Anrechnung der 5 Angestelltenjahre bei Versetzung zu anderer Bundesbehörde
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Anrechnung der 5 Angestelltenjahre bei Versetzung zu anderer Bundesbehörde
Hallo zusammen,
bei der Telekom (damals Deutsche Bundespost) war es ja üblich vor der Verbeamtung 5 Jahre im Angestelltenstatus zu arbeiten. Diese 5 Jahre werden bei Eintritt in den Ruhestand bei der Telekom als ruhegehaltsfähige Dienstjahre anerkannt. Weiss jemand hier in der Runde wie es sich bei einer Versetzung zu einer anderen Bundesbehörde verhält? Mich würde interessieren ob die dort auch definitiv als Dienstjahre anerkannt werden oder ob nur die Beamtendienstjahre zählen?
bei der Telekom (damals Deutsche Bundespost) war es ja üblich vor der Verbeamtung 5 Jahre im Angestelltenstatus zu arbeiten. Diese 5 Jahre werden bei Eintritt in den Ruhestand bei der Telekom als ruhegehaltsfähige Dienstjahre anerkannt. Weiss jemand hier in der Runde wie es sich bei einer Versetzung zu einer anderen Bundesbehörde verhält? Mich würde interessieren ob die dort auch definitiv als Dienstjahre anerkannt werden oder ob nur die Beamtendienstjahre zählen?
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Re: Anrechnung der 5 Angestelltenjahre bei Versetzung zu anderer Bundesbehörde
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dachte bislang, das nur eine Ausbildung im öffentlichen Dienst anerkannt wird. Eine Ausbildung im eigentlichen Sinn war es ja nicht.
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Re: Anrechnung der 5 Angestelltenjahre bei Versetzung zu anderer Bundesbehörde
die Antwort ist so nicht ganz richtig, mir liegt schriftlich eine Entscheidung der BAPT vor, dass meine Zeiten im öffentlichen Dienst bei einer anderen Behörde (Tätigkeiten als Angestellter im öffentlichen Dienst, bevor ich zur Telekom gewechselt bin), NICHT anerkannt werden.
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Re: Anrechnung der 5 Angestelltenjahre bei Versetzung zu anderer Bundesbehörde
Hallo Heike1405,
in diesem speziellen Fall muss man die Bundesbehörde einfach mal fragen. Vom Prinzip her würde ich aber sagen, dass die Vorgaben der Berücksichtigung dieser Zeiten bei allen Bundesbehörden gleich sind - demzufolge sollten sie auch bei allen Bundesbeamten gleich sein und einmal berücksichtige Zeiten gelten somit bei allen Bundesbehörden.
Was anderes ist es nur, wenn Du z. B. zu einer Landesbehörde wechselst oder wenn Du von einer zur anderen Landesbehörde wechselst. Da kommt es regelmäßig vor, dass bestimmte berücksichtigungsfähige Zeiten in einem Bundesland, bei einem Wechsel von dem anderen Bundesland nicht anerkannt und übernommen werden...
in diesem speziellen Fall muss man die Bundesbehörde einfach mal fragen. Vom Prinzip her würde ich aber sagen, dass die Vorgaben der Berücksichtigung dieser Zeiten bei allen Bundesbehörden gleich sind - demzufolge sollten sie auch bei allen Bundesbeamten gleich sein und einmal berücksichtige Zeiten gelten somit bei allen Bundesbehörden.
Was anderes ist es nur, wenn Du z. B. zu einer Landesbehörde wechselst oder wenn Du von einer zur anderen Landesbehörde wechselst. Da kommt es regelmäßig vor, dass bestimmte berücksichtigungsfähige Zeiten in einem Bundesland, bei einem Wechsel von dem anderen Bundesland nicht anerkannt und übernommen werden...
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Re: Anrechnung der 5 Angestelltenjahre bei Versetzung zu anderer Bundesbehörde
Hallo RevNick,RevNick hat geschrieben: ↑16.07.2019 18:29 Hallo Heike1405,
in diesem speziellen Fall muss man die Bundesbehörde einfach mal fragen. Vom Prinzip her würde ich aber sagen, dass die Vorgaben der Berücksichtigung dieser Zeiten bei allen Bundesbehörden gleich sind - demzufolge sollten sie auch bei allen Bundesbeamten gleich sein und einmal berücksichtige Zeiten gelten somit bei allen Bundesbehörden.
