Heuschnupfenmittel für Kinder

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3950
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Heuschnupfenmittel für Kinder

Beitrag von Torquemada »

Aktuell wurden von der Postbeamtenkrankenkasse und Beihilfe (Bearbeitung in einer Hand) für meine 13jährige Tochter die Heuschnupfenmittel

-Cromo Nasenspray-1A Pharma
-Cromo Ratiopharm Augentropfen

nicht erstattet. Verschreibung erfogte durch den Kinderarzt.

2015 wurde das noch erstattet.

Nun steht da: "Das Präperat ist nicht verschreibungspflichtig und daher nicht erstattungsfähig."

Gefunden habe ich gerade:

http://www.bkk-arzneimittelberatung.de/ccm/info/themen/cortisonhaltige-nasensprays-;jsessionid=9DEBF91627BC590528E3F729E1EE67B0/

Hat jemand Erfahrung damit?

Wo kann ich das bei den Beihilfevorschriften nachlesen?
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3950
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Heuschnupfenmittel für Kinder

Beitrag von Torquemada »

Irgendwie wurden einige der Präprate ab 2016 nur "apothekenpflichtig". Die Freiverkäuflichen dürfen aber wohl gar nicht an Kinder und Jugendliche verordnet werden. Komisch. Fehler Arzt ? Beratungspflicht Apotheke?
Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 853
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: Heuschnupfenmittel für Kinder

Beitrag von Ruheständler »

Torquemada hat geschrieben: 25. Mai 2019, 18:55 Nun steht da: "Das Präperat ist nicht verschreibungspflichtig und daher nicht erstattungsfähig."
Wo kann ich das bei den Beihilfevorschriften nachlesen?
Bild
... da bin ich als Bundesbeamter Beihilfe BADV in Düsseldorf wohl mal wieder gut dran mit meiner chronischen Erkrankung Diabetes.
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 853
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: Heuschnupfenmittel für Kinder

Beitrag von Ruheständler »

... ein sicherer Weg um nicht auf eventuellen Kosten sitzen zu bleiben ist meiner Meinung nach das vom Doc ausgestellte Rezept für die Medikamente erst mal bei PKV +Beihilfe einreichen zum Zweck auf Überprüfung der Erstattungsfähigkeit :roll: und bei positivem Bescheid darüber dann erst zur Apotheke um das Zeug zu holen ,setzt natürlich voraus das man so lange mit der Behandlung mit den Medikamenten warten kann / will ...
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Zilian
Beiträge: 18
Registriert: 7. Sep 2015, 17:09
Behörde:

Re: Heuschnupfenmittel für Kinder

Beitrag von Zilian »

Zitat aus: https://dokumente.pbeakk.de/leistungen/ ... tel-b.html
Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erkennen wir ärztlich verordnete, apothekenpflichtige Arzneimittel an – auch wenn diese nicht verschreibungspflichtig sind.

Rechtsgrundlage: https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/__22.html
Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)
§ 22 Arznei- und Verbandmittel
...
(2) Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für
...
3.
nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, es sei denn, sie
a)
sind bestimmt für Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden,
...
---
Damit dürfte klar sein warum für Torquemada Tochter 2015 eine Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel erfolgte und nun in 2019 nicht mehr.
Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 853
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: Heuschnupfenmittel für Kinder

Beitrag von Ruheständler »

Die Option das man die Medikamente eh selbst bezahlt bleibt doch immer,man will sich selber oder seinen Familienangehörigen natürlich nicht schaden,ich selber habe auch ein Medikament das zwar verschreibungspflichtig ist und bis vor einiger Zeit nicht erstattungsfähig über die Beihilfe war,nun aber voll erstattet wird,die Beihifevorschriften und deren Auslegung werden eben doch mal angepasst,mein Beihilfebearbeiter hatte mir mal am Tel.gesagt ich soll das Medikament immer wieder einreichen,die Vorschriften können sich auch mal ändern,der Mann hatte Recht :mrgreen:
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3950
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Heuschnupfenmittel für Kinder

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben: 25. Mai 2019, 19:36 Und wenn die PKV + Beihilfe sagen, das erstatten wir nicht, dann nehme ich die Medikamente nicht?
Die oben genannten kosten in den Onlineapotheken in Summe 4,50€.
Ich habe in der Apotheke vor Ort 13,25 Euro bezahlt...zum Wohle des Apothekers.
noexite
Beiträge: 78
Registriert: 25. Feb 2013, 13:36
Behörde:

Re: Heuschnupfenmittel für Kinder

Beitrag von noexite »

Hallo,
das passt nicht so ganz zu dem Thema aber dennoch kann es interessant sein. Ich leide schon seit vielen Jahren unter Heuschnupfen. Die Medikamente, die ich natürlich auch selbst bezahlen muss helfen nur bedingt und machen zudem sehr müde. Jetzt habe ich einen Heilpraktiker empfohlen bekommen, der eine Schlangengift Therapien anwendet. Ich bin begeistert. Zwei kleine Spritzen in den Po und ich bin komplett beschwerdefrei. Die Kosten der Behandlung trägt übrigens die PBeaKK. Den Namen des Heilpraktikers kann ich gern auf Anfrage als PN geben.
Antworten