Angestelltenstelle E8 = Beamtenstelle A8 ?

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Entgeltgruppe 8 = A8?

Umfrage endete am 13. Feb 2010, 10:13

Ja es wird A8 !
1
20%
Nein leider nur A7 !
4
80%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 5

r4th
Beiträge: 5
Registriert: 14. Jan 2010, 10:03
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Angestelltenstelle E8 = Beamtenstelle A8 ?

Beitrag von r4th »

[b]Hallo Leute,

ich hatte das Glück und wurde letztendlich doch noch verbeamtet. Im März 2010 werde ich auf Lebenszeit verbeamtet.

Meine jetzige Stelle ist eigentlich eine Angestelltenstelle nach Entgeltgruppe 8. Werde nach A6 Stufe 2 bezahlt, da ich ja Beamter z.A. bin.

Im Personalamt habe ich schon nachgefragt und der nette Kollege meinte zu mir das es ja eigentlich eine Stelle nach A8 ist, man aber beachten muss das ich ja noch nicht so lange dabei bin und einer von den jüngeren Kollegen bin. Ausbildungsende war bei mir der Juli 2006.

Ich dachte man hat eh seine Wartezeiten und Bewährungen zwischen den Gehaltsstufen. Ich meine entweder ist die Stelle eine A8 Stelle oder sie ist es nicht. Da kann man doch nicht einfach mein Alter als einen Grund für A7 angeben oder?

Wie seht ihr meine Chancen? Wird die Stelle eine A8 Stelle, wenn sie vorher eine E8 Stelle war laut Angestelltenrecht?

Wann steht mein Dienstherr eigentlich in der Pflicht die Stelle neu zu bewerten? Was kann ich tun, wenn sich da nichts tut?

Vielen Dank im Voraus![/b]
wesermeister
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Beitrag von wesermeister »

Die Eingruppierung nach TV-L spielt im Beamtenrecht keine Rolle.
Nur weil der Dienstposten nach A8 bewertet wird, wirst Du nicht automatisch A8.
Auch nach der Probezeit bleibst Du weiterhin erstmal in der Besoldungsgruppe in der Du Dich jetzt befindest.

Ich behaupte einfach mal bis A8 wirst Du noch eine Weile warten müssen, erstmal kommt A7 und das wirst Du nicht sofort nach Ablauf der Probezeit.

Hattet ihr in der Ausbildung kein ÖDR?
Die Frage beantwortet sich quasi von alleine...

Fazit: Mach Dir keine Hoffnung auf eine schnelle Beförderung.

Gruss
wesermeister
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
Klaus
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Beitrag von Klaus »

"z.A." gibt es nicht mehr. Als Beamter hast Du das große Los gezogen. Du hast keinen Anspruch auf Beförderung. Da kann Deine Stelle noch so hoch bewertet sein. Der Dienstherr hat seinerseits keine Pflichten, eine Dienstpostenbewertung überhaupt vorzunehmen.

Ein Angestellter dagegen hat das einklagbare Recht, so bezahlt zu werden, wie die Stelle bewertet ist. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Stelle vorschriftsmäßig zu bewerten.
r4th
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Beitrag von r4th »

Du hast meine Frage nicht verstanden glaube ich...

Die Stelle ist beamtenrechtlich ja noch gar nicht bewertet worden, weil es aktuell eine Angestellenstelle ist. Ich erhalte zudem die Stellenzulage.

Nach TvöD ist die Stelle nach Entgeltgruppe 8 bewertet. Deswegen hatte ich mich ja auch als Angestellter auf die Stelle beworben. 1 Monat später wurde ich verbeamtet. Meine Probezeit ist in 2 Monaten übrigens abgelaufen und ich werde auf Lebenszeit verbeamtet.

