DB Job Service

Forum für die Beamten der Deutschen Bahn.

Moderator: Moderatoren

schneesturm
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Re: DB Job Service

Beitrag von schneesturm »

Das war damals meine Situation,
ich Zitiere mich mal selber:

"Ich befinde mich zur Zeit im BEM, da ich meinen Arbeitsplatz durch Krankheit verloren habe. (Betriebsdienst-Untauglichkeit)
Nun sagte man mir, das der Betrieb keinen anderen Arbeitsplatz hat, wo ich eingesetzt werden kann.
Deswegen will man jetzt die Zwangspensionierung einleiten.
Ich kann doch nichts dafür, das die keinen anderen Arbeitsplatz (Bürojob/Vollzeit) für mich haben....
Deswegen meine Frage: muss ein Arbeitsplatz theoretisch im Betrieb vorhanden sein, oder tatsächlich ein Arbeitsplatz vorhanden sein um mich nicht Zwangs zu pensionieren."

Es wurde natürlich der Abschlag (10.8%) abgezogen.

Viele Grüße
Hemmschuh
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Re: DB Job Service

Beitrag von Hemmschuh »

Schneesturm,

wenn es nur danach geht, dann wären wir alle in Pension.

Dann hast du dich nicht gewehrt oder sogar zugestimmt.
Oder du warst Dienstuntauglich.

mfg
watschenmann
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Re: DB Job Service

Beitrag von watschenmann »

Hallo Schneesturm,

das es keine Bürojobs für uns gibt halte ich für ein Gerücht.
Notfalls lässt man sich abordnen, bin ich im Moment auch. Mir hatte man bei meinem Eintritt in Jobservice auch die Pension angeboten, habe aber immer gesagt ich will arbeiten. Ich war für meine ursprüngliche Tätigkeit auch nicht mehr tauglich. Und im Moment zählt die Ausrede mit den fehlenden Bürojobs überhaupt nicht, denn es werden überall Beamte gesucht, die zumindest in Abordnung andere Behörden unterstützen sollen.

Mache ich auch zurzeit.

Gruß der Watschenmann
Rhein-Bahner
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Re: DB Job Service

Beitrag von Rhein-Bahner »

schneesturm hat geschrieben: 03.03.2021 18:39 Hallo,

Mich hat das BEV zwischenzeitlich pensioniert, ....... Sie haben es einfach durchgezogen....

Viele Grüße
Also 'schneesturm', wenn du mit deiner Lage als Pensionist zufrieden bist, ist das gut und nicht nur ich wünschen Dir alles Gute und eine lange Gesundheit in deinem wohlverdienten Ruhestand. Wie bereits deutlich gemacht, geht es hier im Forum aber auch um Infos für die noch im aktiven Dienst befindlichen Beamten, sei es beim DBJS oder in sonstiger Beschäftigung. "Sie (Anm. das BEV) haben es einfach durchgezogen", war dazu etwas wenig Information, deshalb meine Nachfrage. Aber alles gut.

Die Info vom Kollegen zuvor (watschenmann), der von Beginn an im DBJS geäußert hat, "er will arbeiten" sollte man als wichtigen Aspekt sehen. Hilft nicht gegen alles und bedeutet auch nicht, alles annehmen zu müssen. Widerstand dagegen kann es zwar weiter geben, aber im Zuge der Mitwirkungspflicht alleine betrachtet, ist das dennoch schon mind. hochgradig "mitgewirkt".
weisnix
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Re: DB Job Service

Beitrag von weisnix »

Es gibt keine "Mitwirkungspflichten" für Beamte im JS. Auch wenn das beim Zugang des Beamten mit einem besonderen Schreiben zur Unterschrift so suggeriert wird. Der Beamte hat das Anrecht auf ein funktionelles Amt, d.h. übersetzt auf die Bahn AG auf einen °Arbeitsplatz". Er hat weder die Pflicht sich zu bewerben noch über einen einfachen Lebenslauf hinausgehende Bewerbungsunterlagen zu Verfügung zu stellen. Dabei kann man ein Bewerbungsgespräch als Dienst und damit mit Anwesenheitspflicht betrachten, Wie er sich dabei verhält ist allein Sache des Beamten.
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zeerookah
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Re: DB Job Service

Beitrag von zeerookah »

Erstaunlich das man bei DB Job Service nicht auf die Methoden der Telekom gekommen ist und die betreffenden MA nicht 300-500km von ihren Heimatort entfernt einsetzt. Führt dort immer wieder zu DU
Rhein-Bahner
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Re: DB Job Service

