Ergonomische Sitz-Steh-Schreibtische: Anteilige Kostenübernahme?

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Tuemme
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Ergonomische Sitz-Steh-Schreibtische: Anteilige Kostenübernahme?

Beitrag von Tuemme »

Hallo zusammen,
ich bin verbeamteter Gymnasiallehrer in Rheinland-Pfalz und schwerbehindert (70%) aufgrund eines schweren Rückenleidens (Skoliose). Da ich insbesondere mit heftigen Rückenschmerzen zu kämpfen habe, wenn ich viel sitze, wies mein Physiotherapeut mich auf die Möglichkeit eines Sitz-Steh-Schreibtisches hin, also eines Schreibtisches, der hydraulisch nach oben und unten verstellbar ist.

Eine kurze Recherche ergab, dass diese ergonomischen Schreibtische, die häufig um die 800-1000 Euro kosten, mit entsprechenden Nachweisen und Verordnungen des Orthopäden (anteilig) vom Arbeitgeber, der Kranken- oder Rentenkasse gezahlt werden. Auf den Internetseiten der rheinl-pf. Beihifle bin ich nicht fündig geworden. Telefonisch erteilte man mir eben nach 20 Minuten in der Warteschlange die kurze Auskunft: "Sowas zahlen wir nicht".

Ist das so korrekt? Gibt es hier Erfahrungen? Und wie sieht das mit der privaten KV aus (bin bei der Debeka)? Oder gibt es für Beamte im Schuldienst andere Möglichkeiten zur (anteiligen) Kostenübernahme?

Vielen Dank!
Tim
sdh1807
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Re: Ergonomische Sitz-Steh-Schreibtische: Anteilige Kostenübernahme?

Beitrag von sdh1807 »

Ich habe mir einen Steh-/Sitzarbeitsplatz über den Beauftragten für Arbeitsschutz beschaffen lassen. Muss man ggf. mit nem entsprechendem Attest belegen.
Geht bei uns dann relativ einfach und kostete mich gar nichts.
Mittlerweile wurden allerdings auch alle Arbeitsplätze so ausgestattet. Lief wohl über betriebliches Gesundheitsmanagement.

Also erst einmal versuchen diesen Weg zu gehen.
Snooze
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Re: Ergonomische Sitz-Steh-Schreibtische: Anteilige Kostenübernahme?

Beitrag von Snooze »

Hallo Tuemme,

der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen nach dem ArbSchG zu beurteilen und Maßnahmen abzuleiten bzw. umzusetzen, die sich aus der sog. Gefährdungsbeurteilung ergeben. Dabei hat die Beurteilung tätigkeitsbezogen und menschenzentriert zu erfolgen. D. h., nicht der Mensch passt sich der Arbeitsbedingung an, sondern die Arbeit dem Menschen!!! Tut der Arbeitgeber das nicht, begeht er bei mehrmaligen Verstoß u. U. eine Straftat. Ergo, es sollte dem Dienstherrn daran gelegen sein, eine Lösung für dein gesundheitliches Leiden im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit zu finden.
Wenn du ein eher verträglicher Mensch bist, tust du deinem Dienstherrn den Gefallen und setzt dich mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem zuständigen Arbeitsmediziner zusammen und erläuterst das Problem. Deren Aufgabe ist es, den Dienstherrn zu unterstützen und zu beraten und Lösungen i. S. d. ArbSchG zu entwickeln. Das ist ein MUSS und keine Obliegenheit. Ob am Ende ein hydraulischer Schreibtisch dabei rauskommt, ist fraglich. Allerdings müssen Lösungen entwickelt und Maßnahmen umgesetzt werden - ignorieren funktioniert also nicht!

VG Snooze
Zollkodex-Ritter
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Re: Ergonomische Sitz-Steh-Schreibtische: Anteilige Kostenübernahme?

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Schwerbehinderte haben einen Rechtsanspruch auf die leidensgerechte Ausstattung eines Arbeitsplatzes. Der Anspruch darauf besteht gegenüber dem Dienstherren. Man wende sich vertrauensvoll an die Beschaffungsstelle und frage nach. Oder Schwerbehindertenvertretung, sofern vorhanden. Oder Beauftragter des Arbeitgebers für Schwerbehinderte.
Snooze
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Re: Ergonomische Sitz-Steh-Schreibtische: Anteilige Kostenübernahme?

