Zwangstherapie durch Dienstherr

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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JoeyDeMaio
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Zwangstherapie durch Dienstherr

Beitrag von JoeyDeMaio »

Hallo liebes Forum,

mein Dienstherr zwingt mich nun zu einer ambulanten bzw. stationären Therapie.
Folgendes ist vorausgegangen:
Über Jahre habe ich in meiner Dienststelle Mehrarbeit für erkrankte oder ausgeschiedene Leisten müssen bzw. kam zusätzlich Arbeit für nicht wiederbesetzte Stellen hinzu.
Ende des letzten Jahres musste ich dann neben der eh schon hohen Fallzahl auf Grund von Personalmangel noch ein zusätzliches Arbeitsgebiet meiner erkrankten Kollegin für Monate übernehmen.
Auf die Bitte hin an der Situation etwas zu verändern, indem ich mündlich, telefonisch und auch per E-Mail mit Lesebestätigung an Vorgesetzte und Amtsleitung mich gewandt habe, wurde ich ab diesem Zeitpunkt ignoriert und gemieden.
Nach knappen 5 Monaten Vertretung, verschlechterte sich meine eh schon angeschlagene Psyche

(was auch bekannt war, da ich Atteste vorlegte, die empfehlen, Mehrarbeit und Kundenkontakt zu vermeiden. Bestätigt wurde dies von einem Arzt und Psychotherapeut.
Es wurde jedoch gekont ignoriert.)


so dass ich seit April diesen Jahres von einem Arzt den mein Therapeut mir empfohlen hat krankgeschrieben wurde.

Irgendwann wurde ich dann zum Amtsarzt gerufen, dem ich die gesamte Situation beschrieben habe und der bestätigte, dass die Krankschreibung berechtigt sei.
Der Dienstherr aber eine Dienstunfähigkeit von einem Jahr beabsichtigt, erklärte mir der Amtsarzt.
Die bisherigen Vorgesetzten haben sich mittlerweile vom Acker gemacht und bessere Stellen gefunden.
Die neuen die ich nicht kenne, wollen nun eine Dienstunfähigkeit und bombariderten mich zu Beginn des Krankenstandes mit E-Mails und Anrufen.
(Sie wollten mich umgehend zurück haben, damals noch nett und freundlich...)
Auch Anrufe von Personen, die ich bisher nicht kannte... Meine private Handynummer + E-Mail Adresse wurden durch irgendjemanden an den neuen Leiter weitergegeben, der diese munter in der Verwaltung verteilte.

Des Weiteren bestand der neue Leiter darauf, dass ich zu einem von Ihm auserwählten Facharzt gehe und dort ein Fachpsychiatrisches Gutachten erstellt wird. Auch dieser Anweisung habe ich folge geleistet und bin zu diesem Arzt gegangen.
Habe Ihm dann alles erzählt und die Untersuchung über mich ergehen lassen.
Ich schlug eine Art Reha vor, vorausgestzt bei Beamten gibt es so etwas...

In dem Gutachten steht nun drin, der Facharzt empfiehlt Medikamentöse Behandlung + eine stationäre bzw. Ambulante Reha...
Irgendein mir nicht bekannter Sachbearbeiter hat anscheinend dieses komplette Gutachten erhalten (wo ich mich Frage, ob dies rechtens ist? Ich ging davon aus, dass die Art der Erkrakung etc. von Amtsarzt un Co. nicht dem Dienstherr mitgeteilt wird, sondern nur ob Krankschreibung rechtmäßig ist oder nicht)

Dieser Sachbearbeiter schreibt nun, dass ich umgehend in Behandlung muss, ansosnten drohen Dienstrechtliche Konsequenzen bzw. könnte es sich negativ auf die Feststellung der Dienstfähigkeit auswirken.

Der beauftragte Facharzt oben empfohl mir sogar noch eine Klinik, hier haben mein Arzt und ich dann umgehend einen Antrag gestellt mit der Bitte um Kostenübernahme. Sowohl von der Beihilfe als auch von meiner Krankenkasse habe ich eine Absage bezüglich dieser Klinik erhalten, da Rehamaßnahmen nicht im versicherungsschutz der KK enthalten sind.
Der Versicherungsschutz umfasst nur 28 Tage ambulante Reha und keine stationäre...

Ich würde natürlich sofort eine ambulante beginnen, nun kommt aber Corona ins Spiel... Auf Grund der aktuellen Situation ist eine ambulante Behandlung in den Kliniken hier um Umkreis nicht möglich...

Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann Tipps hierzugeben?
Rechtsschutz ist leider keiner vorhanden. In einer Gewerkschaft bin ich, ABER habe hier zu niemanden Kontakt bzw. kenne keinen.
Der in unserem Haus ist nicht sonderlich hilfsbereit und nutzt die Gewerkschaft eigentlich nur, für seine eigenen Interessen.
Bzw. sind in dieser Gewerkschaft genau jene Spezialisten vernetzt/mit hohen Posten besetzt, die auch in den Behörden / Ministerien die Top Positionen inne haben und die Leute mit Maßnahmen gängeln...

