... wenn die neue Tätigkeit nicht gegen die Menschenwürde verstößt kannst Du Dich nicht dagegen wehren, aber bei Zuweisung einer neuen - anderen Tätigkeit eine ,,weitere dienstliche Verwendung / Dienspostenübertragung / Aufgabenbeschreibung ,,kannst Du diese vom Dienstherrn verlangen ,woraus dann die genaue Beschreibung der neuen dienstlichen Tätigkeit hervorgehen muss,so kenne ich es selber zur damaligen Zeit als Bundesbeamter.Rhein-Bahner hat geschrieben: ↑13. Jun 2019, 19:26 Und immer wieder die Frage: muss ich alle Projekte auch wirklich machen, oder habe ich als Beamter eine Möglichkeit der Miwirkung/Absage. Nach wie vor bin ich der Meinung das ich diese Möglichkeit habe.
Gruß vom Ruheständler