Beurteilungen und Arbeitszeugnisse

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lisarhein
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Beurteilungen und Arbeitszeugnisse

Beitrag von lisarhein »

Liebes Forum,

da ich leider gar keine Ahnung bzgl dieses Thema habe und mich beim googlen etwas im Kreis drehe, wende ich mich an euch.

Folgender Sachverhalt:

Ich bin zur Zeit tariflich in einer Bundesbehörde angestellt. Zum Anfang des nächsten Jahres wechsel ich in eine andere Bundesbehörde und werde dort zur Beamtin auf Probe ernannt. Meine momentane Stelle bekleidet ich erst seit 4 Monaten (bin folglich noch in der Probezeit).

Wie läuft das mit den Beurteilungen?

Die Personalabteilung bei der neuen Behörde sagte mir, dass ich eine Beurteilung vorlegen muss, damit mir die jetzt gearbeitete Zeit auf die Probezeit angerechnet wird.
Soweit ich das verstanden habe, bekomme ich als Tarifbeschäftigte aber gar keine Beurteilung. Ist das richtig? Und wie sieht das dann mit einem Arbeitszeugnis aus?

Bei mir steht in zwei Wochen das Kooperationsgespräch an. Für mich stellt sich jetzt auch die Frage, ob ich dieses nutze um meine Führungskraft über den Wechsel zu informieren oder ob ich warte, bis eine Beurteilung (wenn ich denn eine bekomme???) erfolgt ist.

Würde mich freuen, wenn mir jemand Licht ins Dunkel bringen könnte.
Acta
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Registriert: 10. Jun 2018, 13:59
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Re: Beurteilungen und Arbeitszeugnisse

Beitrag von Acta »

Als Tarifbeschäftigte im öD erhältst du keine Beurteilung. Nach § 35 TVöD kannst du dir ein Zeugnis ausstellen lassen (vorläufiges Zeugnis, Zwischenzeugnis, Endzeugnis).

Eine Anlass- bzw. Regelbeurteilung erfolgt nach § 21 ff. Bundesbeamtengesetz (BBG).
StaatsdienerNr1
Beiträge: 134
Registriert: 9. Sep 2018, 10:58
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Re: Beurteilungen und Arbeitszeugnisse

Beitrag von StaatsdienerNr1 »

lisarhein hat geschrieben: 2. Nov 2020, 11:06 Liebes Forum,

da ich leider gar keine Ahnung bzgl dieses Thema habe und mich beim googlen etwas im Kreis drehe, wende ich mich an euch.

Folgender Sachverhalt:

Ich bin zur Zeit tariflich in einer Bundesbehörde angestellt. Zum Anfang des nächsten Jahres wechsel ich in eine andere Bundesbehörde und werde dort zur Beamtin auf Probe ernannt. Meine momentane Stelle bekleidet ich erst seit 4 Monaten (bin folglich noch in der Probezeit).

Wie läuft das mit den Beurteilungen?

Die Personalabteilung bei der neuen Behörde sagte mir, dass ich eine Beurteilung vorlegen muss, damit mir die jetzt gearbeitete Zeit auf die Probezeit angerechnet wird.
Soweit ich das verstanden habe, bekomme ich als Tarifbeschäftigte aber gar keine Beurteilung. Ist das richtig? Und wie sieht das dann mit einem Arbeitszeugnis aus?

Bei mir steht in zwei Wochen das Kooperationsgespräch an. Für mich stellt sich jetzt auch die Frage, ob ich dieses nutze um meine Führungskraft über den Wechsel zu informieren oder ob ich warte, bis eine Beurteilung (wenn ich denn eine bekomme???) erfolgt ist.

Würde mich freuen, wenn mir jemand Licht ins Dunkel bringen könnte.
Schade, dass die Personalbearbeiter aus der neuen Behörde nicht so ganz kompetent sind.
Für die Berechnung der Probezeit reicht idR der Arbeitsvertrag und ein Arbeitszeugnis um nochmal sicher zu gehen, dass die hauptberuflichen Tätigkeiten nach Art und Schwere der Laufbahn des neuen Dienstverhältnisses entsprechen.
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