Anfängerfragen: Beurlaubung / Krankheit / Ruhestand

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simtom
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Anfängerfragen: Beurlaubung / Krankheit / Ruhestand

Beitrag von simtom »

Hallo zusammen,

mein Mann ist seit 1983 bei der DTAG, damals noch Deutsche Bundespost beschäftigt. 1994 wurde er in das Beamtenverhältnis übernommen (mittlerer Dienst). Seit vielen Jahres ist er beurlaubt unter Wegfall der Besoldung und für die Telekom Privatkunden Vertrieb GmbH tätig. Trotz langer Zugehörigkeit hat er immer noch die Besoldungsgruppe A7, Stufe 8. Aktuell ist dies eher uninteressant, da er ja danach nicht bezahlt wird.

Ich kenne mich mit dem Thema Beamtenrecht leider kaum aus und bin auf der Suche nach Informationsmaterial. Welchen Pensionsrechner empfiehlt ihr? Überlegung ist nächstes Jahr den Ruhestand mit 55 Jahren zu nutzen. Wie berechne ich die Versorgungsbezüge bzw. das Ruhegehalt? Gibt es eine Stelle wo ich eine Berechnung anfordern kann?

Wie sieht es bei längerer Krankheit aus? Er ist noch bis Ende 2020 beurlaubt, zahlt die Telekom auch nach 6 Wochen weiterhin volle Bezüge? Oder wie ist das beim Beamten? Ich kenne das nur aus dem freien Markt, dass nach 6 Wochen Krankengeld gezahlt wird. Das ist hier ja vermutlich nicht zu? Oder tritt dann die Beihilfe ein?

Viele Frage und ich hoffe ein paar Antworten zu finden. Habe schon so viel gelesen, aber so richtig schlau bin ich daraus bisher nicht geworden.

Vielen Dank schon mal im voraus.
SimTom
Siggi09
Beiträge: 843
Registriert: 29. Jun 2017, 16:56
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Re: Anfängerfragen: Beurlaubung / Krankheit / Ruhestand

Beitrag von Siggi09 »

simtom hat geschrieben: 11. Mär 2020, 22:33 Welchen Pensionsrechner empfiehlt ihr?
http://www.beamtenversorgung.nrw.de/fsiframe.wrkexec
Werner-1
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Re: Anfängerfragen: Beurlaubung / Krankheit / Ruhestand

Beitrag von Werner-1 »

simtom hat geschrieben: 11. Mär 2020, 22:33
Wie sieht es bei längerer Krankheit aus? Er ist noch bis Ende 2020 beurlaubt, zahlt die Telekom auch nach 6 Wochen weiterhin volle Bezüge? Oder wie ist das beim Beamten?
SimTom
bei Krankheit mal genau in den Beurlaubungsvertrag schauen, bei AT Verträgen ist z.B. eine zeitliche Befristung bei Krankheit festgelegt, dann erfolgt keine Fortzahlung des Gehalts, sondern Rückfall auf Beamtenbesoldung, evtl. ist die Fortzahlung des Gehalts für "normale Beurlaubungen" anders geregelt...
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