Hallo,
ich bin inzwischen am 31.3.20 in den Ruhestand versetzt worden. Ich war vom 2.1.18 bis zum 31.3.20 durchgehen krank.
Laut eines Berechnungsbeispiels vom Rehmverlag steht mir ein Abgeltungsanspruch für 2018, 2019 jeweils 20 Tage sowie für 2020 5 Tage zu.
https://www.rehm-verlag.de/archiv/perso ... 1756.html/ Punkt 16
Auf einer anderen Seite vom Rehmverlag fällt das Jahr 2018 komplett weg, da verjährt.
https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal ... d3b6%27%5D
Was stimmt denn nun?
Meine Behörde hat natürlich die zweite Berechnung als Grundlage genommen, und will nur 2019 und 2020 abgelten?
Ich finde leider keine Beispielrechnungen die Version 1 bestätigen. Gibt es Beispielrechnungen vom BMI ? Wenn ja wo?
Vielen Dank Gruß aus dem Pott.
Abgeltung Urlaubsanspruch bei Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit
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