Beitrag von Rhein-Bahner »

weisnix hat geschrieben: 19.04.2021 10:46 Es gibt keine "Mitwirkungspflichten" für Beamte im JS.
Das stimmt natürlich und wurde auch schon tausendmal im Forum genannt. Im Grunde muss sich auch keiner zu DB Jobservice abordnen lassen, kann der Abordnung auch jederzeit widerrufen etc., etc.
Ich wollte mit dem Hinweis zuvor auf das Mindestmaß an "Mitwirkungspflicht" auch nur den kleinsten Nenner für die Kolleginnen und Kollegen plazieren, die nicht vehement immer dagegenhalten möchten und können. Es bleibt für die Beamten wie auch immer die wichtige Aussage gegenüber dem Dienstherren und DBJS, "dass man weiter arbeiten möchte"!
Oki
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Re: DB Job Service

Beitrag von Oki »

Hallo, ich bin ja mittlerweile auch schon eine ganze Weile bei Jobservice. Inzwischen wurde ich auch bereits 2 mal mit meiner Zustimmung zu Behörden abgeordnet und habe Amtshilfe geleistet. Eine Versetzung war nie geplant.

Ich habe mich bei der Tätigkeit in den Behörden nicht besonders geschickt angestellt. Für mich als ehemaliger Lokführer ist es sehr schwer mit den geforderten Aufgaben klar zu kommen. Meine letzte Abordnung ist jetzt 1 Jahr her. Ich habe gegenüber meinem Vermittler geäußert, dass ich zu keiner Behörde mehr möchte weil ich u.a. keinerlei Kenntnisse habe.

Nun erhalte ich trotzdem laufend Emails mit Stellenangeboten und einer Aufforderung mich dort zu bewerben. Mir wurde auch bereits mit einer Pensionierung gedroht falls ich keine Bewerbungen schreibe. Des Friedens Willen habe ich deshalb wieder damit angefangen Bewerbungen zu schreiben. Ich hatte auch tatsächlich ein Vorstellungsgespräch. Warum weiß ich bis heute nicht. Jedenfalls wurde ich abgelehnt. In Zeiten von Corona finden Gespräche mit dem Vermittler nur telefonisch statt. Im letzten Gespräch wurde mir angekündigt, dass man mich pensionieren werde. Bei Behörden klappt es ja nicht und bei der DB sei auch nichts für mich. Selbst wenn, könne man einen Lokführer sowieso nicht brauchen. Nun habe ich Angst, dass man die Pensionierung umsetzten könnte.
Justy
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Re: DB Job Service

Beitrag von Justy »

Oki hat geschrieben: 20.04.2021 12:16
Ich habe mich bei der Tätigkeit in den Behörden nicht besonders geschickt angestellt. Für mich als ehemaliger Lokführer ist es sehr schwer mit den geforderten Aufgaben klar zu kommen.
Geht mir ähnlich. Bin derzeit abgeordnet und Kämpfe mich so durch. Was ich nicht kann wird zum Kollegen geschoben, und das ist leider sehr viel. Eine große Hilfe bin ich deshalb nicht, aber ich gebe mein bestes. Ich finde, dass hat auch nichts mit Dummheit zu tun. In unserem Alter etwas neues bzw. deren Abläufe in einem anderen Arbeitsgebiet zu lernen fällt schwer.
weisnix
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Re: DB Job Service

Beitrag von weisnix »

Hallo Oki. Wenn du nicht krank geschrieben bist, kann man dich nicht pensionieren. Die Feststellung der "dauernden Dienstunfähigkeit" obliegt dem BEV und dies erfordert zwingend eine amtsärztliche Untersuchung. Dabei must du einer Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung nur folgen, wenn du auch krank geschrieben bist. Eine evtl. bereits vorliegende Untauglichkeit für einzelne Tätigkeiten (bspw. Tf) reicht für so eine Untersuchung nicht aus! Das Untersuchungsergebnis muss aussagen, dass KEINERLEI Tätigkeiten im Bahnbereich mehr ausgeübt werden können. Darüber hinaus muss das BEV von allen Bundesbehörden die Nachricht haben, dass auch dort keine Verwendungsmöglichkeit für dich besteht.
weisnix
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Re: DB Job Service

Beitrag von weisnix »

zeerookah hat geschrieben: 19.04.2021 15:54 Erstaunlich das man bei DB Job Service nicht auf die Methoden der Telekom gekommen ist und die betreffenden MA nicht 300-500km von ihren Heimatort entfernt einsetzt. Führt dort immer wieder zu DU
Die Telekom ist selbst Dienstherr der Beamten. Die können einfacher vor Gericht argumentieren, wenn sie Beamte - meist ungerechtfertigt- über weite Entfernungen versetzen. Das Klagerisiko für den betroffenen Beamten ist recht hoch. Der Ausweg in die Pension ist da erheblich attraktiver.

