gD zum hD gleiche Behörde
Moderator: Moderatoren
gD zum hD gleiche Behörde
Guten Tag,
eine Frage: Ich, Master Studium, bin im gD in meiner Behörde tätig. Nun wird intern auf hD Stellen ausgeschrieben (ab A13)
Fragen:
1. Was passiert mit meiner Entwicklungsstufe? (Ich bin A10 Stufe 4)
2. verliere ich meinen Lebenszeitbeamten Status wenn ich mit A13 „neu anfange“?
3. Ich habe mal gelesen, dass ich 2.5 Jahre auf dem Dienstposten sein muss, um endlich in die A13 zu kommen, kann das sein?
Also grundsätzlich, was passiert mit den gD Status, wenn man sich in der gleichen Behörde auf hD bewirbt und genommen wird?
Danke
eine Frage: Ich, Master Studium, bin im gD in meiner Behörde tätig. Nun wird intern auf hD Stellen ausgeschrieben (ab A13)
Fragen:
1. Was passiert mit meiner Entwicklungsstufe? (Ich bin A10 Stufe 4)
2. verliere ich meinen Lebenszeitbeamten Status wenn ich mit A13 „neu anfange“?
3. Ich habe mal gelesen, dass ich 2.5 Jahre auf dem Dienstposten sein muss, um endlich in die A13 zu kommen, kann das sein?
Also grundsätzlich, was passiert mit den gD Status, wenn man sich in der gleichen Behörde auf hD bewirbt und genommen wird?
Danke
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Re: gD zum hD gleiche Behörde
1. Es gibt keine Entwicklungsstufe sondern nur Erfahrungsstufen. Die wirst du behalten.
2. Kommt drauf an wie es die Behörde auslegt.
3. Ja.
Den gD Status wirst du behalten. Du kannst theoretisch im gD Beamter auf Lebenszeit sein und im hD Beamter auf Widerruf. Es gibt im BBG einen Paragraphen der diese Situation beschreibt. Habe ihn nur grade nicht zur Hand.
2. Kommt drauf an wie es die Behörde auslegt.
3. Ja.
Den gD Status wirst du behalten. Du kannst theoretisch im gD Beamter auf Lebenszeit sein und im hD Beamter auf Widerruf. Es gibt im BBG einen Paragraphen der diese Situation beschreibt. Habe ihn nur grade nicht zur Hand.
Re: gD zum hD gleiche Behörde
Okay. Aber würde es dann bedeuten, dass ich als Referent weiterhin meine A10 Stufe 4 bekomme und erst in 2,5 Jahren die A13 ??? Referenten bekommen doch hier im Ministerium bei mir mindestens A13! Das kann doch nicht wahr sein, das würde mich ja Geld kosten im Grunde??
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Re: gD zum hD gleiche Behörde
Irgendein Opfer im Berufsbeamtentum muss man immer bringen. Was die anderen machen oder haben kann dir total egal sein. Die haben ebenfalls mal so angefangen wie du.
Du brauchst halt die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst und die kannst nur über eine berufliche Tätigkeit von 2,5 Jahren oder einem Referendariat erwerben. Anschliessend folgt danach die Ernennung zum Regierungsrat. Dieses müsste man eigentlich als Beamter des gehobenen Dienstes wissen.
Natürlich zählt noch Art. 33 Abs. 2 GG dazu.
Du brauchst halt die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst und die kannst nur über eine berufliche Tätigkeit von 2,5 Jahren oder einem Referendariat erwerben. Anschliessend folgt danach die Ernennung zum Regierungsrat. Dieses müsste man eigentlich als Beamter des gehobenen Dienstes wissen.
Natürlich zählt noch Art. 33 Abs. 2 GG dazu.
Re: gD zum hD gleiche Behörde
Auf Bundesebene sehe ich im Prinzip zwei Möglichkeiten
a) Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im gD wird ruhend gestellt für die Zeit in der Du im hD Beamter auf Probe bist. Ergebnis: Besoldung nach A13
b) Du wechselst im Rahmen des §24 BLV wenn die Stellenausschreibung auch nach extern geöffnet ist. In diesem Fall verbleibst Du in deinem statusrechtlichen Amt, je nach Anerkennungszeiten bis zu 3 Jahre, in denen Du Deine Besoldung nach A10/4 erhältst, jedoch Aufgaben nach A13 wahrnimmst.
Problematisch ist, dass der Dienstherr zur ersteren Regelung explizit zustimmen muss, das ist meist aber nicht in seinem Interesse, weil er damit zwei Dienstposten für Dich freihalten muss.
Darüber hinaus kommen noch andere Konstellationen in Betracht, die je nach Dienstherr mehr oder minder beliebt sind.
