Wechsel als Bundesbeamtin zu einer Gemeinde

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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sonnenanbeterin123
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Wechsel als Bundesbeamtin zu einer Gemeinde

Beitrag von sonnenanbeterin123 »

Guten Morgen,

ich bin derzeit Bundesbeamtin in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und mit A9 (gehobener Dienst) besoldet und noch knapp 1 Jahr Beamtin auf Probe.
Jetzt habe ich mich vor kurzen bei einer Gemeinde als Fachbereichsleitung beworben. Die Stelle ist als A13 (gehobener Dienst) BBesG ausgeschrieben.
Ich Frage mich jetzt, ob es normal ist, dass eine Gemeinde Bundesbesoldung zahlt. Bleibe ich dann Bundesbeamtin oder wie nennt sich das bei einer Gemeinde?
Falls ich die Zusagen bekomme, wird sich mein derzeitiger Dienstherr wahrscheinlich quer stellen und mich nicht gehen lassen wollen. Wenn ich zu einer Kommal- oder Landesbeamtin werden würde, wäre das ja überhaupt kein Problem, wenn man das Prozedere der Feindlichen Übernahme nutzt.
Aber wie läuft das dann in meinem Fall ab? Man hört ja die wildesten Gerüchte von Pensionsanspruch zurückzahlen bis es besteht keine Möglichkeit zu wechseln.
Würde mich freuen, wenn sich jemand mit der Thematik auskennt und mir weiterhelfen kann.

Liebe Grüße
Torquemada
Moderator
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Re: Wechsel als Bundesbeamtin zu einer Gemeinde

Beitrag von Torquemada »

sonnenanbeterin123 hat geschrieben: 13. Okt 2018, 10:52
Ich Frage mich jetzt, ob es normal ist, dass eine Gemeinde Bundesbesoldung zahlt.
Nein.
Frau M.
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Re: Wechsel als Bundesbeamtin zu einer Gemeinde

Beitrag von Frau M. »

Hallo,

dass Sie mit A9 eine A13 Stelle bekommen werden, wage ich zu bezweifeln. Dazu wird es zu viele Bewerber in schon höheren Statusämtern geben.

Davon ab, nehme ich an, dass es sich um einen Schreibfehler handelt und das LandesBesG gemeint war. Die Bezeichnung wäre wohl Städtische Rätin oder so ähnlich. Je nach Größe der Gemeinde.

Sie können immer einen Antrag auf Versetzung stellen und im Regelfall versetzt auch der Bund nach ca. 3 Monaten. Raubernennung geht natürlich auch. Aber das kostet den neuen Dienstherrn die Abfindungszahlung, was bei Ihnen noch nicht so viel ist.

"Man hört ja die wildesten Gerüchte von Pensionsanspruch zurückzahlen bis es besteht keine Möglichkeit zu wechseln. " Das ist alles Quatsch.

VG
Frau M.
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