Guten Abend,
mein Mann ist Beamter in BW im aktivem Dienst und wir sind seit 17 Jahren verheiratet und haben 2 Kinder, die noch zur Schule gehen. Ich habe viele Jahre gearbeitet, kümmere mich aber seit die Kinder da sind um den Haushalt und haben nebenher noch einen kleinen Job, der mir monatlich 200 EUR einbringt.
Was mich nun umtreibt ist die Frage ob ich und die Kinder ausreichend versorgt wären, wenn mein Mann vor Eintritt des Pensionsalters sterben würde.
Das Witwengeld würde wohl 55% vom fiktiven Ruhegehalt meines Mannes betragen, das er erhalten würde, wenn er am Todestag wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand gehen würde. Das verstehe ich nicht genau. Wie berechnet sich dieses "fiktive Ruhegehalt" ? Mit welchem Abschlag ist maximal zu rechnen? Kann mir das jemand erklären?
Freundliche Grüße
Maria
Konkrete Berechnung des Witwengelds
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Re: Konkrete Berechnung des Witwengelds
Der Link mag ganz hilfreich sein, wenn man nicht in der Lage ist, 55 Prozent eines vorgegebenen Betrags zu berechnen. Aber bei der Fragestellung nach dem fiktiven Ruhegehalt des Ehemannes halte ich ihn für unbrauchbar.
Maria, falls Ihr Mann Landesbeamter ist und seine Bezüge deshalb vom LBV B.-W. bekommt, dann soll er sich an seinen Bezügeansprechpartner bzw. die Bezügeansprechpartnerin beim LBV wenden und um Auskunft bitten, welche Versorgungsansprüche bestünden, wenn im Laufe des Monats wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden müsste. Daraus lässt sich dann die Höhe des Witwengeldes (55 Prozent) und des Halbwaisengeldes (für jedes Kind, für das noch Kindergeldanspruch besteht 12 Prozent) verlässlich berechnen. Ich vermute, dass das LBV diese Beträge auch mitteilt, wenn ihr Mann danach frägt.
Ob es diesen Service auch für Kommunalbeamten in B.-W. gibt, weiß ich leider nicht.
Maria, falls Ihr Mann Landesbeamter ist und seine Bezüge deshalb vom LBV B.-W. bekommt, dann soll er sich an seinen Bezügeansprechpartner bzw. die Bezügeansprechpartnerin beim LBV wenden und um Auskunft bitten, welche Versorgungsansprüche bestünden, wenn im Laufe des Monats wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden müsste. Daraus lässt sich dann die Höhe des Witwengeldes (55 Prozent) und des Halbwaisengeldes (für jedes Kind, für das noch Kindergeldanspruch besteht 12 Prozent) verlässlich berechnen. Ich vermute, dass das LBV diese Beträge auch mitteilt, wenn ihr Mann danach frägt.
Ob es diesen Service auch für Kommunalbeamten in B.-W. gibt, weiß ich leider nicht.
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Re: Konkrete Berechnung des Witwengelds
Eine kompetente Antwort. Danke Gerda !!!
Re: Konkrete Berechnung des Witwengelds
Für Kommunalbeamte in BW ist der Kommunale Versorgungsverband Baden Württemberg (KVBW) mit Hauptsitz in Karlsruhe zuständig.