Hallo zusammen,
ich bin Landesbeamter in NRW und leider Alkoholabhängig.
Vorgesehen ist ein klinischer Entzug (ca. 10 Tage) und eine anschließende stationäre Rehabilitation von ca. 15 Wochen. Lt. Beihilfe brauchen die ein ärztliches Gutachten und wollen mich ggfs. noch zum Amtsarzt schicken. In den allgemeinen Tarifbedingungen meiner privaten Krankenversicherung (HUK-Coburg) heißt es, dass keine Leistungspflicht besteht, "für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren.
Hat jemand bereits Erfahrungen diesbezüglich gemacht und kann mir sagen, ob die PKV tatsächlich keine Kosten für den Entzug übernehmen?
Danke und Gruß
Stationäre Reha wegen Alkoholentzug
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Re: Stationäre Reha wegen Alkoholentzug
Hallo
Das www bietet einige Informationen zu der Frage.
Die Infos hier https://suchthilfe.de/therapie/ zeigen Wege auf. Auch wenn für deine Situation (Beamter/PKV/Suchtklausel) nicht alles relevant ist, wirst du bei den beratenden Stellen oder Gruppen Menschen finden, die sich auskennen ... falls Antworten aus Foren nicht weiterhelfen.
Letztlich muss, wenn ich verschiedene Infos richtig verstehe, die Kostenübernahme für die Behandlungsmaßnahmen bei der PKV vorab beantragt werden. Und wenn ich es richtig verstehe, ist es wichtig, wie Antrag und Notwendigkeit medizinisch begründet werden. Aus diesem Urteil kannst du vielleicht herauslesen, wie die medizinischen Maßnahmen begründet und gewichtet sein müssen: https://openjur.de/u/853827.html
Dies ist nur angelesenes Nichtwissen, keine eigene Erfahrung.
Das www bietet einige Informationen zu der Frage.
Die Infos hier https://suchthilfe.de/therapie/ zeigen Wege auf. Auch wenn für deine Situation (Beamter/PKV/Suchtklausel) nicht alles relevant ist, wirst du bei den beratenden Stellen oder Gruppen Menschen finden, die sich auskennen ... falls Antworten aus Foren nicht weiterhelfen.
Letztlich muss, wenn ich verschiedene Infos richtig verstehe, die Kostenübernahme für die Behandlungsmaßnahmen bei der PKV vorab beantragt werden. Und wenn ich es richtig verstehe, ist es wichtig, wie Antrag und Notwendigkeit medizinisch begründet werden. Aus diesem Urteil kannst du vielleicht herauslesen, wie die medizinischen Maßnahmen begründet und gewichtet sein müssen: https://openjur.de/u/853827.html
Dies ist nur angelesenes Nichtwissen, keine eigene Erfahrung.