Beschränkung auf bestimmte Aufgaben

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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PeterMaly
Beiträge: 1
Registriert: 25. Sep 2020, 07:33
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Beschränkung auf bestimmte Aufgaben

Beitrag von PeterMaly »

Hallo,

ich bin seit einiger Zeit Beamter auf Probe.
Leider habe ich psychische Probleme im Sinne einer Angststörung.
Mit der Arbeit im Büro komme ich gut klar. Allerdings habe ich momentan größere Probleme bei Sitzungen oder Konferenzen, weil in diesen Momenten die Angst meistens hoch kommt. Ich fühle mich auch nicht in der Lage Vorträge zu halten.

Jetzt weiß ich nicht wie ich vorgehen soll.
Habe ich mit Konsequenzen zu rechnen wenn ich offen sage das ich nicht zu den Konferenzen kann und auch keine Vorträge halten werde.

Viele Grüße

Peter Maly
7up
Beiträge: 70
Registriert: 17. Jan 2019, 10:19
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Re: Beschränkung auf bestimmte Aufgaben

Beitrag von 7up »

Hallo,

falls es Dein richtiger Vor- und Navhname sein sollte, so würde ich diesen hier nicht so offen legen.

Wer weiss, wer Dich auf einmal entdecken könnte. Anonym ist besser.... ;)
Henrik_0815
Beiträge: 7
Registriert: 8. Feb 2021, 08:55
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Re: Beschränkung auf bestimmte Aufgaben

Beitrag von Henrik_0815 »

Guten Tag,

vorab sind hier einige Fragen zu klären:

1. Verfügen Sie über ein psychologisches Gutachten, eines Experten (im Idealfall eines Amtsarztes), das ihre Angsstörung bescheinigt?

2. Ist ihre Angsstörung schon vor dem Eintritt bzw vor Bewerbung oder vor der Gesundenprüfung diagnostiziert worden bzw aufgetreten?

3. Haben sie dem Arbeitgeber verschwiegen, dass Sie unter einer psychischen Erkrankung, im Sinne einer Angsstörung, leiden?

Sollten Vortragstätigkeiten oder aber das Abhalten von Konferenzen etc ein wesentlicher Bestandteil ihrer Tätigkeit sein, würde ich unverzüglich ihrem Vorgsetzten bescheid geben, dass sie aufgrund eines amtsärztlichen Attestes, nicht in der Lage sind diese Tätigkeiten auszuführen. Generell würde ich mich fragen, ob der Job der Richtige ist oder ob sie sich nur Zwecks "Beamtenseins" beworben haben um bspw in den Vorzug der Entgeltfortzahlung auch bei dauerhaften Krankenständen zu kommen. Grundsätzlich halte ich ein ehrliches Vorgehen in ihrem Fall für erstrebenswert. Geben sie ihrer Vorgsetzten/Vorgsetzten Bescheid, am besten in Anwesenheit des Personalrates etc. Gutes Gelingen!

Ihre Angsstörung kann übrigens erstaunlich gut behandelt werden. Mit regelmäßigen Trainigs und der entsprechenden Betreuung nimmt die Angst zB Vorträge zu halten stetig ab.

Beste Grüße
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