Was anderes ist es nur, wenn Du z. B. zu einer Landesbehörde wechselst oder wenn Du von einer zur anderen Landesbehörde wechselst. Da kommt es regelmäßig vor, dass bestimmte berücksichtigungsfähige Zeiten in einem Bundesland, bei einem Wechsel von dem anderen Bundesland nicht anerkannt und übernommen werden...
ja, so einfach habe ich es mir auch vorgestellt. War schon 2x in der Personalabteilung vorstellig aber bislang habe ich keine Auskunft erhalten. Die erste Sachbearbeiterin wollte sich erkundigen und hat sich nicht mehr auf Nachfragen von mir gemeldet. Hat weder auf Anrufe noch auf Mails reagiert. Die zweite Sachbearbeiterin meinte " Also das kann Ihnen hier keiner rechtsverbindlich sagen". Da frage ich mich doch ... wer denn dann???
Ich will es aber vor einer evtl. Versetzung geklärt haben und nicht danach wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
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Re: Anrechnung der 5 Angestelltenjahre bei Versetzung zu anderer Bundesbehörde
Hallo Heike1405,
bei welcher Personalabteilung hast Du denn nachgefragt - bei deiner bisherigen oder der neuen von der Bundesbehörde ?
Du muss bei dem zukünftigen Dienstherrn nachfragen, in diesem Fall bei der Bundesbehörde. Normalerweise bekommst Du eine Antwort auf Deine Anfrage, da dann rechtsverbindlich sein sollte. Im Falle eines Wechsels von einer zur anderen Bundesbehörde müssten eigentlich diese Zeiten der Angestelltenlaufbahn (damalige Laufbahn des mittleren Dienstes mit 5 Jahren Angestellter und nach der Prüfung die Übernahme ins Beamtenverhältnis) angerechnet werden.
Du hast doch auch damals nach der Übernahme in das Beamtenverhältnis eine Berechnung bekommen, in der dies berücksichtigungsfähigen Zeiten als ruhegehaltsfähig bescheinigt wurden. Wenn ich mich recht erinnere, musst Du nach der Ernennung zum Beamten bzw. FAss die Festsetzung des Besoldungsdienstalter = BDA (und Berechnung der Jubiläumsdienstzeit) bekommen haben, mit der genauen Berechnungsgrundlage. Dort steht ebenfalls, dass diese nach dem Bundesbesoldungsgesetz durchgeführt wurde.
Wenn das so ist, sollte diese berücksichtigungsfähige Zeit bei allen Bundesbehörden gelten...
bei welcher Personalabteilung hast Du denn nachgefragt - bei deiner bisherigen oder der neuen von der Bundesbehörde ?
Du muss bei dem zukünftigen Dienstherrn nachfragen, in diesem Fall bei der Bundesbehörde. Normalerweise bekommst Du eine Antwort auf Deine Anfrage, da dann rechtsverbindlich sein sollte. Im Falle eines Wechsels von einer zur anderen Bundesbehörde müssten eigentlich diese Zeiten der Angestelltenlaufbahn (damalige Laufbahn des mittleren Dienstes mit 5 Jahren Angestellter und nach der Prüfung die Übernahme ins Beamtenverhältnis) angerechnet werden.
Du hast doch auch damals nach der Übernahme in das Beamtenverhältnis eine Berechnung bekommen, in der dies berücksichtigungsfähigen Zeiten als ruhegehaltsfähig bescheinigt wurden. Wenn ich mich recht erinnere, musst Du nach der Ernennung zum Beamten bzw. FAss die Festsetzung des Besoldungsdienstalter = BDA (und Berechnung der Jubiläumsdienstzeit) bekommen haben, mit der genauen Berechnungsgrundlage. Dort steht ebenfalls, dass diese nach dem Bundesbesoldungsgesetz durchgeführt wurde.
Wenn das so ist, sollte diese berücksichtigungsfähige Zeit bei allen Bundesbehörden gelten...