Bei uns kann zwar die Bahn ebenfalls Versetzungen aussprechen. Wenn der Beamte aber dagegen klagt, geht das dann gegen das BEV. Da sind "Mauscheleien" schwerer durchzusetzen. Aufgrund langjähriger Erfahrungen ist das Risiko für das BEV, die Klage zu verlieren, außerordentlich hoch. Dem gehen BEV und Bahn gerne aus dem Weg. In den Personalgesprächen bleibt es deshalb oft nur bei der Drohung "Versetzung oder Pension".

Darüber hinaus gibt es bei der Bahn den JobService, der auch den tariflichen Mitarbeitern de facto einen weitgehenden Versetzungsschutz bietet. Im Zuge der Gleichbehandlung können die Beamten - speziell wenn sie für ihre Ursprungsverwendung untauglich sind - nicht schlechter gestellt werden. Hauptsächlich das Grundprinzip des JS, dass man für die Beschäftigung in einer neuen Tätigkeit vom Ausschreibenden AUSGEWÄHLT werden muss, schützt uns vor Versetzung. Wer stellt schon einen Neuen ein, der keinerlei Interesse am Umzug und einer Mitarbeit hat und zudem noch unkündbar ist.
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zeerookah
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Re: DB Job Service

Beitrag von zeerookah »

Das sind doch für echte Bahner gute Aussichten.
AndyO
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Re: DB Job Service

Beitrag von AndyO »

Ich muss hier gerade an eine jüngere Fahrdienstleiterin denken, die nach ner satten Betriebsgefahr in den Innendienst versetzt wurde (Gleitzeit, Bürotätigkeit). Da haben die anderen Fahrdienstleiter auch aufgeschrien, ob dass der Weg ist, aus der Wechselschicht herauszukommen. Der Arbeitgeber verkaufte das mit der "gefährdeten beruflichen Zukunft" dieser Fahrdienstleiterin und man möge sich gefälligst in Verständnis üben. Die kocht jetzt in irgendeinem Sekretariat den Kaffee...
Also mit Unfähigkeit bekommt man den Bürojob als Angestellte, dem gesundheitlich angeschlageneren Beamten verweigert man diesen jedoch. Für mich ist das zwar arbeitgeberseitig nachvollziehbar aber ein unüberbrückbarer Wiederspruch...
BrunoWolf
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Re: DB Job Service

Beitrag von BrunoWolf »

Ja Mai
Ist schön wieder Märchenstunde
unbekannterBeamter
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Re: DB Job Service

Beitrag von unbekannterBeamter »

Rhein-Bahner hat geschrieben: 24.03.2020 17:16
Oki hat geschrieben: 24.03.2020 07:14 Es ist eine Frechheit ein Smartphone zur Verfügung zu stellen auf dem man nur mit Mühe oder garnicht längere Texte oder Infos lesen kann. Mal wieder am falschen Ende gespart. :oops:
Melde es als Verlust und werfe es in die Saar ... :)

Ich selber kann auf dem kleinen Ding auch nicht alles lesen. Für diese langen Emails auf diesem kleinen Ding fühle ich mich auch schon zu alt. Und dann kommen die unübersichtlichen Anhänge noch dazu. Vor dem PC sitzend, sind diese Mails vom Verfasser alle schnell und nett zu verfassen. Ich hoffe nur man macht sich auch Gedanken wie das "draußen" ankommt.
Tipp - nur für die, die nicht selber drauf kommen: Leitet die Mail an "eine" eurer privaten Emailadressen weiter und öffnet diese Mail dann am PC (wenn vorhanden). Ich weiß, das wird offiziell nicht verlangt und ist nicht im Sinne des Erfinders, ist ja auch nur ein Tipp. Wir leben aber in Zeiten wo man wieder erfinderisch sein muss.
Auf DB Planet sind auch viele Anhänge verlinkt und dort können bestimmt auch viele bei Bedarf mit den bekannten Zugriffsberechtigungen (Email + Kw) zugreifen. :oops:
70GDB hat geschrieben: 18.03.2020 16:54 Hallo zusammen! Weiß eventuell jemand bescheid, ob der wöchentliche Meldetag bei DB Job Service wegen der Corona-Krise eventuell entfällt?
Der wöchentliche Meldetag ist nun wohl bis 30.04. ausgesetzt Informiert euch, wenn Ihr keine Nachricht bekommen habt.