Zoll --> Bay. Polizei (Vordienstzeiten)

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RETMAEBLLOZ
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Zoll --> Bay. Polizei (Vordienstzeiten)

Beitrag von RETMAEBLLOZ »

Hallo liebes Forum,

meine Frage bezieht sich auf die Anrechnung von Vordienstzeiten.

Werdegang
08/2011 - 07/2013 Ausbildung mittlerer Dienst Zoll
08/2013 - 07/2016 Probezeit Zoll
08/2016 - 02/2018 Lebzeit Zoll
03/2018 - 08/2020 Ausbildung Bay. Polizei
09/2020 - PM


Mir wurde vor Beginn meiner Ausbildung bei der Polizei sowie während dieser mehrmals zugesichert, dass sich meine Vordienstzeit vom Zoll auf meine Lebzeitverbeamtung und meine erste Beförderung (Regelbeförderung) auswirkt.

Mein Diensteintrittsalter wurde entsprechend zurückdatiert und meine Besoldungsstufe soweit auch übernommen.


Nach Rücksprache mit meinem Personalrat, wurde mir heute gesagt, dass sich eine Vordienstzeit nie auf die Verbeamtung auf Lebzeit auswirken kann und sich meine Zeit auch nicht auf die erste Beförderung auswirkt, da der Zoll hier nicht berücksichtigt wird (im Gegensatz zur Bundeswehr).

Anschließend habe ich mit einem Kollegen Kontakt aufgenommen, welcher mit mir in der Ausbildung war. Dieser war im Vorfeld bei der Bundeswehr.
Ihm wurde gesagt, dass sich diese Zeit nicht auf seine Beförderung auswirkt. Allerdings wurde ihm zugesichert, dass er bereits kommendes Jahr (also nach einem Jahr) auf Lebzeit verbeamtet wird.


Ich weiß, nicht auf andere schauen, anderes Präsidium etc.
Dennoch wollte ich bei Euch mal nachfragen, da mich die Aussage heute schon ein wenig demotiviert hat.

PS: ich war die komplette Zeit beim Zoll als Waffenträger eingesetzt. Somit war die Tätigkeit meiner Meinung nach, den Polizeidienst näher, als z.B. Bundeswehr.

Vielen Dank schonmal.
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Ruheständler
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Re: Zoll --> Bay. Polizei (Vordienstzeiten)

Beitrag von Ruheständler »

.. die verschiedenen Dienstherrn Land bzw. Bund gehen mit dieser Thematik sehr variabel um bei mir damals bei der Bundeswehr: Angestellter Vc- Beamter auf Probe - Beamter auf Lebenszeit A7 schon nach 6 Monaten, die A8 kam 12 Monate später meine fachliche Verwendung war vor der Verbeamtung die gleiche wie danach, das Diensteintrittsalter wurde auch auf 21 gesetzt diese Aktion war meiner Meinung nach nur möglich weil im damaligen Wehrbereichskommando II zu wenig Wechseldienstposten ( Angestellter zum Beamten waren ) und deshalb die Werbetrommel bedient wurde.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Termini
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Re: Zoll --> Bay. Polizei (Vordienstzeiten)

Beitrag von Termini »

Die Privilegierung eines früheren Soldaten auf Zeit kann sich aus dem Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) ergeben. Bei Interesse empfehle ich, dort mal nachzuschauen. Im Übrigen ergeben sich weitere Privilegierungen ggf. aus dem entsprechenden Landesbesoldungsgesetz sowie aus dem Landesbeamtengesetz und der jeweiligen Laufbahnverordnung. Mir liegen jetzt zu wenige Informationen vor, um die Frage abschließend zu beantworten.

Grund für die Privilegierung ist nicht eine bestimmte förderliche Qualifikation für den Polizeidienst aufgrund der militärischen Ausbildung, sondern die Schaffung von Anreizen für den im nationalen Interesse bedeutenden Dienst in den Streitkräften, der naturgemäß überwiegend nur bis zu einem bestimmten Alter ausgeübt werden kann (z.B. SaZ 12).
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