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Re: Anrechnung der 5 Angestelltenjahre bei Versetzung zu anderer Bundesbehörde
Die Frage beantwortet sich doch wohl von alleine oder wo gibt es bei der Telekom noch eine Personalabteilung? Natürlich habe ich bei der Personalabteilung der aufnehmenden Bundesbehörde nachgefragt aber wie schon erwähnt keine Antwort bekommen. Ich könne ja mal bei der Bundeszollverwaltung nachfragen ob die es wüssten.RevNick hat geschrieben: ↑17.07.2019 09:23 Hallo Heike1405,
bei welcher Personalabteilung hast Du denn nachgefragt - bei deiner bisherigen oder der neuen von der Bundesbehörde ?
Du muss bei dem zukünftigen Dienstherrn nachfragen, in diesem Fall bei der Bundesbehörde. Normalerweise bekommst Du eine Antwort auf Deine Anfrage, da dann rechtsverbindlich sein sollte. Im Falle eines Wechsels von einer zur anderen Bundesbehörde müssten eigentlich diese Zeiten der Angestelltenlaufbahn (damalige Laufbahn des mittleren Dienstes mit 5 Jahren Angestellter und nach der Prüfung die Übernahme ins Beamtenverhältnis) angerechnet werden.
Du hast doch auch damals nach der Übernahme in das Beamtenverhältnis eine Berechnung bekommen, in der dies berücksichtigungsfähigen Zeiten als ruhegehaltsfähig bescheinigt wurden. Wenn ich mich recht erinnere, musst Du nach der Ernennung zum Beamten bzw. FAss die Festsetzung des Besoldungsdienstalter = BDA (und Berechnung der Jubiläumsdienstzeit) bekommen haben, mit der genauen Berechnungsgrundlage. Dort steht ebenfalls, dass diese nach dem Bundesbesoldungsgesetz durchgeführt wurde.
Wenn das so ist, sollte diese berücksichtigungsfähige Zeit bei allen Bundesbehörden gelten...
Ich schau mal in meinen Unterlagen nach der von Dir erwähnten Berechnungsgrundlage nach der Ernennung. Danke für den Tipp.
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Re: Anrechnung der 5 Angestelltenjahre bei Versetzung zu anderer Bundesbehörde
Hallo Heike1405,
es gibt natürlich bei der DT noch eine Personalabteilung - das ist das HR-Team. Die Kontaktangaben stehen auf der monatlichen Bezügeabrechnung. Anfragen halt nur noch telefonisch über die Hotline oder per Mail - ggf. hast du auch bei deiner Org.-Einheit bzw. Dienststelle ein Sekretariat. Daher war die Frage schon berechtigt...vielleicht hast Du auch deine Anfrage bei der anderen Bundesbehörde/Zollverwaltung auch nur bei der falschen Stelle gestellt !
Diese von mir angesprochene Berechnung über das BDA solltest Du bekommen haben. Bei mir wurde die damals noch handschriftliche ausgefüllt. Also auch die Berechnung der Jahre und Tage. Dieser Nachweis müsste eigentlich auch in deiner Personalakte sein - wenn Du das Schreiben nicht mehr finden solltest, schreib doch einfach mal die Hotline an und bitte um den entsprechenden Nachweis. Ansonsten musst Du einfach mal die Einsicht in deiner Personalakte anfordern, dort sollte dieses Schreiben auch abgelegt sein.
Wie gesagt, wenn Du von einer Bundesbehörde zur anderen Bundesbehörde wechselst, sollten die Zeiten bei Dir verbindlich erfüllt sein...
es gibt natürlich bei der DT noch eine Personalabteilung - das ist das HR-Team. Die Kontaktangaben stehen auf der monatlichen Bezügeabrechnung. Anfragen halt nur noch telefonisch über die Hotline oder per Mail - ggf. hast du auch bei deiner Org.-Einheit bzw. Dienststelle ein Sekretariat. Daher war die Frage schon berechtigt...vielleicht hast Du auch deine Anfrage bei der anderen Bundesbehörde/Zollverwaltung auch nur bei der falschen Stelle gestellt !
Diese von mir angesprochene Berechnung über das BDA solltest Du bekommen haben. Bei mir wurde die damals noch handschriftliche ausgefüllt. Also auch die Berechnung der Jahre und Tage. Dieser Nachweis müsste eigentlich auch in deiner Personalakte sein - wenn Du das Schreiben nicht mehr finden solltest, schreib doch einfach mal die Hotline an und bitte um den entsprechenden Nachweis. Ansonsten musst Du einfach mal die Einsicht in deiner Personalakte anfordern, dort sollte dieses Schreiben auch abgelegt sein.
