Ruhegehalt Dienstaltersstufe

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lavinia21
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von lavinia21 »

Es dauert, um das Ganze zu verarbeiten. Jedes Schreiben, das von Amtsarzt, RP, Anwalt oder LBV kam, musste verdaut werden ....egal, ob die Nachricht gut oder schlecht war. Man wird aus dem Leben, das man hatte und weiterhin haben wollte, herauskatapultiert....ins Ungewisse. Die Finanzen geben sich. Ich hatte auch ständig diese Existenzängeste...habe sie heute teilweise noch. Die Realität ist jedoch, dass man sich anpasst. Die PKV wird weniger, die Versicherungen werden mitunter weniger, man braucht das Auto nicht mehr allzu häufig...das Leben wird anders. Nur dauert es, dies zu realisieren. Ich habe 7 Monate gewartet bis ich das Unfallruhegehalt zugesprochen bekam...das war eine harte Wartezeit. Ich bekam z.B. durch die DDU aber auch die Möglichkeit einen Minijob zu suchen, um "gezwungenermaßen" wieder Kontakt mit der Außenwelt aufzunehmen. Während der AU gab es zwar die regulären Bezüge, aber ich kam keinen Schritt weiter. Ich habe diesen Cut einfach gebraucht. Durch den Minijob bekomme ich für mich die Bestätigung, dass die DDU die einzige Wahl war...man bekommt sozusagen auf dem Silbertablett sämtliche Einschränkungen präsentiert...aber es sind eben nicht nur Gedanken, sondern Fakten, was für mich wichtig ist.

Sollte dies er der erste Termin beim AA gewesen sein, wäre es ggf. doch sinnvoll zu schauen, ob man nicht einen Anwalt einschaltet, der Gründe für einen Aufschub darlegt. Aber das muss man wollen. Man sollte nur wissen, dass es eine vorübergehende DDU nicht gibt. Je nach Dienstherr ist man einfach raus. Zwar kann man die Reaktivierung selbst beantragen, ob diese dann durchgeht, steht auf einem anderen Blatt. Gerade bei psychischen Erkrankungen ist es ja nicht selten der Fall, dass es wieder bergab geht, sobald man zum Dienst muss. Auch musste ich erfahren, dass eine anderweitige Verwendung mehr oder minder herausfällt.
Yanna77
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von Yanna77 »

Bei mir hat es vom AA-Termin bis zum Tag der Pensionierung rund 4 Monate gedauert. Aber auch nur, weil ich keine Einwände geltend gemacht habe.

Man kann den gesamten Prozess deutlich in die Länge ziehen, wenn man das möchte, z.B. auch durch einen Antrag auf Schwerbehinderung. Aber wenn man einmal die Zurruhesetzungsurkunde in der Hand hält, hat ein Widerspruchs- bzw. Klageverfahren keine aufschiebende Wirkung. Dann kann man nur im Rahmen des Gerichtsverfahrens erreichen, dass evt. die Pensionierung aufgehoben wird, weil sie nicht rechtmäßig war, oder man vergleicht sich auf einen anderen, späteren Zeitpunkt der Pensionierung, um die neue Erfahrungsstufe noch zu erreichen.

Da das Ganze vor dem VG stattfindet und die VGs nicht gerade für ihre Schnelligkeit bekannt sind, kann das Verfahren lange dauern. Diesen ewigen Schwebezustand muss man aushalten können. Ich hatte darauf keinen Bock, Geld ist nicht alles.

