Erfahrungsstufen ab 01.07.2009

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Gestandet
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Erfahrungsstufen ab 01.07.2009

Beitrag von Gestandet »

Hallo

Ich habe folgendes Verständnisproblem mit den neuen Erfahrungsstufen im Saarland:

Ich bin Finanzanwärter im gehobenen Dienst beim Finanzamt im Saarland. (Diplom Finanzwirt)
Meine Prüfung werde ich in 2010 hoffentlich ablegen.

Bevor ich bei der Finanzverwaltung angefangen habe, absolvierte ich eine Ausbildung bei einer Sparkasse (öffentl. Rechtlich) bei uns in der Nähe. Danach hab ich noch ein Jahr dort gearbeitet.

Natürlich habe ich mir vor meiner Bewerbung zum Beamten die Besoldungstabellen angeschaut und war sehr erfreut, dass sich mein zukünftiges Gehalt nach meinem Lebensalter bemessen wird.
Da kann ich ja nichts verlieren dachte ich.

Doch jetzt sind bei uns im Saarland diese Erfahrungsstufen eingeführt und ich frage mich in welche ich mit meinen 27 Jahren (2010) eingestuft werde?!? Geb Dat: 06.07.1982.

Wenn ich dieses Jahr fertig geworden wäre hätte ich wohl Stufe 3 (oder sogar 4) bekommen.
Nun befürchte ich, dass ich kommendes Jahr (nach der Änderung) mit Erfahrungsstufe 1 anfangen muss.

Meine Fragen konkret:

Werde ich noch nach dem alten System bemessen, da ich ja noch vor der Änderung des Gesetzes Beamter (auf Widerruf) wurde? Oder hätte ich meine Prüfung zum Diplom Finanzwirt vor dem 01.07.2009 abschließen müssen?

Zählen bei den neuen Erfahrungsstufen die Zeit in der Ausbildung zum gehobenen Dienst mit?

Kann ich mir die Zeit bei der öffentlich rechtlichen Sparkasse anrechnen lassen?Wenn ja auch die Ausbildungszeit?

Kann ich evtl. meinen Zivildienst anrechnen?

Ich freue mich jetzt schon auf eure Antworten.

Herzlichen Dank

Olli B
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