Für Eure Antworten und Hilfe wäre ich sehr Dankbar :)

P.S. Facharzt schreibt, er geht von einer krankheitsbedingten D.U. von weiteren 3-4 Monaten aus. Die wären dann im Januar, Februar um...
Bei D.U. droht Mindestversorgung da ich noch unter 40 bin.

Liebe Grüße

Joey
JoeyDeMaio
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Re: Zwangstherapie durch Dienstherr

Beitrag von JoeyDeMaio »

Achso, was ich noch vergessen habe: Durch eigen Recherche habe ich ein Urteil entdeckt, wo jemand auch zur "Reha" verpflichtet wurde, derjenige sich aber beim Amtsarzt schon gesträubt hat und dieses Fach Psychiatrische Gutachten niemals hat machen lassen. Des Weiteren stand dort Beamter mit hohem Rang, wäre zur Eigenenkostenübernahme verpflichtet...
Hoher Beamter ist für mich mindestens A13, eher B Besoldung... Kann man das auch auf den mittleren Dienst übertragen?

Kosten pro Tag in einem Krankenhaus ca 330 - 400 Euro, bei 6 Wochen und 50% Eigentanteil finde ich 8000 Euro ziemlich happig. Wären ja Bezüge von nem knappen halben Jahr, nur für Eigenanteil.
Dienstunfall_L
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Re: Zwangstherapie durch Dienstherr

Beitrag von Dienstunfall_L »

Über die Gewerkschaft hast du normalerweise eine berufliche Rechtsschutzversicherung.
Lass dich beim gewerkschaftl. RS anwaltlich beraten.
beelzebub
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Re: Zwangstherapie durch Dienstherr

Beitrag von beelzebub »

Nur eine kurze Info.
In Sachsen-Anhalt gibt es hierzu eine Regelung im § 48 LBG.
Darin steht:
(1) Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder zur Vermeidung einer begrenzten Dienstfähigkeit an geeigneten und zumutbaren gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen; ihnen können entsprechende Weisungen erteilt werden.

und nun ganz wichtig:
Aufwendungen für Rehabilitationsmaßnahmen nach Satz 1 oder § 29 Abs. 4 des Beamtenstatusgesetzes trägt der Dienstherr, wenn sie aufgrund der Ergebnisse der ärztlichen Untersuchung im Sinne des § 49 vom Dienstherrn entweder angeordnet oder zuvor genehmigt wurden. Für die Dauer der angeordneten oder zuvor genehmigten Rehabilitationsmaßnahme ist Dienstbefreiung zu gewähren.

Wird die Behandlung angewiesen, hat der Dienstherr die Kosten zu tragen, ich nehm an, in anderen Bundesländern ist das ähnlich...
Dienstunfall_L
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Re: Zwangstherapie durch Dienstherr

Beitrag von Dienstunfall_L »

„... verpflichtet, zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder zur Vermeidung einer begrenzten Dienstfähigkeit an geeigneten und zumutbaren gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen; ...“
Zumutbar sind Kosten von 8000€ bei Gehalt des mittleren Dienstes vermutlich nicht, also ambulante Reha oder es gibt die Regelung, die beelzebub beschrieben hat, dass der Dienstherr die Kosten trägt.
beelzebub
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Re: Zwangstherapie durch Dienstherr

Beitrag von beelzebub »

Voraussetzung für eine Anordnung ist die Bescheinigung des Amtsarztes, dass eine Dienstunfähigkeit droht. Dann kann der Dienstherr die Therapie anweisen und muss die Kosten tragen.

Hat man bei mir im letzen Jahr auch versucht, als ich aber explizit die Zusage der Kostenübernahme verlangt habe, ging die Eierei los. Der Amtsarzt hat in meinem Fall auch die Empfehlung ausgesprochen.
Erst war es eine Weisung (...gebe ich ihnen auf gemäß §48 LBG-LSA sich einer ... und ... zu unterziehen...). Darauf habe ich eben die im § 48 verankerte Zusage der Kostenübernahme verlangt, plötzlich wurde aus der Weisung ein Hinweis auf meine Gesunderhaltungspflicht, als eine der Grundpflichten eines Beamten, deren Erfrüllung im Privatleben sich der Dienstherr jederzeit belegen lassen dürfe. Daraufhin wollte ich wissen, worauf man die Zweifel an meinen Grundpflichten stützt. Dieses wollte man nicht (sicher, weil man es nicht konnte) und machte aus dem Hinweis eine Bitte.
Der Aufforderung, mir meine Verfehlungen nachzuweisen, an der Weisung, Hinweis oder Bitte festzuhalten, ohne die Kosten zu übernehmen, folgte zweimonatiges Schweigen. Meiner Aufforderung (mit Fristsetzung), entweder die Zusage der Kostenübernahme abzugeben, oder Abstand von der Weisung, Hinweis, Bitte zu nehmen, folgte wiederum keine Antwort.