Gruß, Yanna
siam4
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von siam4 »

lavinia21 hat geschrieben: 1. Aug 2020, 16:07
Zwischen Amtsarzt und Ankündigung zur Zurruhesetzung lagen knapp 2 Wochen.
Das Procedere ist also so, dass vor dem endgültigen Bescheid eine Ankündigung kommt?
Ist die bereits mit Widerspruchsbelehrung / Rechtsbehelfe?
lavinia21
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von lavinia21 »

Ja, es kommt eine "Ankündigung zur Zurruhesetzung". Hier besträgt die Widerspruchsfrist 4 Wochen. Möchte man etwas hinauszögern, so sollte man den Widerspruch begründet am Ende dieser Frist stellen. Haben Sie Depressionen, so wäre es z.B. sinnvoll jetzt einen Antrag beim Versorgungsamt auf Schwerbehinderung zu stellen und das dem Amt mitzuteilen. Ob das Amt abwartet oder nicht, kann keiner sagen. Außerdem sollten Sie darauf bestehen, dass Personalrat + ggf. Schwerbehindertenvertretung eingebunden werden. Das alles verzögert nicht wahnsinnig lange...vielleicht um 1-2 Monate. Aber das muss man eben nervlich aushalten...diese Ungewissheit, diesen Schwebezustand. Da bei mir noch Einiges im Argen lag, was Untersuchungen bzw. Befunde anging, dauerte es von der Ankündigung bis zur Zurruhesetzung ca. 3 Monate, d.h. 3 Monate volle Bezüge bzw. Schmerzensgeld, denn das war alles sehr aufreibend.

Am Ende bekommt man dann ebenfalls per Post die Entlassungsurkunde...aus dem Nichts...die liegt einfach im Briefkasten. Danach kann man nur noch gegen die Zurruhesetzung klagen, aber nichts hat mehr eine aufschiebende Wirkung.
Yanna77
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von Yanna77 »

Mein Dienstherr hat mir wenigstens noch die Wahl gelassen, ob ich die Zurruhesetzungsurkunde überreicht bekommen möchte oder per Post. Ich habe mich für die Post entschieden, was soll auch eine Übergabe bringen? Vor allem mit welchen Worten? 'Danke, dass Sie so viele Jahre für uns gearbeitet und einen narzisstischen Vorgesetzten ertragen haben, aber jetzt sind Sie deshalb eindeutig zu lange krank - und tschüß! ' Das wollte ich mir ersparen.
Und so langsam fange ich wieder an zu leben. Ich wusste gar nicht mehr wie das ist, ohne Stress den Tag zu verbringen. Finanziell reicht die Pension aus, daher habe ich keine Veranlassung, jahrelang vor dem VG zu prozessieren Lebensqualität kann man nicht bezahlen.

Gruß, Yanna
siam4
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von siam4 »

Danke für eure Antworten!
Es tut gut sich mit „Leidensgenossinnen und -genossen“ auszutauschen.
Nun sind nach dem AA einige Tage ins Land gezogen und ich konnte mich ein bisschen mit dem Gedanken anfreunden, nun Ruheständler zu werden. Hört sich trotzdem komisch an.
Tatsächlich merke ich aber eine gewisse Erleichterung.
Vor dem AA spürte ich einen hohen psychischen Druck, der körperliche Symptome hervorrief.
Da scheint sich jetzt so einiges zu entspannen.
Im Moment habe ich das Procedere nicht in der Hand und kann auch nichts mehr ändern.
Das ist für mich immer ein Problem, nicht selbst die Kontrolle zu haben.
Ich versuche nun mit einer alten bayerischen Redensart, die sich auch die ehemalige Biathletin Laura Dahlmeier zu eigen gemacht hat, durch die nächste Zeit zu kommen:
„Scheiß da nix, dann feid da nix!“ (Die Übersetzung in andere Landessprachen erspare ich mir an dieser Stelle.)
Grüße aus Bayern
Querulant
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von Querulant »

Ich war Bayerischer Polizeibeamter und bin jetzt mit 51 Jahren zum 31.12.2019 in den Ruhestand gegangen.
Bei mir musste der Ruhestand aber vom Innenministerium genehmigt werden, da ich das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Dauerte gut 2 Monate. Zudem schickte mich der AA davor noch zu einer externen Begutachtung was nochmals gut 4 Monate brachte.
siam4
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von siam4 »

