Rückkehr aus UoB

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Smaragdy
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Rückkehr aus UoB

Beitrag von Smaragdy »

Hallo,
in Kürze muss ich meinen Dienst nach sehr langem UoB wieder aufnehmen.
Durch mehrere private Katastrophen bin ich momentan nicht wirklich dienstfähig. Ich stehe gerade vor eine langfristigen Psychotherapie die zeitnah mit einem Aufenthalt in einer Tagesklinik startet.
Meinem Zustand wenig zuträglich waren auch meine bisherigen Kontakte mit der Telekom. Es gibt auf Mails entweder gar kein oder ein völlig falsche Antwort. Bei Telefonaten wurde mir schon mehrfach gesagt, ob ich nicht noch irgend eine Möglichkeit hätte,mich weiter beurlauben zu lassen. bzw. das es mit einem Halbtagsjob nicht zu schaffen ist sich einzuarbeiten. Daraus habe ich natürlich nicht gerade eine optimistische Einstellung zur Dienstaufnahme entwickelt sondern habe, zusätzlich zu meinen anderen Problemen, gelinde gesagt, richtig Schiss.
Jetzt meine Frage: muss ich den Dienst aufnehmen ( und wenn`s nur für einen Tag ist) um den Anspruch auf die Mindestversorgung nicht zu verspielen? Ich bin auf die Mindestversorgung zwingend angewiesen da es meine größte Einnahmequelle darstellen würde für mich und die Kids.
Wenn ich das richtig gelesen habe, wird die Zurruhesetzung nach drei Monaten Dienstunfähigkeit eingeleitet?

vielen Dank und viele Grüße
Smaragdy
Torquemada
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Re: Rückkehr aus UoB

Beitrag von Torquemada »

Der "Dienst" wird dadurch aufgenommen, dass der UoB endet. Ein persönliches Erscheinen ist bei Erkrankung selbstverständlich nicht erforderlich.
Die Krankschreibung des Arztes bzw. der Klinik sollte natürlich immer korrekt eingereicht werden.
Kontaktdaten deiner neuen Dienststelle sollten dir bekannt sein. Im Zweifelsfall Krankmeldung parallel zur Sicherheit an den Personalservice.
Siggi09
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Re: Rückkehr aus UoB

Beitrag von Siggi09 »

Smaragdy hat geschrieben: 13. Nov 2018, 14:34 ... in Kürze muss ich meinen Dienst nach sehr langem UoB wieder aufnehmen. ... nicht gerade eine optimistische Einstellung zur Dienstaufnahme entwickelt sondern habe, zusätzlich zu meinen anderen Problemen, gelinde gesagt, richtig Schiss. Jetzt meine Frage: muss ich den Dienst aufnehmen ( und wenn`s nur für einen Tag ist) ... Wenn ich das richtig gelesen habe, wird die Zurruhesetzung nach drei Monaten Dienstunfähigkeit eingeleitet?
Hallo,

ich würde sagen: Bleib mal locker! :)

Warum machst Du Dich im Vorfeld panisch, ohne zu wissen was (genau!) auf Dich zukommt? Beende den UoB und warte was passiert. Wenn Du irgendwo antreten sollst, guck Dir die Sache an. Niemand wird erwarten, dass Du am ersten Tag den Börsenwert der Telekom verdoppelst. Und wenn und solange Du krank bist, bist Du eben krank. Ob, wer, wann, ..., die DU einleitet hängt sehr vom Einzelfall ab. Einen immer gleichen Automatismus gibt es nicht. Und es hängt davon ab, ob Du überhaupt DU geschrieben werden willst. Es gibt Fälle, die müssten meiner Meinung nach schon seit Jahren in DU sein, sind aber quasi dauerhaft krankgeschrieben Zuhause. Wie das geht weiß ich auch nicht, es ist nur eine Beobachtung.

Aber warum gibst Du der Sache keine Chance? Vielleicht gefällt es Dir sogar und das Arbeitsumfeld und der strukturierte Arbeitstag hilft Dir bei Deinen Problemen.

VG
Siggi
MissT
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Re: Rückkehr aus UoB

Beitrag von MissT »

Smaragdy hat geschrieben: 13. Nov 2018, 14:34
Jetzt meine Frage: muss ich den Dienst aufnehmen ( und wenn`s nur für einen Tag ist) um den Anspruch auf die Mindestversorgung nicht zu verspielen?
Für die Mindestversorgung brauchts 5 Jahre aktive (also ohne UoB) Beamtenzeit.
Smaragdy
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Re: Rückkehr aus UoB

Beitrag von Smaragdy »

Hi,
Danke für die Antwort. Die 5 Jahre hab ich.

Der stationäre Aufenthalt steht fest, die Therapie auch. Ich weiß nicht wie lange das dauern wird. Deshalb die Frage.
Im Moment geht's gar nicht mit drei Stunden täglicher Fahrt.
Wenn ich weiß, ob ich den Dienst prinzipiell angetreten haben muss, egal ob jetzt oder sonstwann, wärebdie Situation für mich entspannter.
MissT
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Re: Rückkehr aus UoB

Beitrag von MissT »

Smaragdy hat geschrieben: 14. Nov 2018, 16:18
Wenn ich weiß, ob ich den Dienst prinzipiell angetreten haben muss, egal ob jetzt oder sonstwann, wärebdie Situation für mich entspannter.
Wenn Du Dienstunfähigkeit anstrebst, musst Du den Dienst nicht antreten.
Wenn Du den UoB beendest, wird es höchstwahrscheinlich erstmal Monate dauern, bis du eine Anhörung zur Zuweisung erhältst.
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