Hallo zusammen,
Ich trete demnächst eine Angestelltenstelle bei einer Landesbehörde an. In der Stellenausschreibung steht geschrieben, dass "sofern die beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, bei Interesse die Übernahme in das Beamtenverhältnis (höherer technischer Verwaltungsdienst) in Aussicht gestellt werden kann".
Sämtliche Voraussetzungen erfülle ich - nur wie das weitere Vorgehen zu einer möglichen Verbeamtung aussieht, konnte mir niemand sagen. Könnt ihr mir ggf. helfen?
Vielen Dank.
Beamten- und laufbahnrechtliche Voraussetzungen
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 12. Jul 2018, 15:52
- Behörde:
Re: Beamten- und laufbahnrechtliche Voraussetzungen
Hallo Brückenbauer,
persönlich erlebt habe ich sowas ehrlich gesagt noch nicht. Aber ich gehe davon aus, dass "auf Antrag" deinerseits geprüft wird, ob du verbeamtet werden kannst. Dem Antrag muss dann ein rechtmittelfähiger Bescheid folgen, aus dem hervorgeht, weshalb man dich verbeamtet oder eben nicht...Mit Blick auf die Ausschreibung sollte das aber eigentlich kein größeres Problem darstellen...
VG Snooze
persönlich erlebt habe ich sowas ehrlich gesagt noch nicht. Aber ich gehe davon aus, dass "auf Antrag" deinerseits geprüft wird, ob du verbeamtet werden kannst. Dem Antrag muss dann ein rechtmittelfähiger Bescheid folgen, aus dem hervorgeht, weshalb man dich verbeamtet oder eben nicht...Mit Blick auf die Ausschreibung sollte das aber eigentlich kein größeres Problem darstellen...
VG Snooze
-
- Beiträge: 27
- Registriert: 21. Aug 2018, 16:03
- Behörde:
Re: Beamten- und laufbahnrechtliche Voraussetzungen
Hi,
die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen findest du im jeweiligen Beamtenrecht.
Insbesondere die Berufserfahrung muss vorliegen vor einer Verbeamtung.
Ich empfehle nach dem Antritt der Stelle mit der Personalstelle Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen und die Vorlage der Voraussetzungen besprechen.
LG
die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen findest du im jeweiligen Beamtenrecht.
Insbesondere die Berufserfahrung muss vorliegen vor einer Verbeamtung.
Ich empfehle nach dem Antritt der Stelle mit der Personalstelle Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen und die Vorlage der Voraussetzungen besprechen.
LG
Re: Beamten- und laufbahnrechtliche Voraussetzungen
Hallo Brückenbauer,
ich kann nur für den Bund sprechen:
Bei uns war es so, dass Quereinsteiger nach 1,5 Jahren die Möglichkeit hatten bei der personalbearbeitenden Stelle einen formlosen Antrag auf Verbeamtung zu stellen. Diese prüfen dann die beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und teilen dir das dann schriftlich mit.
Inwiefern die Länder das mitmachen kann ich dir leider nicht sagen, wäre aber schön, wenn du uns über dein Ergebnis informieren würdest.
Viele Grüße
Acta
ich kann nur für den Bund sprechen:
Bei uns war es so, dass Quereinsteiger nach 1,5 Jahren die Möglichkeit hatten bei der personalbearbeitenden Stelle einen formlosen Antrag auf Verbeamtung zu stellen. Diese prüfen dann die beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und teilen dir das dann schriftlich mit.
Inwiefern die Länder das mitmachen kann ich dir leider nicht sagen, wäre aber schön, wenn du uns über dein Ergebnis informieren würdest.
Viele Grüße
Acta