Hallo liebe Forengemeinde,
bin neues Mitglied und habe hier in diesem Forum ständig mitgelesen.Habe am 14.11.2018 meinen Antrag auf ER zum 31.03.2019 gestellt und am 13.02.2019 bereits meine Urkunde erhalten.
Zum 01.04. trete ich meinen Job als Bufdi an und kann somit sagen das alles reibungslos gelaufen ist.
Hier wollte jemand wissen ob die Stunden im Langzeitkonto/Lebenskonto wohl ausgezahlt werden können. Meiner Meinung nach ist dies nicht möglich da die Stunden nur über Freizeit ausgeglichen werden können.
Mein Wissen bezieht sich aus einem FAQ Katalog von November 2018 .Die Frage dazu lautete:
Was passiert, wenn ich längere Zeit erkrankt bin und die Abwicklung aus EU, Arbeitszeitkonten ect. nicht mehr vor der Zurruhesetzung machen kann ?
Die Antwort:
Guthaben aus Gleitzeit – oder Langzeitkonto können nur durch Freizeitausgleich abgewickelt werden. Eine Abgeltung vor der Zurruhesetzung ist rechtlich nicht zulässig, auch dann nicht, wenn der Freizeitausgleich wegen einer Dienstunfähigkeit nicht möglich sein sollte.
Wollte meinen Senf hierzu nur mal kurz loswerden

.Eventuell ist diese Info für den ein oder anderen nützlich.
Gruss Telekom-Ade