Als Zeuge in einem Gerichtsverfahren gibt es auch eine Pflicht zum Erscheinen. Der Arbeitgeber muss einen dafür auch freistellen. Aber nicht bezahlen.hedgynator hat geschrieben: ↑24. Jun 2019, 11:40 Beim Scheidungstermin besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht für alle Beteiligten.
Hieraus ergibt sich, dass ein Anspruch auf bezahlte Freistellung für den Gerichtstermin in der Regel auch dann besteht, wenn keine entsprechende tarifliche oder betriebliche Vereinbarung Sonderurlaub für die Scheidung gewährt.
Nicht unähnlich sehe ich das in Deinem Fall. Das heißt die Behörde muss Dich für den Termin freistellen, aber nicht auf Kosten der Behörde. Sprich die dafür nötige Arbeitszeit ist entweder zu gleiten oder eben an diesem Tag Urlaub zu nehmen.
Zumal ich zu bedenken gebe, dass es für die Heirat den Sonderurlaub ebenfalls schon eine ganze Weile (mindestens seit 2003 aus eigener Erfahrung) nicht mehr gibt, wieso sollte er dann für die Scheidung gelten? Dann kommt der nächste mit einem Notartermin zwecks Immo-Kauf, das ist auch ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft bei dem Anwesenheitspflicht besteht...
Und mein eigener Senf: Wer bei mir als Personaler mit so einer Bitte aufschlägt, ob er denn die 3h da gut geschrieben kriegt, der stünde ab da unter guter Beobachtung was Kaffeepausen und andere Freiheiten angeht. Erinnert mich an eine Kollegin die an ihrem freien Tag mit ihren Kinder zum Tag der offenen Tür kam und tatsächlich gefragt hat, ob sie denn die Stunden kriegt, sie wäre ja schließlich "in der Arbeit" gewesen.
