Dann hätte man immernoch die Möglichkeit sich anderswo verbeamten zu lassen, statt rumzujammern, dass man nicht unkündbar ist und den Beamten keinen fairen Ausgleich für jahrelange höherwertige Tätigkeit in der Pension zu gönnen.Kaus hat geschrieben: 31. Mai 2019, 14:19 ... die Telekom verbeamtet seit Jahren keine Mitarbeiter mehr, dies sollte jedem Beschäftigten bekannt sein
Nochmal meine Frage zur Nachversicherung: Und welcher Bruttobezug dient als Grundlage zur Berechnung des Rentenanspruchs? Das Brutto des Beamten oder das Brutto, das er als vergleichbarer Angestellter, für den SV-Beiträge abgeführt worden wären, gehabt hätte?