Folgende Fragestellung tat sich auf:
Beurteilung zum 31.12.2009, neuer Beurteilungszeitraum 1.1.10 - 31.12.2013
Beförderung aufgrund dieser Beurteilung am 01.04.2013
Nun wird natürlich die Beurteilung aufgrund der Beförderung aufgeschoben zum Halbjahrezeitpunkt nach dem ein Jahr Dienstleistung im neuen Amt erfolgt ist. Also theoretisch am 30.06.2014. Soweit so richtig.
Am 05.01.2014 wurde aber eine Elternzeit bis einschließlich 30.04.2015 angetreten. Bis zum Antritt der Elternzeit fielen erst 279 Tage Dienst an. Reicht also natürlich nicht.
Zwischen 1.5. und 10.10.2015 wurde wieder Dienst geleistet. Das heißt die fehlenden 86 Tage Dienstleistung wurden am 26.07.2015 erreicht, daher sehe ich eine fällige Beurteilung zum nächsten Halbjahrestermin, also 31.12.2015. Am 11.10.2015 wurde eine neue Elternzeit angetreten die bis 14.08.2017 ging. Dienstantritt dann entsprechend zum 15.08.2017.
Jetzt sagt die Personalführung beim OLG, dass gemäß 3.3.3 JuBeurteilBek ( https://www.verkuendung-bayern.de/jmbl/ ... /seite:106 ) die Beurteilung wegen der Elternzeit aufgeschoben werden muss bis 31.12.2018 (!). Das bedeutet, dass der Beurteilungszeitraum auf 9 (!) Jahre ausgedehnt wird und damit eine Beurteilung quasi fehlen würde. Zumal zweifelhaft ist, wie die Beurteilung dann im Vergleich mit anderen ausfallen würde. Im Zeitraum vor der ersten Elternzeit war die Beamtin herausragend und ist entsprechend früh befördert worden. Andere Beamte mit ähnlichen Beurteilungen wurden erst ein paar Monate später befördert, sind aber mittlerweile ein weiteres Mal teils nur mit der Mindestwartezeit von A8 auf A9 befördert worden weil damals bei den Folgebeurteilungen die mittlerweile angewandte "automatische" 2-Punkte-Absenkung nach einer Beförderung noch nicht angewandt wurde. Und nicht nur das, durch die Kinder ist die Dame jetzt nur noch halbtags im Dienst und die Tätigkeit ist weitaus weniger anspruchsvoll als die Tätigkeit von der Elternzeit wo sehr viel selbständig und eigenverantwortlich gearbeitet werden musste, während es jetzt letztlich nur noch um Datenerfassung und Akten vorlegen geht. Es besteht die große Befürchtung, dass der Zeitraum der herausragenden Leistungen mehr oder weniger unter den Tisch fällt und sie nur noch als "Halbtags-Mama" (die noch dazu neu in dieser Abteilung ist) entsprechend in der Beurteilung abfällt. Das wäre natürlich in A8 katastrophal wenn sie nicht mindestens die gleiche Punktzahl erhält wie in der Beurteilung vom 31.12.2009 weil dann eine Beförderung in ewig weite Ferne rückt da die neue Stelle nicht wirklich etwas ist wo man sich hervor hebt.
Die Beamtin sieht auch das Aufschieben der Beurteilung bis 31.12.2018 als falsch an. Der Beurteilungszeitraum wurde nicht nach 3.3.3. verlängert wegen der Elternzeit sondern das auslösende Ereignis ist gemäß 3.3.1 die Beförderung und da heisst es:
Jetzt besteht der (neue) Sachbearbeiter aber auf Punkt 3.3.4.Die Beurteilung der Beamten und Beamtinnen, die weniger als ein Jahr vor dem allgemeinen Beurteilungsstichtag
[...]
–befördert wurden oder denen sonst ein anderes statusrechtliches Amt übertragen wurde
[...]
wird zurückgestellt.
Der Beurteilungszeitraum endet in diesen Fällen mit dem Ablauf des Kalenderhalbjahres, in dem ein Jahr Dienstleistung seit dem die Zurückstellung auslösenden Ereignis erreicht wird.
Aber genau das kann doch eigentlich nicht stimmen weil da der 3.3.3. (wg. Elternzeit eben nicht drin steht). Das eine Jahr Dienst nach 3.3.1. wurde ja längst abgeleistet. Es ist nicht einzusehen, warum nach diesem Jahr nochmal ingesamt fast eineinhalb Jahre Dienst abgeleistet werden muss bis zum 31.12.2018.Wenn sich innerhalb des Zeitraums der Zurückstellung in entsprechender Anwendung der Nrn. 3.3.1 und 3.3.2 ein weiterer Grund zur Zurückstellung ergibt, wird die periodische Beurteilung entsprechend den vorgenannten Regelungen weiter zurückgestellt.
Es steht zu befürchten, dass der Beamtin aufgrund der fehlenden bzw. erst zum 31.12.2018 erfolgten Beurteilung über 9 Jahre ein erheblicher Nachteil aufgrund der Elternzeit entsteht.
Wie seht Ihr das? Sofern die Beurteilung wirklich erst