Beitrag von Snooze »

Zollkodex-Ritter hat geschrieben: 20.07.2018 21:02 Schwerbehinderte haben einen Rechtsanspruch auf die leidensgerechte Ausstattung eines Arbeitsplatzes. Der Anspruch darauf besteht gegenüber dem Dienstherren. Man wende sich vertrauensvoll an die Beschaffungsstelle und frage nach. Oder Schwerbehindertenvertretung, sofern vorhanden. Oder Beauftragter des Arbeitgebers für Schwerbehinderte.
Und das obendrein!!! Aussagen wie: "sowas zahlen wir nicht" sind eine Frechheit...
Gerda Schwäbel
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Re: Ergonomische Sitz-Steh-Schreibtische: Anteilige Kostenübernahme?

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Snooze hat geschrieben: 20.07.2018 21:14 Aussagen wie: "sowas zahlen wir nicht" sind eine Frechheit...
Echt, was soll daran "frech" sein? Im Katalog der Anlage 4 der Beihilfeverordnung von Rheinland-Pfalz finde ich nichts, was zum "höhenverstellbaren Schreibtisch" passt, also scheint es tatsächlich keine Möglichkeit der Berücksichtigung durch die Beihilfestelle zu geben. Auf welcher Rechtsgrundlage soll die dann Geld ausgeben und weshalb soll sie sich als zuständigen Kostenträger sehen?

Hat jemand aus dem Sachverhalt herausgelesen, wo der höhenverstellbare Schreibtisch stehen soll, im häuslichen Arbeitszimmer, im Lehrerzimmer oder in jedem Klassenraum, in dem Tuemme unterrichtet?
DerHagn
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Re: Ergonomische Sitz-Steh-Schreibtische: Anteilige Kostenübernahme?

Beitrag von DerHagn »

Ich vermute stark im häuslichen Arbeitszimmer.
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Ruheständler
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Re: Ergonomische Sitz-Steh-Schreibtische: Anteilige Kostenübernahme?

Beitrag von Ruheständler »

Hier gibt es auch Informationen dazu ,allerdings nur für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer,ob das alles für Beamte ,,Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,,zutrifft darüber habe ich nichts gefunden:
https://www.jurion.de/document/show/1:7 ... sch&sort=1
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
DerHagn
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Re: Ergonomische Sitz-Steh-Schreibtische: Anteilige Kostenübernahme?

Beitrag von DerHagn »

Die Ausstattung der Büros mit höhenverstellbaren Schreibtischen ist eh schon üblich. Zumindest hier. Wie ist das aber in Klassenzimmern und Privaträumen? In Klassenzimmern besteht ja die Möglichkeit aufzustehen und herzumzugehen.
Snooze
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Re: Ergonomische Sitz-Steh-Schreibtische: Anteilige Kostenübernahme?

Beitrag von Snooze »

Gerda Schwäbel hat geschrieben: 08.08.2018 14:53
Snooze hat geschrieben: 20.07.2018 21:14 Aussagen wie: "sowas zahlen wir nicht" sind eine Frechheit...
Auf welcher Rechtsgrundlage soll die dann Geld ausgeben und weshalb soll sie sich als zuständigen Kostenträger sehen?
Hallo Gerda.

Gemäß ArbSchG hat der AG eine tätigkeitsbasierte Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen und geeignete Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen!!!

VG
GFunkt
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Re: Ergonomische Sitz-Steh-Schreibtische: Anteilige Kostenübernahme?

Beitrag von GFunkt »

Das ist aber nicht die Aufgabe der Beihilfestelle. Das war u.a. die ursprüngliche Fragestellung und die korrekte Antwort von Frau Schwäbel.
Snooze
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Re: Ergonomische Sitz-Steh-Schreibtische: Anteilige Kostenübernahme?

