BEM-AA

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Tobi-666-
Beiträge: 29
Registriert: 27. Jan 2019, 15:26
Behörde:
Geschlecht:

BEM-AA

Beitrag von Tobi-666- »

Guten Tag werte user,

bin seit 12 Monate im Krankenstand, mir wurde ein BEM angeboten,worauf ich geantwortet habe sobald ich Fit bin, dieses in Anspruch nehme, auch schreibt die BEM-Beauftragte das einige Zeit ins Land gegangen ist und sie mich ein letztes mal auffordert zu kommen man könnte auch daran teilnehmen wenn man Krank geschrieben ist oder ich soll ein Attest bringen das ich nicht kommen kann. Habe das meinen Facharzt gezeigt der da sagte meine Krankmeldung ist ausreichend sie müssen da nicht hin- BEM teilt mit wenn sie nichts von mir hören wird das der Personalleitung mitgeteilt und das BEM als abgeschlossen gesehen weil ich kein Interesse an einem BEM hätte- Aus meiner Sicht ist ein BEM Freiwillig und ich habe ja gesagt das ich komme sobald ich gesund bin warum verpackt man das jetzt damit das ich kein Intresse habe.

Frage kommt nach Beendigung der BEM der Amtsarzt und kann mir ein nachteil aus dieser aussage kein interesse an einem BEM entstehen.

Mein Facharzt sagt ich kann bei jeder anderen Behörde meinen Dienst verrichten, aber am jetzigen Arbeitsplatz nicht, ich habe meinen Facharzt die ganzen Androhungen und Unterstellungen in schriftlicher Form gezeigt. Fachärztin sagte das ist Mobbing

Würde mal Interessieren wie ihr das seht. Kollege sagte das kann ein Diszi nach sich ziehen, bin sehr verunsichert, sehe ich so nicht,sehe ich das falsch?
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3948
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: BEM-AA

Beitrag von Torquemada »

Tobi-666- hat geschrieben: 1. Feb 2019, 10:34 Kollege sagte das kann ein Diszi nach sich ziehen, bin sehr verunsichert, sehe ich so nicht,sehe ich das falsch?
Die Teilnahme ist natürlich freiwillig. Der Kollege ist wahrscheinlich der, der die Tochter der Cousine der Nachbarin immer am Bahnhof sieht.....wie ging der Text noch....?? :D
Dienstunfall_L
Beiträge: 896
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: BEM-AA

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ich lese immer häufiger, dass Beamten gesagt wird, das BEM werde abgeschlossen, wenn man daran während des Krankenstands (AU) nicht teilnehme oder dass das Verfahren tatsächlich abgeschlossen wurde mit dem Argument, man habe es im Krankenstand mehrmals abgelehnt.

Für Arbeitnehmer ist diese Frage gerichtlich entschieden:
Bei AU gibt es keine Pflicht zur Teilnahme an BEM!
(Außer bei Wiedereingliederung, während der man auch AU ist.)
BEM hat bei Arbeitgebern/Arbeitnehmern aber anderen Stellenwert (wg. Kündigung) als bei Beamten.

Ich würde schriftlich nach einer Rechtsgrundlage fragen. Du möchtest wissen, wo das gesetzlich geregelt ist, bei Arbeitnehmern sei es anders entschieden.

Eine Pflicht gibt es nicht zur Teilnahme an BEM. Weder für AN noch für Beamte.
Falls sich die Frage mit dem Diszi darauf bezog: Nein, kein Diszi, wenn man diese freiwillige Maßnahme ablehnt.

Zur Frage, ob dann Amtsarzt folgt:
Meine Erfahrung ist, dass beides nichts miteinander zu tun hat. Die BEM wurde bei mir "verwaltet" von einem anderen SB und einer anderen Stelle als die Entscheidung, mich zum AA zu schicken, zwei Abläufe in der Verwaltung. Auch nachdem ich bereits einmal bei AA gewesen war (und mein Krankheitsverlauf gar nicht absehbar war), wurde mein Interesse an BEM-Teilnahme weiter abgefragt.
Ob meine Erfahrung übertragbar auf andere BL und Dienstherren ist, weiß ich nicht.

War die Frage wegen Diszi so gemeint wie beantwortet?
Oder bezog sie sich darauf, dass du der Fachärztin dienstliche Schreiben gezeigt hast?

Zur Äußerung, ein gesunder Mensch brauche keine BEM:
Eine BEM steht jedem nach x Wochen Krankheit zu, auch wenn er wieder gesundet ist.
Es geht um die Besprechung von Maßnahmen, die zukünftige krankheitsbedingte Ausfälle vermeiden helfen sollen / können. BEM wird nicht nur bei dauerhaft Kranken eingeleitet, auch bei denen, die häufiger (als xx innerhalb von xxx) wegen Krankheit fehlen.

Das Gespräch ist sinnvoll, wenn man weiß, wie es gesundheitlich weitergeht. (Erst) Wenn der Start in eine Wiedereingliederung realistisch und absehbar ist, ist eine BEM sinnvoll / kann die Teilnahme sinnvoll sein. Wenn man weiß, eine andere Pausenregelung oder Schreibtischausstattung oder konkrete Maßnahme könnte einem den Dienst erleichtern, dann ist das Gespräch im eigenen Interesse.
Dienstunfall_L
Beiträge: 896
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: BEM-AA

Beitrag von Dienstunfall_L »

personalgespräch während dienstunfähigkeit site:www.beamtentalk.de

Betroffene / Interessierte können Obiges ins Suchfeld ihres Browsers eingeben und finden die Diskussion zu diesem Thema in diversen Threads dieses Forums.

Wenn die zuständige Stelle für BEM dibedupps Logik stur folgte, dann würde sie unabhängig von besonderen Umständen agieren. Das tut sie i.d.R. nicht. Fürsorgepflicht umfasst auch, dass der Gesundheitszustand des Beamten Berücksichtigung findet, nicht unnötig gefährdet wird oder vermeidbar andere Beamten gefährdet.
Antworten