Wie gesagt, wenn Du von einer Bundesbehörde zur anderen Bundesbehörde wechselst, sollten die Zeiten bei Dir verbindlich erfüllt sein...
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Re: Anrechnung der 5 Angestelltenjahre bei Versetzung zu anderer Bundesbehörde
Also ich habe 39 Jahre bei der Postbank,früher Postscheckamt,gearbeitet.Davon die ersten 12 Jahra im Angestelltenverhältnis bis zur Verbeamtung.
Danach noch 6 Jahre bei der Deutschen Post gearbeitet...
Heute bin ich im Ruhestand und bekomme selbstverständlich auch die 12 Jahre angerechnet....
Danach noch 6 Jahre bei der Deutschen Post gearbeitet...
Heute bin ich im Ruhestand und bekomme selbstverständlich auch die 12 Jahre angerechnet....
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Re: Anrechnung der 5 Angestelltenjahre bei Versetzung zu anderer Bundesbehörde
Du hast aber auch nicht in eine andere Behörde gewecheselt. Als ich hier zum Vorstellungsgespräch kam, wussten die nichtmal dass die Telekom AG noch Beamte hat. In anderen Bundesbehörden ist es halt nicht üblich, dass man erst als Angestellte arbeitet. Da ist man gleich Beamter auf Probe. Vielleicht mache ich mir ja auch unnötig Sorgen. Allerdings hätte ich erwartet, dass mir die Personalabteilung der neuen Behörde diese Bedenken nimmt und nicht sagt: " das kann Ihnen hier niemand rechtsverbindlich sagen".Posttussi hat geschrieben: ↑17.07.2019 16:00 Also ich habe 39 Jahre bei der Postbank,früher Postscheckamt,gearbeitet.Davon die ersten 12 Jahra im Angestelltenverhältnis bis zur Verbeamtung.
Danach noch 6 Jahre bei der Deutschen Post gearbeitet...
Heute bin ich im Ruhestand und bekomme selbstverständlich auch die 12 Jahre angerechnet....
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Re: Anrechnung der 5 Angestelltenjahre bei Versetzung zu anderer Bundesbehörde
Da die Telekom ein elementares Interesse an solch einem Wechsel hat, wird sie sicherlich über das Bundesfinanz - und Innenministerium verbindlich klären können, wie diese sonderbare 5-jährige "Ausbildung" für den damaligen BF-Dienst versorgungsrechtlich zu werten ist.
Ansprüche bei der DRV dürften auch noch bestehen.
Ansprüche bei der DRV dürften auch noch bestehen.
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Re: Anrechnung der 5 Angestelltenjahre bei Versetzung zu anderer Bundesbehörde
Guten Morgen,
es ist uninteressant was die Telekom für Intensionen hat und ob sie einen Wechsel befürwortet oder nicht. Diese Zeiten ergeben sich aus dem Bundesbeamtenrecht und haben nichts mit der Telekom zu tun - auch wenn sich diese auf den Kopf stellt. Auch handelt es sich nicht um eine "sonderbare" Ausbildung im damaligen mittleren Dienst...Jeder der diese damalige Laufbahn damals eingeschlagen hat und nach der Prüfung ins Beamtenverhältnis "wechselte", bekommt diese Zeit auch in dem Besoldungsdienstalter berücksichtigt. Das heißt, dass diese Zeiten als Zeiten natürlich berücksichtigungsfähig sind.
Das sich daraus Ansprüche aus der RV ergeben, hat übrigens eine komplett andere Grundlage...diese Ansprüche dürften nicht nur bestehen, sie bestehen sogar mit 100 %iger Sicherheit (falls man nich aus irgendeinem Grunde eine Auszahlung beantragt hatte). Dazu einfach mal die jährliches Information der RV prüfen !
