Hallo,
bin neu im Forum und habe auf meine Fragen leider keine passgenauen Antworten gefunden.
Meine Zuweisung endet zum 31.12.18. Ich hatte geplant ggf. in der ER zu gehen, da dass Kontigent 2019 bereits erschöpft ist, entfällt dies erstmal.
Heute erhielt ich einen Brief der Telekom. Hierbei handelt es sich um eine Anhörung gem § 38 VwVfG. Danach ist geplant mich zum 01.02.2019 in die Organisationseinheit Telekom Placement Services zu versetzen. Lt. dem Schreiben handelt es sich bei der Beschäftigung um eine amtsangemessene Beschäftigung (Supporter Projektmanagement). Der Personalposten soll dauerhaft übertragen werden. Beschäftigungsort Köln.
Folgende Fragen stellen sich mir:
1. Wie finde ich heraus, ob der Personalposten wirklich amtsangemessen ist? Ich selbst bin A 9.
2. Welche Nachteile könnten entstehen? Ist weiterhin ein ER möglich?
3. Die neue WAZ ist dann wieder 34 Std.. Bisher bei der Zuweisung 41 Std.. Entstehen mir dadurch finanzielle Nachteile?
Wirkliche Argumente die gegen eine Versetzung sprechen habe ich nicht, da ich auch in Köln wohne. Ich habe eine Schwerbehinderung von 40%. Bin jedoch nicht gleich gestellt. Hat das Auswirkungen bzw. ist es von Vorteil, wenn ich die Gleischstellung anstrebe?
Vorab schon mal Vielen Dank für eure Antworten.
Versetzung nach Beendigung Zuweisung
Moderator: Moderatoren
Re: Versetzung nach Beendigung Zuweisung
Wenn Du bisher 41Std/Woche hattest, dürfte die Besoldungstabelle des Bundes zur Anwendung gekommen sein. Insofern wird künftig die der PNU gelten. Das ist dann in der Tat etwas weniger. Ob 38h oder 34h ist dagegen für Beamte egal.Meeri hat geschrieben: ↑20. Nov 2018, 13:10 1. Wie finde ich heraus, ob der Personalposten wirklich amtsangemessen ist? Ich selbst bin A 9.
2. Welche Nachteile könnten entstehen? Ist weiterhin ein ER möglich?
3. Die neue WAZ ist dann wieder 34 Std.. Bisher bei der Zuweisung 41 Std.. Entstehen mir dadurch finanzielle Nachteile?
Wirkliche Argumente die gegen eine Versetzung sprechen habe ich nicht, da ich auch in Köln wohne. Ich habe eine Schwerbehinderung von 40%. Bin jedoch nicht gleich gestellt. Hat das Auswirkungen bzw. ist es von Vorteil, wenn ich die Gleischstellung anstrebe?
Die Gleichstellung dürfte bei Beamten keinen Unterschied ausmachen. Ab echten 50% gibt es m.E. 5 Urlaubstage mehr.
Wenn Du in Köln wohnst ist doch alles prima. Amtsangemessenheit wird wahrscheinlich gegeben sein, das müsste man anhand der Aufgabenträgernummer prüfen.
Re: Versetzung nach Beendigung Zuweisung
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Weisst du auch, wo ich die Aufgabenrägernummern her bekomme?
Meinst du der ER ist später immer noch möglich?
Meinst du der ER ist später immer noch möglich?
Re: Versetzung nach Beendigung Zuweisung
Die sollte Dein künftiger Teamleiter kennen und auch die Bewertung dafür.
Ich bin davon überzeugt, dass der ER weiterhin angeboten werden wird. Aber das ist natürlich keine Garantie

Re: Versetzung nach Beendigung Zuweisung
Nochmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dann wart ich mal ab und Frage zu gegebener Zeit den neuen Teamleiter nach den Trägernummern.
Dann wart ich mal ab und Frage zu gegebener Zeit den neuen Teamleiter nach den Trägernummern.