Die Spanne geht von kompletter Entlassung aus dem gD und Neuverbeamtung auf Probe im hD über §27 - Aufstiege bis hin zu Konstrukten die jeden unterlegenen Mitbewerber freuen würden...
a) Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im gD wird ruhend gestellt für die Zeit in der Du im hD Beamter auf Probe bist. Ergebnis: Besoldung nach A13
b) Du wechselst im Rahmen des §24 BLV wenn die Stellenausschreibung auch nach extern geöffnet ist. In diesem Fall verbleibst Du in deinem statusrechtlichen Amt, je nach Anerkennungszeiten bis zu 3 Jahre, in denen Du Deine Besoldung nach A10/4 erhältst, jedoch Aufgaben nach A13 wahrnimmst.
Problematisch ist, dass der Dienstherr zur ersteren Regelung explizit zustimmen muss, das ist meist aber nicht in seinem Interesse, weil er damit zwei Dienstposten für Dich freihalten muss.
Darüber hinaus kommen noch andere Konstellationen in Betracht, die je nach Dienstherr mehr oder minder beliebt sind.
Die Spanne geht von kompletter Entlassung aus dem gD und Neuverbeamtung auf Probe im hD über §27 - Aufstiege bis hin zu Konstrukten die jeden unterlegenen Mitbewerber freuen würden...
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Re: gD zum hD gleiche Behörde
Wie soll die Laufbahnbefähigung erlangt werden? Wenn diese vorhanden ist, wird man sowieso A13. Was soll die Ruhendstellung des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit im gD bringen?
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Re: gD zum hD gleiche Behörde
Du Ärmster! Wir fühlen mit dir, bewirb dich doch am besten mit deinem Master in der freien Wirtschaft. Dort bekommt jeder das, was er „verdient“Kimonbo hat geschrieben: ↑16. Feb 2021, 16:22 Okay. Aber würde es dann bedeuten, dass ich als Referent weiterhin meine A10 Stufe 4 bekomme und erst in 2,5 Jahren die A13 ??? Referenten bekommen doch hier im Ministerium bei mir mindestens A13! Das kann doch nicht wahr sein, das würde mich ja Geld kosten im Grunde??
Re: gD zum hD gleiche Behörde
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein A10 bei der Auswahlentscheidung für einen Posten des höheren Dienstes berücksichtigt wird? 0 - 1 %?
Re: gD zum hD gleiche Behörde
§11a Abs. 2 BBG. Was sie konkret bringt ist vom Start weg mehr Geld weil man nicht im Statusamt verbleibt. Nachteil ist natürlich, dass man, wenn die Probezeit in die Hose geht, auf A10 zurückfällt, das durchbefördern wie beim Laufbahnwechsel nach §24 BLV passiert hier nicht.AlterPinguin hat geschrieben: ↑16. Feb 2021, 18:32 Wie soll die Laufbahnbefähigung erlangt werden? Wenn diese vorhanden ist, wird man sowieso A13. Was soll die Ruhendstellung des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit im gD bringen?
Re: gD zum hD gleiche Behörde
Das heißt ich werde durcbefördert, jedes Jahr, und nach 2,5 Jahren in die A13. Klingt doch sehr gut, und wenn die Erfahrungsstufen mithochgehen ist das doch ganz gut oder??
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Re: gD zum hD gleiche Behörde
Ich bin ein Herzmensch, ich mache alles über meine Intuition
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Re: gD zum hD gleiche Behörde
... na dann wir auch alles andere klappen nur Mut...
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
Re: gD zum hD gleiche Behörde
Kimonbo hat geschrieben: ↑16. Feb 2021, 15:55 Guten Tag,
eine Frage: Ich, Master Studium, bin im gD in meiner Behörde tätig. Nun wird intern auf hD Stellen ausgeschrieben (ab A13)
Fragen:
1. Was passiert mit meiner Entwicklungsstufe? (Ich bin A10 Stufe 4)
2. verliere ich meinen Lebenszeitbeamten Status wenn ich mit A13 „neu anfange“?
3. Ich habe mal gelesen, dass ich 2.5 Jahre auf dem Dienstposten sein muss, um endlich in die A13 zu kommen, kann das sein?
Also grundsätzlich, was passiert mit den gD Status, wenn man sich in der gleichen Behörde auf hD bewirbt und genommen wird?
Danke
Zu, 01.02. befördert worden?Kimonbo hat geschrieben: ↑21. Jan 2021, 10:44 Guten Tag,
eine Frage habe ich, hier die Fakten:
- Einstellung als BaP mit A9g Stufe 4 ist auf Bündelstelle (gD A9g/A13g, Sachbearbeiter in einem Bundesministerium) erfolgt
- verkürzte Probezeit, die zum 1.5.21 beendet sein wird, Beurteilung wird mit Note 2 bewertet sein
Frage: Erfolgt die Ernennung zum BaL mit gleichzeitiger Beförderung ins 1. Beförderungsamt A10?
Das würde doch Sinn machen, sozusagen als Belohnung für das eine Jahre bestandene Probezeit
Viele Grüße