Besondere Leistung in der Beurteilung

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mangoline1
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Besondere Leistung in der Beurteilung

Beitrag von mangoline1 »

Hallo zusammen,
ich werde im Februar voraussichtlich die Urkunde auf Lebenszeit erhalten. Besondere Leistungen sollen ja in eine Beurteilung einfließen. Was könnte eine solche besondere Leistung darstellen?
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Ruheständler
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Re: Besondere Leistung in der Beurteilung

Beitrag von Ruheständler »

...zum Beispiel:
Besondere Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die über die für den Arbeitsplatz geforderte Vor- und Ausbildung hinausgehen, sind, soweit sie am Arbeitsplatz beobachtet werden können, darzustellen. Im Übrigen werden sie als eigene Angaben der Beamtin oder des Beamten auf Wunsch in die Beurteilung aufgenommen, sofern sie für die weitere dienstliche Verwendung und berufliche Entwicklung von Bedeutung sein können,desweiteren natürlich immer Engagement in der jeweiligen Aufgabe zeigen😎 und nicht zu vergessen, den berühmten ,,Nasenfaktor,,gibt es dann auch noch,wenn auch nicht offiziell,aber er ist halt da.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Hanswurst I.
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Re: Besondere Leistung in der Beurteilung

Beitrag von Hanswurst I. »

Die Lebenszeiturkunde hat mit der Beurteilung nicht wirklich was zu tun (außer man ist ein totaler Vollhonk mit so einer schlechten Beurteilung, dass die Verbeamtung auf LZ in Frage stünde).

Besondere Leistungen sind Leistungen die über die normale Tätigkeit hinaus gehen. Zum Beispiel die Übernahme von Aufgaben die ggf. nicht primär im normalen Tätigkeitsfeld sind o.ä.
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