Und A7 sollte ich nach Ablauf der Probezeit sehr wohl bald werden, da meine Zivildienstzeit nicht auf die Probezeit angerechnet werden konnte.
Also bekomme ich die 9 Monate auf die Zeit zwischen A6 und A7 angerechnet. Die Rechtsgrundlage habe ich dafür leider gerade nicht zur Hand.

E8 ist meines erachtens mind. = A7.... wenn nicht sogar A8
(ich rede nur von der Stellenbewertung, und nicht von der Thematik wann ich was werde) ok? :D
wesermeister
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Beitrag von wesermeister »

r4th hat geschrieben:Du hast meine Frage nicht verstanden glaube ich...

Die Stelle ist beamtenrechtlich ja noch gar nicht bewertet worden, weil es aktuell eine Angestellenstelle ist. Ich erhalte zudem die Stellenzulage.

Nach TvöD ist die Stelle nach Entgeltgruppe 8 bewertet. Deswegen hatte ich mich ja auch als Angestellter auf die Stelle beworben. 1 Monat später wurde ich verbeamtet. Meine Probezeit ist in 2 Monaten übrigens abgelaufen und ich werde auf Lebenszeit verbeamtet.

Und A7 sollte ich nach Ablauf der Probezeit sehr wohl bald werden, da meine Zivildienstzeit nicht auf die Probezeit angerechnet werden konnte.
Also bekomme ich die 9 Monate auf die Zeit zwischen A6 und A7 angerechnet. Die Rechtsgrundlage habe ich dafür leider gerade nicht zur Hand.

E8 ist meines erachtens mind. = A7.... wenn nicht sogar A8
(ich rede nur von der Stellenbewertung, und nicht von der Thematik wann ich was werde) ok? :D
Hattest Du ÖDR oder nicht?

1. Es handelt sich nicht um eine Stelle, sondern um einen Dienstposten.
2. Wie der Dienstposten bewertet wird oder wurde spielt keine Rolle für Deine Beförderung.
3. Angerechnet bekommst Du überhaupt nichts zwischen A6 und A7.
4. E8= mind. A7 :roll: ...naja, aber spielt auch keine Rolle.

Solange Du nicht einmal die Grundzüge des ÖDR beherrscht, solltest Du von irgendwelchen Beförderungen nicht mal träumen.

Du bist mal wieder so ein typischer"Ex-Angestellter" der glaubt, das wenn er Beamter wird er sich irgendwie verbessert hat und am liebsten sofort ins Endamt befördert werden will.

Wach auf und lies mal in diversen Foren in welcher Berufgruppe Du gelandet bist.
Es heisst nicht umsonst Staatsdiener aber das wirst Du noch früh genug lernen.

Gruss und willkommen im Club der ewigen Armut :twisted:
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leonsucher
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Beitrag von leonsucher »

Muß meinen kritischen Vorrednern Recht geben.
Die Verbeamtung hat bis auf die ( theoretische ) Unkündbarkeit gar nichts gebracht.
Der Beamte ist in seiner aktiven Dienstzeit nachweislich billiger als ein Angestellter.

Mehr Arbeitszeit für weniger Geld, keine Recht auf Lohnerhöhung, kein Streikrecht, keine tariflichen Leistungskomponenten, kein Urlaubsgeld, durch private Krankenversicherung Vorkasse und Auslagepflicht der oft horrenden Arztkosten, mögliche anteilige Beihilfe erstattet wenig und vor allem kein berufliches Fortkommen.

