Teildienstfähigkeit

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MissRatlos
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Teildienstfähigkeit

Beitrag von MissRatlos »

Hallo liebe Mitleser,

kennt sich jemand mit dem Thema Teildienstfähigkeit bei Bundesbeamten aus? Insbesondere aktueller Änderungen? Die Bezüge wurden wohl vor kurzem stark angehoben???

Der Sachverhalt: ich bin zu 80 % Schwerbehindert (körperliche und seelische Erkrankungen). War über ein Jahr krank (in 2 Kliniken), bin seit ca. 9 Monaten wieder im Amt. Fühle mich überfordert, habe das Gespräch mit dem Vorgesetzten und dem Referatsleiter gesucht (fachlicher Beistand auf meiner Seite war dabei). Der Tenor war, eine Überforderung könne nicht sein, die Menge die ich bekomme wäre nicht zuviel und müßte ich grundsätzlich immer schaffen. Andernfalls müßte man darüber nachdenken ob ich für das Referat noch tragbar bin.

Man hat mir im Nachgang nochmal meine Dienstpostenbeschreibung zukommen lassen um mir klarzumachen was meine Aufgaben seien.

Gibt es eine andere Möglichkeit als über das Personalreferat ungefähre Auskünfte zu bekommen.
Ich traue mir schon 50 % Dienstfähigkeit zu (vielleicht sogar 60 %). Ich traue mich nur nicht an die Personalstelle, denn ich möchte keine "schlafenden" Hunde wecken. Kennt jemand eine Stelle die neutral und diskret eine Auskunft geben kann?

Für gesetzlich Versicherte gibt es ja die Bfa usw. . Ein teuerer Rechtsanwalt kommt leider nicht in Frage, da ich nicht rechtschutzversichert bin. Eine Anfrage an die Pensionsfestsetzungsstelle muss bei Teildienstfähigkeit immer über die Personalstelle gehen (steht bei denen auf der Homepage).

Über jeden Rat wäre ich sehr glücklich.
Vielen Dank im vorraus
MissRatlos
M240i
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Re: Teildiensfähigkeit

Beitrag von M240i »

Habt ihr keine Schwerbindertenbeauftragten bei euch? Jeder Dienstelle muss jemanden haben! So ist es bei uns .
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Ruheständler
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Re: Teildienstfähigkeit

Beitrag von Ruheständler »

MissRatlos hat geschrieben: 30. Mär 2021, 14:40 Der Sachverhalt: ich bin zu 80 % Schwerbehindert (körperliche und seelische Erkrankungen).
es muss auf jeden Fall der Schwerbehindertenbeauftragte mit ins Boot damit man nicht formelle Fehler macht, vorausgesetzt der Beauftragte ist auch Fit in diesen Belangen, bei dem GDB 80 kommt es darauf an ob die körperlichen sowie die seelischen Erkrankungen von Dauer sind oder eventuell nur vorübergehend, bei den körperlichen gehe ich mal davon aus das es dauerhaft ist, bei seelischen Problemen wird dann gerne seitens der Dienststelle auf Besserung fokussiert ( Therapie u.s.w. ) Wenn die Dienststelle sich nicht kooperativ zeigt bleibt nur der Rechtsweg.
- - Das ist nur meine eigene Meinung, die Erfahrung basiert auf einem GDB 50 wegen körperlichen Beeinträchtigungen - -
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
GFunkt
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Re: Teildienstfähigkeit

Beitrag von GFunkt »

[
MissRatlos hat geschrieben: 30. Mär 2021, 14:40 ...
Gibt es eine andere Möglichkeit als über das Personalreferat ungefähre Auskünfte zu bekommen.
Ich traue mir schon 50 % Dienstfähigkeit zu (vielleicht sogar 60 %). Ich traue mich nur nicht an die Personalstelle, denn ich möchte keine "schlafenden" Hunde wecken. Kennt jemand eine Stelle die neutral und diskret eine Auskunft geben kann?

Für gesetzlich Versicherte gibt es ja die Bfa usw. . Ein teuerer Rechtsanwalt kommt leider nicht in Frage, da ich nicht rechtschutzversichert bin. Eine Anfrage an die Pensionsfestsetzungsstelle muss bei Teildienstfähigkeit immer über die Personalstelle gehen (steht bei denen auf der Homepage).