Maßgeblich wird aber sein, wie sich die aufnehmende Bundesbehörde verhält. Ich gehe einmal davon aus, dass die Bundesbehörde diese Zeiten anerkennt, da der Wechsel "nur" innerhalb einer (ehemaligen) Bundesbehörde zur anderen Bundesbehörde vollzogen werden soll.
es ist uninteressant was die Telekom für Intensionen hat und ob sie einen Wechsel befürwortet oder nicht. Diese Zeiten ergeben sich aus dem Bundesbeamtenrecht und haben nichts mit der Telekom zu tun - auch wenn sich diese auf den Kopf stellt. Auch handelt es sich nicht um eine "sonderbare" Ausbildung im damaligen mittleren Dienst...Jeder der diese damalige Laufbahn damals eingeschlagen hat und nach der Prüfung ins Beamtenverhältnis "wechselte", bekommt diese Zeit auch in dem Besoldungsdienstalter berücksichtigt. Das heißt, dass diese Zeiten als Zeiten natürlich berücksichtigungsfähig sind.
Das sich daraus Ansprüche aus der RV ergeben, hat übrigens eine komplett andere Grundlage...diese Ansprüche dürften nicht nur bestehen, sie bestehen sogar mit 100 %iger Sicherheit (falls man nich aus irgendeinem Grunde eine Auszahlung beantragt hatte). Dazu einfach mal die jährliches Information der RV prüfen !
Maßgeblich wird aber sein, wie sich die aufnehmende Bundesbehörde verhält. Ich gehe einmal davon aus, dass die Bundesbehörde diese Zeiten anerkennt, da der Wechsel "nur" innerhalb einer (ehemaligen) Bundesbehörde zur anderen Bundesbehörde vollzogen werden soll.
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Re: Anrechnung der 5 Angestelltenjahre bei Versetzung zu anderer Bundesbehörde
Natürlich war diese "Ausbildung" (die keine betriebliche Ausbildung war) schon "sonderbar". Während bei anderen Behörden ein dreijähriger Vorbereitungsdienst als XXAssAw zu absolvieren war, waren es angelernte Angestelle ohne Berufsabschluss, die später dann verbeamtet wurden.
Beim Postdienst gab es das auch nicht.
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Re: Anrechnung der 5 Angestelltenjahre bei Versetzung zu anderer Bundesbehörde
Das war damals einfach die Beamtenlaufbahn im mittleren Dienst. Zuerst 5 Jahre als Angestellter (Auskunft, Rechnungsdienst usw.) und dann eine Abschlussprüfung, die meines Wissens bestanden werden musste um in die Beamtenlaufbahn übernommen zu werden.Sozitante hat geschrieben: ↑18.07.2019 10:35 @Posttussi, du hast dann wahrscheinlich bevor du zur Post bist eine abgeschlossene Ausbildung gehabt. Bei Fernmeldeamt war das keine Voraussetzung.
Ich kann mich erinnern, dass das Fernmeldeamt damals vorzugsweise Frauen ohne Abschluss in der Auskunft für mehrere Jahre eingesetzt hat, diese hatten dann die Möglichkeit wie bereits erwähnt durch sogenannte Lehrgänge verbeamtet zu werden. Das gab es damals wirklich sonst nirgendswo. Bei mir wurde dann die dreijährige Ausbildung mit Vorbereitungsdienst angeboten.
Es war wie gesagt nichts Außergewöhnliches oder Vorzugsbehandlung für Ungelernte. Ganz im Gegenteil, denn die Deutsche Bundespost konnte so den zukünftigen Beamten 5 Jahre lang testen und sehen, ob dieser für die Beamtenlaufbahn geeignet war. Natürlich wurde man/frau vorher auch vom Betriebsarzt untersucht...
Andere Beamte wurde oftmals sofort als Beamte eingestellt und dann sogar noch früher und ohne eine Prüfung in das Beamtenverhältnis übernommen. Daher sehe ich das nicht als "sonderbare Ausbildung", denn die meisten hatten erstens einen "normalen" Schulabschluss und sogar eine anderweitige Ausbildung in der Privatwirtschaft absolviert !
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Re: Anrechnung der 5 Angestelltenjahre bei Versetzung zu anderer Bundesbehörde
Ich musste jetzt eine Ping-Pong-Debatte mit Beiträgen löschen, die nichts mit dem Thema zu tun hatten.
Ich richtet den Apell an einen User, bitte beim Thema zu bleiben. - mod
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