Aber nun zum Thema:
Wenn dein z.A. wegfällt, hast Du überhaupt erstmal Anspruch auf eine Regelbeurteilung.
Diese mußte früher min. alle 5 Jahre erfolgen, in der Realität sind es auch in den unteren Besoldungsgruppen schon 3 Jahre, was auch Gesetz werden soll.
Ist der Stichtag vorrüber, wartest Du als A6 ( das ist dein Eingangsamt im m.D. ) also so 2 - 3 Jahre auf die erste Beurteilung.
Ist diese nicht min. TEH ( also 2 ), drehtst Du die nächste volle Ehrenrunde.
Nun sind schon max. 6 Jahre vorbei und mit Glück wurdest Du auch mit einem TH ( 3 ) befördert.
Dann bist Du A7 und hast möglicherweise wieder den jeweiligen Beurteilungsstichtag ( ist in jeder Besoldungsgruppe abweichend ) knapp verpasst.
Also wieder 2 - 3 Jahre warten und die erste Beurteilung bei A7 ist pauschal EDA ( 4 ), da andere Kollegen schon ein TH ( 3 ) haben und dies auch wieder bekommen müssen .
Da bleibt für Dich keine Quote übrig.
Also wieder 3 Jahre warten und dann gibts vielleicht TH ( 3 ).
Damit wird man aber bei A7 einmalig nicht mehr befördert, weil die Listennummer zu hoch ist.
Also wieder 3 Jahre warten, die nächste TH (3) abfassen und weiter warten oder ein TEH ( 2 ) und dann nur 1- 2 Jahre bis zur A8 Beförderung.
Rechne mal aus, wie alt Du dann bist................. :lol:

Faustregel: A7 nach etwa 3 - 5 Jahren ab z.A. Wegfall und A8 nach 10 - 15 Jahren nach z.A. Wegfall.

Und nochmal als Verständnis: Auch wenn dein Dienstposten nach A8 bewertet ist , wirst Du diesen Weg gehen.
Die Dienstpostenbewertung sagt lediglich aus, was Du dort max. werden kannst.
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Listennummer - Was es nicht so alles gibt in Deutschland...

:?
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leonsucher
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Beitrag von leonsucher »

Ja die Listennummer und deren Freigabe ist ( neben dem entsprechend bewerteten Dienstposten ) die Hauptursache, warum es beförderungsmäßig nicht vorwärts geht.
Wenn man Alle, die eine beförderungsfähige Beurteilung bekommen ( TH , TEH, AUSGEZEICHNET ) befördern könnte, wäre der Beamte im Paradies........... :lol:
Klaus
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Beitrag von Klaus »

leonsucher hat geschrieben:Ja die Listennummer und deren Freigabe ist ( neben dem entsprechend bewerteten Dienstposten ) die Hauptursache, warum es beförderungsmäßig nicht vorwärts geht.
Wenn man Alle, die eine beförderungsfähige Beurteilung bekommen ( TH , TEH, AUSGEZEICHNET ) befördern könnte, wäre der Beamte im Paradies........... :lol:
Sag doch mal, wo das so ist. Nach meiner bescheidenen Sachkenntnis gilt das Leistungsprinzip auch für Beamte.

Nix Liste.

Würde mich wirklich sehr interessieren. Bundesbehörden machen ohnehin was sie wollen. Auf Landes-und Kommunalebene gerät es eh aus den Fugen.

Aber wirklich:

Listenplätze etc. sind rechtswidrig....
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leonsucher
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Beitrag von leonsucher »

Behörde ist die Bundeszollverwaltung.

Diese Beurteilungspraxis ( Listen- und Rangnummern, Frauen- und Schwerbehindertenquote ) ist bereits mit einem Urteil v. 17.12.2008 (1K 465/08.DA ) als nicht EU- bzw. Verfassungskonform angemahnt worden.

Da es noch nicht rechtskräftig ist, sitzt es die Verwaltung weiter aus.
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Ossikind
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Beitrag von Ossikind »

Klaus hat geschrieben:
Sag doch mal, wo das so ist. Nach meiner bescheidenen Sachkenntnis gilt das Leistungsprinzip auch für Beamte.

Nix Liste.

