Hallo an alle,
ich habe mich bei einer oberen Bundesbehörde beworben und durchlaufe schon seit einigen Monaten das Einstellungsverfahren. Soweit sah bisher alles ganz gut aus. Vor kurzem erfolgte dann die ärztliche Untersuchung direkt in der Behörde und dort wurde mir erklärt, dass aufgrund des dort durchgeführten Hörtestes noch keine Empfehlung für eine Einstellung ausgesprochen werden könnte, bzw. dass ich nunmehr innerhalb von 4 Wochen einen HNO-Befund eines HNO-Arztes nachreichen möchte, auf dessen Grundlage dann eine Empfehlung ausgesprochen werden könne oder eben nicht. Fakt ist, dass ich auch aufgrund meines fortgeschrittenen Alters (40+) wohl eine Hörhilfe benötigen werde (was mir durch diesen Test überhaupt zum ersten Mal bewusst wurde) und ich nun natürlich Angst habe, dass mir aufgrund dieser Tatsache mein "Traumjob" nun doch noch verloren gehen könnte.
Nun meine Fragen: Hatte jemand schon mal so eine Situation? Wäre es wirklich denkbar, dass man aufgrund der Notwendigkeit einer Hörhilfe abgelehnt werden könnte? Bzw. was wäre anders gewesen, wenn ich gleich mit einer Hörhilfe bei der ärztlichen Untersuchung aufgetaucht wäre? Könnt Ihr mir sonst noch Tipps für diese Situation geben? Diesen Job möchte ich wirklich sehr sehr gerne haben.
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.
Gruß, Sturmtief
Hörhilfe=Grund für Ablehnung?
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Re: Hörhilfe=Grund für Ablehnung?
Na wenn man Sie wegen einer Hörhilfe ablehnt, den Bescheid möchte ich dann mal sehen.
Das verstößt ja gegen das Gleichbehandlungsgebot.
Die Übernahme sollte dann abgelehnt werden, wenn auf Grund des Leidens mit ausreichender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, das deshalb eine dauernde Dienstunfähigkeit eintritt.
Es gibt sicher Dienstposten auf denen ein gutes Gehör wichtig ist, aber in der Verwaltung?
Ich selbst bin schwerhörig und mit Hörgeräten versorgt, ich sehe da kein Problem meine Arbeit zu erledigen
Das verstößt ja gegen das Gleichbehandlungsgebot.
Die Übernahme sollte dann abgelehnt werden, wenn auf Grund des Leidens mit ausreichender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, das deshalb eine dauernde Dienstunfähigkeit eintritt.
Es gibt sicher Dienstposten auf denen ein gutes Gehör wichtig ist, aber in der Verwaltung?
Ich selbst bin schwerhörig und mit Hörgeräten versorgt, ich sehe da kein Problem meine Arbeit zu erledigen
Re: Hörhilfe=Grund für Ablehnung?
Na einen "Bescheid" wird es da wohl nicht geben. Eher eine allgemeine Ablehnung (aufgrund der fehlenden ärztlichen Empfehlung), weil ein anderer Bewerber besser war oder ähnliches.
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Re: Hörhilfe=Grund für Ablehnung?
Nein. Das kann so nicht funktionieren.Sturmtief hat geschrieben:Na einen "Bescheid" wird es da wohl nicht geben. Eher eine allgemeine Ablehnung (aufgrund der fehlenden ärztlichen Empfehlung), weil ein anderer Bewerber besser war oder ähnliches.
Re: Hörhilfe=Grund für Ablehnung?
Hallo Sturmtief,
bei mir steht auch die amtsärztliche Untersuchung für das Beamtenverhältnis auf Probe / Lebenszeit für den nichttechnischen Verwaltungsdienst an. Ich habe ebenfalls eine beidseitige Hörminderung, bei der wohl mal eine Hörhilfe zur Debatte steht. Ich wollte mal fragen, was bei Deiner Untersuchung raus kam? Wurde die gesundheitliche Eignung erteilt?
bei mir steht auch die amtsärztliche Untersuchung für das Beamtenverhältnis auf Probe / Lebenszeit für den nichttechnischen Verwaltungsdienst an. Ich habe ebenfalls eine beidseitige Hörminderung, bei der wohl mal eine Hörhilfe zur Debatte steht. Ich wollte mal fragen, was bei Deiner Untersuchung raus kam? Wurde die gesundheitliche Eignung erteilt?