Eigentlich sollte ich am 1.10.2020 den Nachweis erbringen, momentan ist Funktstille, mal sehen, wie es in den nächsten Monaten weiter geht.

Bei einem anderen Kollegen haben sie das ähnlich gemacht, mündlich die Kostenübernahme zugesagt, nachdem er die erste Rechnung eingereicht hat, wollten sie von der Kostenübernahme nix wissen - und der Kollege war, entgegen meiner eindringlichen Ermahnung, alleine bei dem Gespräch, keine Zeugen, kein Protokoll, er darf jetzt alles selber zahlen, natürlich aus eigener Tasche, weil er wegen der mündlichen Zusage, weder vorher die Krankenkasse, noch die Beihilfe informiert hat.
beelzebub
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Re: Zwangstherapie durch Dienstherr

Beitrag von beelzebub »

Das ist mittlerweile eine Art Sport für mich, nach zahlreichen "Nettigkeiten" wie negative Beurteilung, 1 Disziplinarverfahren, was ich als Realschüler gegen 2 Juristen gewonnen habe, eigenwillige Auffassung von Fürsorgepflicht und Nichtbeachtung von ärztlichen Attesten und noch einiges mehr, wird man mit jedem Erfolg sicherer.
Dazu kommt, dass ich für den Personalrat kandidiert habe und in meiner 2. Amtszeit die meisten Stimmen erhalten habe. Der Rückhalt der Kollegen ist da, nur nicht von der Dienststellenleitung - aber, wer braucht die schon...
beelzebub
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Re: Zwangstherapie durch Dienstherr

Beitrag von beelzebub »

Nein, ich bin nicht krank geschrieben und auch im Dienst.
Nach einem Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks 2018 und eines künstlichen Kniegelenks 2020 (und damit einhergehenden psychischen Problemen) habe ich mir nun endlich einen leidensgerechten Arbeitsplatz "erkämpft".
Seit 2018 versucht man mich mit, mitunter mit rechtlich fragwürdigen Mitteln, in die DU zu bringen. Und, um zum Thema des TE zu bleiben, zum Ende meiner Reha 2020 eben mit der Aufforderung weiterer Therapien zu absolvieren, obwohl seitens der behandelnden Ärzte diese Notwendigkeit nicht mehr gesehen wird. Lediglich eine Empfehlung des AA, der allerdings nichts von der Knieprothese weiß, weil die Vorstellung vor der OP stattfand, liegt vor, allerdings steht da nichts drin, das eine baldige DU droht, wenn ich die Therapie nicht mache und das ist der Knackpunkt.
Solange keine amtsärztliche Bescheinigung vorliegt, dass eine DU droht, hat der Dienstherr nichts in der Hand.
Ich habe mich da im Internet auf die Suche begeben und recht viel gefunden.
Mein Dickkopf und mein doch recht dickes Fell, zusammen mit den kleineren und größeren Erfolgen bei meinem Kampf gegen die "Obrigkeit" geben mir Kraft und Zuversicht, dass ich die letzten 8 bis 10 Jahre auch noch schaffe :D

Das Schlimme an meiner ganzen Geschichte ist, dass viele aus der mittleren Führungsriege das Treiben der Dienststellenleitung kennen, es nicht gut heißen, aber nichts machen, selbst wenn man sie direkt anspricht und bittet als Zeugen zu fungieren.
Ganz sicher wäre ich schon irgendwo auf Abordnung oder versetzt, wenn ich nicht das Glück und das Vertrauen der "kleinen" Beamten in unserer Dienststelle hätte, die mich, wie oben erwähnt in den örtlichen Personalrat gewählt hätten...
abfallteil
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Re: Zwangstherapie durch Dienstherr

Beitrag von abfallteil »

suche dir eine psychiatrische oder psychotherpaeutische akutklinik. akutkrankenhäuser werden von der beihilfe bezahlt da sie ein krankenhaus und weder kur noch reha sind ;)

aber achtung. vorher informieren ob eine vorab kostenübernahme erforderlich ist.

akut geht immer vor reha ;)

viel erfolg
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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :) Geschenk des Tages.
JoeyDeMaio
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Re: Zwangstherapie durch Dienstherr

Beitrag von JoeyDeMaio »

Danke für eure Antworten.
Habe leider länger nicht rein geschaut, weil sich ewig keiner mehr gemeldet hat. Aber das sind gute Rückmeldungen.
Hätte das mit den Kosten früher wissen müssen :(
JoeyDeMaio
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Re: Zwangstherapie durch Dienstherr

Beitrag von JoeyDeMaio »

@beelzebub habe dir eine PN geschrieben...
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