Listenplätze etc. sind rechtswidrig
Loool, Leistungsprinzip. ich lach mich tot. :P :P

Klar Liste !! :shock:

Ach ja rechtswidrig, dann versuche doch mal zu klagen.... :wink:
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Es wird allerdings auch einige geben, die diese Praxis als durchaus angenehm empfinden werden. Nicht mehr tun als andere- trotzdem irgendwann mal sicher befördert werden.
Personalrat hakt ab. Leistungsprinzip ist das jedenfalls nicht. Und wie in Bundesministerien auf dem gleichen Sessel - ohne, dass sich die Aufgaben oder Kompetenzen ändern, befördert wird, erst recht nicht.

Neidisch?

Ungerecht... Klar, dass da auch ein bisschen Neid dabei ist, auch, wenn das unchristlich ist. Die Ausbildung war aber doch gleich. Und Verantwortung muss im Zweifelsfall der A11er im Kommunalbereich doch wesentlich mehr, als der A11er im Frauenministerium für Familie oder Gesundheit, tragen.
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leonsucher
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Beitrag von leonsucher »

Klaus hat geschrieben:Es wird allerdings auch einige geben, die diese Praxis als durchaus angenehm empfinden werden. Nicht mehr tun als andere- trotzdem irgendwann mal sicher befördert werden.
Zumindest in der Bundeszollverwaltung gibt es pauschal keine " sichere Beförderung ", allenfalls in Sammeldienstposten A6-A8m und A9- A11g.
Ich habe schon Leute mit A8 nach einem ganzen Berufsleben mit 65 in Pension gehen sehen, einige anstehende Kandidaten werden sogar wohl nur A7 erreichen.

Nicht weil sie ( mit Ausnahmen ) dumm, faul oder frech waren, sondern weil sie keine entsprechenden Dienstposten hatten, diese auch nicht angehoben und demzufolge auch nicht beförderungsfähig beurteilt wurden.

Jede beförderungsfähige Beurteilung eines Amtes nagt an der Quote derer, die vom Dienstposten her überhaupt befördert werden können.
Und deshalb wird sie dort nur verteilt, wenn man auch befördern kann und dann erst will.

Kann und will man befördern, spielt die Qualität und Quantität der Beurteilung die entscheidende Rolle für die Listennnummer.
Mit einem TEH (2 ) klappt es im nächsten Beurteilungszeitraum, ein TH ( 3 ) muss man schon mehrfach erzielen um in die Freigabezone vorzurücken.

Allen ohne höherwertigen Dienstposten nützt die Beurteilung nichts und man wird deshalb ( und wegen der Quote ) mehrmals automatisch mit oder ohne Leistung als EDA (4 ) oder EVDA ( 4+) abgespeist.
Und: Wer einmal eine beförderungsfähige Beurteilung in seinem aktuellen Amt hat, muß sie wiederbekommen, wenn er zwischendurch nicht befördert wurde und keine disziplinarischen Verfehlungen hatte.
Das hat mit echter Leistung rein nix zu tun.

Nasenfaktor und braune Halsringe jetzt noch außen vor........... :wink:
Binö
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Beitrag von Binö »

@leonsucher

Und nicht zu vergessen das Kindchen-Schema :twisted:
Sollte es klappen mit Beförderungen etc. Als FRauchen sollte sie schon blond sein...möglichst verheiratet mit einem Beamten in Teilzeit tätig, dann klappt es auch mit dem A9er :shock:

@Klaus

Das hat nix mit Leistung zutun! Gerechterweise muß angeführt werden, die Leitungsebene hat es seit 20 Jahren endlich geschafft, zu Begreifen das es Frauen in Zollverwaltung gibt und das im mittleren Dienst!

"Wer kämpft kann verlieren.Wer nicht kämpft hat schon verloren."
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leonsucher
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Re: Titel:

Beitrag von leonsucher »

Binö hat geschrieben: "Wer kämpft kann verlieren.Wer nicht kämpft hat schon verloren."
Ich werde es für meine vierte, bisher nicht beförderungsfähige Beurteilung in meinem jetzigen Amt berücksichtigen................... :idea:
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