Ich verstehe nicht genau die Hinweise auf jedem Erstattungsbescheid der PBeaKK (B-Mitglied):
Hier steht folgendes:
Zum Ende des Jahres erhöht sich natürlich der Betrag unter "Versicherungsleistungen".Nachfolgend informieren wir Sie über die zur Belastungsgrenze hinzugerechneten Beträge:
Versicherungsleistungen
Jahr Betrag (EUR) Beleg/e (EUR)
2019 0,00
Beihilfe
Jahr Betrag (EUR) Beleg/e (EUR)
2019 0,00
Summe Ihrer bisher geleisteten Jahresbeträge:
Versicherungsleistungen
Jahr Betrag (EUR)
2019 12,16
Beihilfe
Jahr Betrag (EUR)
2019 28,36
Meine Frage jetzt dazu:
Handelt es sich dabei um die von mir geleisteten Zuzahlungen oder um die über die Belastungsgrenze hinausgehenden Beträge? Ich möchte nur abschätzen, ob es sich lohnt, einen Antrag nach Chroniker-Richtlinie zu stellen, um den Grenzwert auf 1% zu verringern.
Danke Euch vielmals!