Hallo,
habe mein bayerisches Beamtenverhältnis widerrufen.
Es hat eigentlich gang gut angefangen. Bin damals als einer der besten 15 % in Bayern eingestellt worden. Ich verbesserte sogar mit dieser bayerischen Prüfung meine Einreichungsnote au einem andern und als leichter geltenden Bundesland. An dem Bonus der Einreichungsnote lag meine vergleichsweise gute Bewertung nicht.
Ich konnte vom Beamtenunterricht nahezu nichts Sinnvolles mitnehmen und in der Praxis einbringen. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis dürfte sich deshalb im 4er Bereich abspielen. Zu der Ausbilderin besteht kein wirkliches Verhältnis. Ausser sitz in einem anderen Ort und hat mich nie nie im Arbeitsalltag erlebt, sich aber am deutlichsten gegen eine Weiterführung ausgesprochen.
Oder macht deshalb ein einfaches Zeugnis Sinn, da in einer Bewerbung dann mein letzten Qualifiziertes das zweitletzte wäre, das sehr ansprechend formuliert wurde und sich zudem im Bereich von 2 oder etwas besser abspielte.
So nach dem Motto: Personaler wissen nicht wirklich, wie in Bayern die Beamten-Ausbildung läuft, wann man welche Leistungsnachweise bekommt und wie üblich qualifizierte Zeugnisse für abgebrochene Beamte sind. Das ist mir selbst nicht klar.
Was meint ihr?
Beamtenverhältnis widerrufen. Welches Zeugnis sinnvoll und üblich?
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 239
- Registriert: 27. Okt 2015, 11:11
- Behörde:
Re: Beamtenverhältnis widerrufen. Welches Zeugnis sinnvoll und üblich?
Ja, leider kaum verständlich.
Ich denke schon, dass ein "neuer" Arbeitgeber bei dieser Konstellation erst einmal "hellhörig" werden würde.
Das Personalamt wird schon wissen, welche Art von Zeugnis auszustellen ist.
Ich denke schon, dass ein "neuer" Arbeitgeber bei dieser Konstellation erst einmal "hellhörig" werden würde.
Das Personalamt wird schon wissen, welche Art von Zeugnis auszustellen ist.
-
- Moderator
- Beiträge: 3964
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Beamtenverhältnis widerrufen. Welches Zeugnis sinnvoll und üblich?
Ich verstehe schon, was er meint. Beamtenverhältnis auf Widerruf wurde von ihm beendet und damit seine "Ausbildung".
Nun will er wissen, was er für ein Arbeitszeugnis erbitten soll.
Einfache Antwort: nur ein ganz einfaches mit Nachweis, dass man von da bis dann im Beamtenverhältnis auf Widerruf war und auf eigenen Wunsch ausschied. Das steht aber auch in dem Beendigungsschreiben deinr Behörde.
Wenn du irgendwo dich bewirbst, sagtst du dann korrekt, dass die Ausbildung eben nichts für dich war.
Nun will er wissen, was er für ein Arbeitszeugnis erbitten soll.
Einfache Antwort: nur ein ganz einfaches mit Nachweis, dass man von da bis dann im Beamtenverhältnis auf Widerruf war und auf eigenen Wunsch ausschied. Das steht aber auch in dem Beendigungsschreiben deinr Behörde.
Wenn du irgendwo dich bewirbst, sagtst du dann korrekt, dass die Ausbildung eben nichts für dich war.
-
- Beiträge: 239
- Registriert: 27. Okt 2015, 11:11
- Behörde:
Re: Beamtenverhältnis widerrufen. Welches Zeugnis sinnvoll und üblich?
Art. 33
Strukturzulage
Beamte und Beamtinnen der Besoldungsgruppen A 9 bis einschließlich A 13 sowie Beamte und Beamtinnen im Polizeivollzugsdienst in der Besoldungsgruppe A 5 erhalten eine unwiderrufliche, das Grundgehalt ergänzende Strukturzulage nach Anlage 4.
Sehe keine Einschränkung nach md oder gD.
Strukturzulage
Beamte und Beamtinnen der Besoldungsgruppen A 9 bis einschließlich A 13 sowie Beamte und Beamtinnen im Polizeivollzugsdienst in der Besoldungsgruppe A 5 erhalten eine unwiderrufliche, das Grundgehalt ergänzende Strukturzulage nach Anlage 4.
Sehe keine Einschränkung nach md oder gD.
Re: Beamtenverhältnis widerrufen. Welches Zeugnis sinnvoll und üblich?
Vielen Dank (an alle). Das ist korrekt zusammengefasst.Torquemada hat geschrieben: ↑17. Jun 2019, 13:19 Ich verstehe schon, was er meint. Beamtenverhältnis auf Widerruf wurde von ihm beendet und damit seine "Ausbildung".
Nun will er wissen, was er für ein Arbeitszeugnis erbitten soll.
Ne Art von Hellhörigkeit in Vorstellungsgesprächen ist wohl auch nicht komplett zu verhindern.