Wer aus dem Beamtenverhältnis in Deutschland ausscheidet, wird nur in der gesetzlichen Rentenversicherung mit seinen Beamten Brutto nachversichert, nicht aber in der Zusatzversorgung des VBL. Man verliert also seine Pensionsansprüche und erwirbt nur Ansprüche auf die gesetzliche Rente. Per Saldo verliert man mehr als die Hälfte seiner Altersvorsorge, was nach deutschem Recht zwangsläufig eintritt.
Nur beim Bund, in Baden-Württemberg und in Niedersachsen gibt es seit einigen Jahren die Möglichkeit, beim Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis die Pensionsansprüche nach dem sogenannten Altersgeldgesetz mitzunehmen. Für die Beamten in den übrigen 14 Bundesländern gilt das aber nicht.
Diese Ausstiegsfalle für Beamte existiert weiterhin in 14 Bundesländern, außer in Baden-Württemberg und Niedersachsen. Lediglich für die Bundesbeamten sowie die Landes- und Kommunalbeamten in Baden-Württemberg und Niedersachsen gibt es das Altersgeld und damit die Portabilität der Versorgungsbezüge.
Sofern das noch aktuell ist