Beitrag von Snooze »

GFunkt hat geschrieben: 13.08.2018 14:24 Das ist aber nicht die Aufgabe der Beihilfestelle. Das war u.a. die ursprüngliche Fragestellung und die korrekte Antwort von Frau Schwäbel.
Hallo GFunkt,

natürlich ist es nicht die unmittelbare Aufgabe der Beihilfestelle - da haben Sie sicherlich recht. Aber die Beihilfestelle ist eine Behörde des Dienstherrn und der ist bekanntermaßen nun einmal der Arbeitgeber i. S. d. ArbSchG. Sodann hat der AG dafür Sorge zutragen, dass geeignete Maßnahmen umgesetzt, also finanziert und meinetwegen auch in den Katalog der Anlage 4 der Beihilfeverordnung von Rheinland-Pfalz mit aufgenommen werden ;) . Im Übrigen gibt es eine Organisationspflicht, wonach der AG eine geeignete Organisation zu schaffen hat (Ablauf- und Aufbauorg.). Dies schließt selbstverständlich auch die Einrichtung von Organisationseinheiten - wie bspw. die Beihilfestelle - mit entsprechenden Kompetenzen ein! Pauschal zu sagen: "sowas zahlen wir nicht" ist unqualifiziert und m. M. n. rechtlich fragwürdig. Der zuständige Sachbearbeiter ist aber zweifelsohne der falsche Adressat, wenn es um sog. allg. und speziellen Organisationsverpflichtungen geht.

VG
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Re: Ergonomische Sitz-Steh-Schreibtische: Anteilige Kostenübernahme?

Beitrag von GFunkt »

Schön und gut. Aber woraus soll sich jetzt konkret ergeben, dass nur die Beihilfestelle zuständig sein kann bzw. muss? Einfach weil sie Beihilfestelle heißt und darum ggf. auch ohne Rechtsgrundlage alles bezahlen soll, was nur irgendwie im Zusammenhang mit Beschäftigten im öffentlichen Dienst steht und sei es auch noch so abwegig? Auch wenn ich es nicht weiß, bin ich mir sicher, dass auch RLP geregelt hat, wer für Belange des Arbeitsschutzes zuständig ist (meines Wissens ist in RLP das Arbeitsministerium die oberste Verwaltungsbehörde im Arbeitsschutz). Nach meiner Meinung kann erste Anlaufstelle eigentlich nur die eigene Beschäftigungsbehörde sein. Einfach nur zu behaupten, die Beihilfestelle sei zuständig und sich darauf zu versteifen halte ich einfach für vollkommen daneben.
DerHagn
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Re: Ergonomische Sitz-Steh-Schreibtische: Anteilige Kostenübernahme?

Beitrag von DerHagn »

Warum sollte das in den Katalog der Beihilfeverordnung aufgenommen werden? Der Arbeitgeber beschafft so einen Schreibtisch und gut ist.
Snooze
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Re: Ergonomische Sitz-Steh-Schreibtische: Anteilige Kostenübernahme?

Beitrag von Snooze »

Hallo GFunkt,
GFunkt hat geschrieben: 14.08.2018 06:46 Auch wenn ich es nicht weiß, bin ich mir sicher, dass auch RLP geregelt hat, wer für Belange des Arbeitsschutzes zuständig ist (meines Wissens ist in RLP das Arbeitsministerium die oberste Verwaltungsbehörde im Arbeitsschutz).
Die behördliche Aufsicht "Arbeitsschutz" wird i. d. R. durch die Landesämter für Arbeitsschutz bzw. die Gewerbeaufsichtsämter gewährleistet. Im öffentl. Dienst sieht das etwas anders aus. Dort ist meist und entgegen unionsrechtlicher Vorgaben oft die als Binnenrevision bezeichnete Aufsicht der eigenen Behörde gegeben. Für Belange des Arbeitsschutzes, also die Durchführung des ArbSchG, bleibt der AG/Dienstherr mit einer Ausnahme alleiniger Normadressat!
Nach meiner Meinung kann erste Anlaufstelle eigentlich nur die eigene Beschäftigungsbehörde sein.

Korrekt, denn die Beschäftigungsbehörde ist ein Betrieb i. S. d. ArbSchG.
Einfach nur zu behaupten, die Beihilfestelle sei zuständig und sich darauf zu versteifen halte ich einfach für vollkommen daneben.
Es versteift sich ja keiner, und keiner will der Beihilfestelle ans Bein pin... ;). Vielmehr ist es jedoch vollkommen daneben zu sagen, sowas zahlen wir nicht!