Dass das vor dem 55. Lebensjahr vom Ministerium genehmigt werden muss, habe ich auch gelesen.
Ob das aber bei einer vorübergehenden DU auch gemacht wird, weiß ich nicht.
Pipapo
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von Pipapo »

siam4 hat geschrieben: 3. Aug 2020, 09:37 Dass das vor dem 55. Lebensjahr vom Ministerium genehmigt werden muss, habe ich auch gelesen.
Ob das aber bei einer vorübergehenden DU auch gemacht wird, weiß ich nicht.
Es gibt keine vorübergehende DU. Du wirst in den Ruhestand versetzt und ggf. gibt es nach 2 Jahren eine Reaktivierungsprüfung. Und solange eine solche Prüfung nicht stattfindet bleibst du im Ruhestand.
lavinia21
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von lavinia21 »

Es gibt keine vorübergehende DDU. Ist man DU, ist man DDU. Der Dienstherr kann die DDU immer wieder überprüfen lassen und zumindest hier im BW kann man innert 5 Jahren selbst einen Antrag auf Reaktivierung stellen. Je nach Dienstherr, ist dieser davon begeistert oder auch nicht. Auf jeden Fall muss klar sein, dass man dann tatsächlich wieder voll belastbar sein muss. Es gibt auch die Teildienstfähigkeit...wäre eine Möglichkeit. Anderweitige Verewndung gäbe es auch, allerdings gibt es hier idR viele Bewerber, die noch aktiv sind.
herr b
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von herr b »

Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber der TE schreibt "einstwiligen Ruhestand", das ist doch etwas anderes als die dDU oder irre ich da?
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
lavinia21
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von lavinia21 »

Das Problem ist, dass es im Beamtenrecht den einstweiligen Ruhestand nicht gibt. Es gibt die Dienstunfähigkeit...fertig. Es wird nur häufig als "einstweilig" verkauft, um dem Beamten zu suggerieren "Hey, ist doch nicht schlimm. Werde gesund und dann kommst du einfach wieder!". Nee, so ist es eben nicht. Man muss reaktiviert und erneut in das Beamtenverhältnis berufen werden. Dazu muss man 1. den Amtsarzt überzeugen, 2. den Dienstherren überzeugen und 3. muss dann auch noch eine Stelle frei sein, die passt.
Yanna77
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von Yanna77 »

Wie Lavinia schon geschrieben hat: Nichts ist einstweilig, vorübergehend oder sonst irgendwie zeitlich begrenzt. Man ist dauerhaft dienstunfähig und bleibt das höchstwahrscheinlich auch bis zum Sanktnimmerleinstag. Das ist für den einen gut, für den anderen schlecht, je nach Perspektive und Höhe der Pension.

Am besten man arrangiert sich damit, richtet sein Leben neu aus und sieht es als Chance an, noch mal neu anzufangen und all das zu verwirklichen, was man bislang nicht konnte. Wenn das Geld nicht reicht, hilft evt. ein 450€-Job weiter, denn den darf man machen.

Gruß, Yanna
lavinia21
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von lavinia21 »

Mich würden einmal eindeutige Zahlen hinsichtlich der Reaktivierung von Lehrern in den einzelnen BL interessieren, die aufgrund von DDU und das recht früh (unter 45 Jahren) in die Pension geschickt wurden? Ich finde zumindest für BW nichts. Ich persönlich kann mir z.B. aktuell nicht im Entferntesten vorstellen überhaupt wieder in diesem Bereich zu arbeiten...bzw. überhaupt zu arbeiten.
siam4
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Re: Ruhegehalt Dienstaltersstufe

Beitrag von siam4 »

Ok, anscheinend kommt das eher selten bis gar nicht vor.
Oder Reaktivierte lesen keine Foren. ;)
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