Über jeden Rat wäre ich sehr glücklich.
Vielen Dank im vorraus
MissRatlos
Mir ist nicht so ganz klar, auf was sich Ihre gewünschten ungefähren Auskünfte genau beziehen. Auf das Verfahren zur Feststellung der Teildienstfähigkeit? Auf die Höhe der Besoldung bei Teildienstfähigkeit?
MissRatlos
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Re: Teildienstfähigkeit

Beitrag von MissRatlos »

Auf das Verfahren zur Feststellung der Teildienstfähigkeit? Auf die Höhe der Besoldung bei Teildienstfähigkeit?

Wenn jemand zu diesen Fragen etwas sagen kann, wäre das wirklich toll. Als Nachtrag: der zuständige Schwerbehindertenvertreter und jemand vom Integrationsfachdienst war dabei (das habe ich mit fachlichem Beistand gemeint).

Vielen Dank für die 3 Antworten!!!
GFunkt
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Re: Teildienstfähigkeit

Beitrag von GFunkt »

Für das Verfahren über die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit gelten die Vorschriften über die Dienstunfähigkeit entsprechend (§ 45 Abs. 3 S. 2 BBG). D.h. dass letztlich vom Amtsarzt der Umfang der begrenzten Dienstfähigkeit beurteilt wird. Die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit an sich erfolgt dann durch die für die Ernennung zuständige Behörde. Im Regelfall sollte das wohl die Personalstelle der Beschäftigungsbehörde sein.

Die Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit richtet sich nach § 6a BBesG. Danach wird die Besoldung bei festgestellter begrenzter Dienstfähigkeit entsprechend wie bei einer Teilzeitbeschäftigung gekürzt. Begrenzt Dienstfähige erhalten zusätzlich zu den gekürzten Dienstbezügen einen nicht ruhegehaltfähigen Zuschlag. Der Zuschlag beträgt 50 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen den gekürzten Dienstbezügen und den Dienstbezügen, die bei einer Vollzeitbeschäftigung zustünden. Wird die Arbeitszeit auf Grund einer Teilzeitbeschäftigung zusätzlich reduziert, verringert sich der Zuschlag entsprechend dem Verhältnis zwischen der wegen begrenzter Dienstfähigkeit verringerten Arbeitszeit und der insgesamt reduzierten Arbeitszeit. Also einfach in der Besoldungstabelle zum BBesG nachsehen. Die zustehende Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit sollte für jeden auch ohne fremde Hilfe relativ einfach zu ermitteln sein.
MissRatlos
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Re: Teildienstfähigkeit

Beitrag von MissRatlos »

Also rechnen wir mal fiktiv:

aktuelles Brutto bei Dienststufe xxx = 3400 Euro Brutto
Lt. Pensionsrechner bei einer vollständigen Dienstunfähigkeit 2400 Brutto,davon nochmal die 10,4 Prozent abzug. Endsumme fiktiv: 2160 Brutto
Differenz: 1240 Euro
50 Prozent Aufschlag für die Teildienstfähigkeit = 620 Euro
Gesamtsumme: 2160 + 620 = 2780 Euro Brutto ????

Lieber GFunkt, könnte das fiktiv so inetwas hinkommen oder bin ich rechnerisch total auf dem falschen Dampfer???.
GFunkt
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Re: Teildienstfähigkeit

Beitrag von GFunkt »

Wieso Pensionsrechner? Wieso 10,4% Abzug? Es handelt sich um Besoldung aus einem aktiven Beamtenverhältnis, nicht um Versorgungsbezüge.
Beispiele sind bei den BBesgVwV zu § 6a BBesG.
AndyO
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Re: Teildienstfähigkeit

Beitrag von AndyO »

Welchen zusätzlichen Pensionsanspruch erwirbt man bei Teildienstfähigkeit? Entsprechend der geleisteten Arbeitszeit? Oder wird dieser festgeschrieben?
GFunkt
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Re: Teildienstfähigkeit

Beitrag von GFunkt »

Zeiten der eingeschränkten Verwendung eines Beamten wegen begrenzter Dienstfähigkeit nach § 45 BBG sind nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht, mindestens aber im Umfang der Zurechnungszeit (§§ 6 Abs 1 S. 4, 13 Abs. 1 S. 1 BeamtVG).
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