Dienstunfähigkeit - Hinzuverdienst

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deich
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Dienstunfähigkeit - Hinzuverdienst

Beitrag von deich »

Hallo,

ich werde voraussichtlich in Kürze wegen DU in den Ruhestand versetzt. Im Rahmen meiner gesundheitlichen Möglichkeiten möchte ich mir ein paar Euros hinzuverdien.

Sehe ich es richtig, dass bei Erreichen der Höchstpension (71,75 % der maximalen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge) nur ein sogenannter Festbetrag (525 €?) verdient werden darf, wenn dieser Hinzuverdienst die Pension nicht schmälern soll (Vermeidung einer teilweisen Ruhendstellung der Pensionsbezüge)?

Ich gehe davon aus, dass dieser Hinzuverdienst selbstverständlich in der Steuererklärung angegeben werden muss und nicht sozialversicherungspflichtig ist. Stimmt das?

Ich habe gelesen, dass der unschädliche Hinzuverdienst in jedem Monat und nicht nur als Durchschnittswert über das Jahr eingehalten werden muss. Korrekt? Stimmt es das der max. persönliche Hinzuverdienst auf den Bezügeabrechnungen von der Pensionsbehörde monatlich ausgewiesen wird und dass dieser Behörde eine Tätigkeit angezeigt werden muss?

Ich werde in Kürze zusätzlich eine Riesterrente sowie Auszahlungen aus einer privaten Rentenversicherung beziehen. Ich gehe davon aus, dass diese Renten keinen Einfluss auf die Hinzuverdienstmöglichkeit haben bzw. den Festbetrag nicht mindern. Stimmt das?

Danke, deich
Torquemada
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Re: Dienstunfähigkeit - Hinzuverdienst

Beitrag von Torquemada »

deich hat geschrieben: 30. Nov 2020, 20:37

Ich gehe davon aus, dass dieser Hinzuverdienst selbstverständlich in der Steuererklärung angegeben werden muss und nicht sozialversicherungspflichtig ist. Stimmt das?

Nein. Denn minijoberische Sachen gehören da nicht rein. Und bei DDU gehen ALV und RV bei sozialversicherungspfl. Tätigkeiten ab. Das bis zur Regelaltersgrenze.
deich
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Re: Dienstunfähigkeit - Hinzuverdienst

Beitrag von deich »

Danke, Torquemada.

In der Tat, ich strebe einen Minijob als freier Mitarbeiter an. Also keine Angabe in der Steuererklärung ... das habe nicht nicht gewusst!

Bei einem Minijob ist es m. E. doch so, dass der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge abführen muss unabhängig davon, ob der Minijobber selbst sozialversicherungspflichtig ist. Meine Frage bezog sich auf Letzteres. Ich selbst müsste also aktiv keine Sozialversicherungsbeiträge abführen??

Gruß, deich
AndyO
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Re: Dienstunfähigkeit - Hinzuverdienst

Beitrag von AndyO »

deich hat geschrieben: 30. Nov 2020, 20:37 Sehe ich es richtig, dass bei Erreichen der Höchstpension (71,75 % der maximalen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge) nur ein sogenannter Festbetrag (525 €?) verdient werden darf, wenn dieser Hinzuverdienst die Pension nicht schmälern soll (Vermeidung einer teilweisen Ruhendstellung der Pensionsbezüge)?
Also da kommen zumindest noch 1000/12=83 Euro Werbungskostenfreibetrag dazu. In diesem Fall Rentenanspruch zu erwerben ist sinnlos, da keine Doppelversorgung. Vom Pflichtbeitrag Rente wird man jedoch auch beim Minijob nicht freigestellt.

P.S.: Als 1 Mann GmbH erzielt man nur Kapitalgewinne, die bzgl. Pensionskürzung nicht betrachtet werden.
deich
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Re: Dienstunfähigkeit - Hinzuverdienst

Beitrag von deich »

Danke für diesen Hinweis AndyO!

Gruß, deich
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