünften. @ISDN, das widerspricht deinem Beitrag nicht. Ich wollte betonen, dass andere freiwillig gesetzlich Versicherte in der GKV das Doppelte für die PV zahlen, also 3,05 bzw. 3,3% ihrer Einkünfte.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2021 wurde auf 4.837,50 € monatlich angehoben.
Das Bundeskabinett hat am 10.10.2018 die Anhebung des Beitrags zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte beschlossen (Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Beitragssatzanpassung).
Der Gesetzentwurf stand auf der Tagesordnung der 972. Sitzung des Bundesrates am 23.11.2018. Der Bundesrat hat zugestimmt. Der Bundestag hat am 29.11.2018 die Beitragssatzänderung verabschiedet (2./3. Lesung). Das Gesetz stand abschließend auf der Tagesordnung der 973. Sitzung des Bundesrates am 14.12.2018. Der Bundesrat hat keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt.
Das Gesetz wurde am 20.12.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es trat am 01.01.2019 in Kraft.
Mit diesem Gesetz wurde der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung zum 01.01.2019 um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Damit ergibt sich ein Beitragssatz von 3,05 Prozent (Kinderlose 3,3 Prozent). Mit der Anhebung des Beitragssatzes soll die Finanzierung der geplanten Mehrausgaben für die laufende Legislaturperiode und somit Beitragssatzstabilität bis 2022 sichergestellt sein. Das war übrigens auch davor schon die Aussage des sechsten Pflegeberichts der Bundesregierung.