Werners Zweitwohnsitz-Gedanken

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Werner-1
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Werners Zweitwohnsitz-Gedanken

Beitrag von Werner-1 »

paul123 hat geschrieben: 29. Mär 2020, 18:11 Es ist keine behördliche Anordnung für Ferienwohnungen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes. Die behördliche Anordnung verbietet den Aufenthalt in Zweit- und Nebenwohnungen! Man will damit das Pendeln zwischen dem Erstwohnsitz und dem Zweitwohnsitz verbieten. Dadurch sollen mögliche Infektionsherde regional bleiben und sich nicht durch die ganze Bundesrepublik ziehen.

Wer zum Beispiel von München nach Darmstadt versetzt wurde, seinen Erstwohnsitz mit Haus, Familie, sozialen Kontakten zunächst in München behalten hat und sich eine Zweitwohnung in Darmstadt zugelegt hat, der darf diese Zweitwohnung nicht mehr nutzen. Wenn die für den Sitz der Zweitwohnung zuständige Behörde das angeordnet hat. Das haben schon viele Landkreise getan. Auch in Darmstadt, in Köln, in Brühl, in Leipzig? - Oder die Länderregierungen dort?
du irrst dich... https://kommunal.de/coronavirus-zweitwohnsitz
Werner-1
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Beitrag von Werner-1 »

Werner-1 hat geschrieben: 29. Mär 2020, 21:06
paul123 hat geschrieben: 29. Mär 2020, 18:11 Es ist keine behördliche Anordnung für Ferienwohnungen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes. Die behördliche Anordnung verbietet den Aufenthalt in Zweit- und Nebenwohnungen! Man will damit das Pendeln zwischen dem Erstwohnsitz und dem Zweitwohnsitz verbieten. Dadurch sollen mögliche Infektionsherde regional bleiben und sich nicht durch die ganze Bundesrepublik ziehen.

Wer zum Beispiel von München nach Darmstadt versetzt wurde, seinen Erstwohnsitz mit Haus, Familie, sozialen Kontakten zunächst in München behalten hat und sich eine Zweitwohnung in Darmstadt zugelegt hat, der darf diese Zweitwohnung nicht mehr nutzen. Wenn die für den Sitz der Zweitwohnung zuständige Behörde das angeordnet hat. Das haben schon viele Landkreise getan. Auch in Darmstadt, in Köln, in Brühl, in Leipzig? - Oder die Länderregierungen dort?
du irrst dich... https://kommunal.de/coronavirus-zweitwohnsitz
du bist selbst betroffen? Dann frag doch das zuständige Ordnungsamt und lass dir von der Telekom dies Formblatt geben
https://www.bvmw.de/fileadmin/01-Presse ... igung.docx
Werner-1
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Beitrag von Werner-1 »

Werner-1 hat geschrieben: 29. Mär 2020, 21:48
Werner-1 hat geschrieben: 29. Mär 2020, 21:06
paul123 hat geschrieben: 29. Mär 2020, 18:11 Es ist keine behördliche Anordnung für Ferienwohnungen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes. Die behördliche Anordnung verbietet den Aufenthalt in Zweit- und Nebenwohnungen! Man will damit das Pendeln zwischen dem Erstwohnsitz und dem Zweitwohnsitz verbieten. Dadurch sollen mögliche Infektionsherde regional bleiben und sich nicht durch die ganze Bundesrepublik ziehen.

Wer zum Beispiel von München nach Darmstadt versetzt wurde, seinen Erstwohnsitz mit Haus, Familie, sozialen Kontakten zunächst in München behalten hat und sich eine Zweitwohnung in Darmstadt zugelegt hat, der darf diese Zweitwohnung nicht mehr nutzen. Wenn die für den Sitz der Zweitwohnung zuständige Behörde das angeordnet hat. Das haben schon viele Landkreise getan. Auch in Darmstadt, in Köln, in Brühl, in Leipzig? - Oder die Länderregierungen dort?
du irrst dich... https://kommunal.de/coronavirus-zweitwohnsitz
du bist selbst betroffen? Dann frag doch das zuständige Ordnungsamt und lass dir von der Telekom dies Formblatt geben
https://www.bvmw.de/fileadmin/01-Presse ... igung.docx
falls du dienstlich auch ins Ausland musst, benötigst du diese Bescheinigung https://www.infranken.de/ratgeber/karri ... 77,4981008
Werner-1
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Beitrag von Werner-1 »

paul123 hat geschrieben: 29. Mär 2020, 18:11 Es ist keine behördliche Anordnung für Ferienwohnungen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes. Die behördliche Anordnung verbietet den Aufenthalt in Zweit- und Nebenwohnungen! Man will damit das Pendeln zwischen dem Erstwohnsitz und dem Zweitwohnsitz verbieten. Dadurch sollen mögliche Infektionsherde regional bleiben und sich nicht durch die ganze Bundesrepublik ziehen.

Wer zum Beispiel von München nach Darmstadt versetzt wurde, seinen Erstwohnsitz mit Haus, Familie, sozialen Kontakten zunächst in München behalten hat und sich eine Zweitwohnung in Darmstadt zugelegt hat, der darf diese Zweitwohnung nicht mehr nutzen. Wenn die für den Sitz der Zweitwohnung zuständige Behörde das angeordnet hat. Das haben schon viele Landkreise getan. Auch in Darmstadt, in Köln, in Brühl, in Leipzig? - Oder die Länderregierungen dort?
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paul123 hat geschrieben: 29. Mär 2020, 18:11 Es ist keine behördliche Anordnung für Ferienwohnungen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes. Die behördliche Anordnung verbietet den Aufenthalt in Zweit- und Nebenwohnungen! Man will damit das Pendeln zwischen dem Erstwohnsitz und dem Zweitwohnsitz verbieten. Dadurch sollen mögliche Infektionsherde regional bleiben und sich nicht durch die ganze Bundesrepublik ziehen.

Wer zum Beispiel von München nach Darmstadt versetzt wurde, seinen Erstwohnsitz mit Haus, Familie, sozialen Kontakten zunächst in München behalten hat und sich eine Zweitwohnung in Darmstadt zugelegt hat, der darf diese Zweitwohnung nicht mehr nutzen. Wenn die für den Sitz der Zweitwohnung zuständige Behörde das angeordnet hat. Das haben schon viele Landkreise getan. Auch in Darmstadt, in Köln, in Brühl, in Leipzig? - Oder die Länderregierungen dort?
Leider falsch, deine Interpretation der Regelung
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