In meiner Abteilung arbeitet seit gut einem Jahr eine Angestellte.Wir arbeiten in Normalschicht, machen allerdings auch Wochenenden. Da man bei uns übers Geld durchaus auch redet, ist aufgefallen, dass sie durch einen Fehler der Dienstplanung am Samstag keine Zuschläge ab 13 Uhr erhalten hat. Sonntage und Feiertage alles ok, nur der Samstag fehlte immer. Die Stunden sind korrekt, es fehlt nur der Zuschlag für Dienst zu ungünstigen Zeiten.
Sie hat zuerst die Bezügestelle angerufen und bekam von dort die Auskunft, dass dies eine Sache sei, die in der Behörde geklärt werden muss. Dann war sie beim Planer und der musste kleinlaut zugeben, dass er im Abrechnungsprogramm ein Häkchen nicht oder falsch gesetzt hatte. Es geht zwar nur um einen kleinen Betrag letztendlich, aber er hat ihr gesagt, dass es eine Neuabrechnung nur 9 Monate rückwirkend gibt, nicht bis zum Anfang im Mai 2017.
Das kann doch nicht sein oder? Immerhin werden überzahlte Bezüge über eine ewig langen Zeitraum zurückgefordert.
PS: Land Sachsen
Nachzahlung von Zuschlägen
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Re: Nachzahlung von Zuschlägen
Im Geltungsbereich des TV-L ist die tarifliche Ausschlussfrist 6 Monate. D.h. Nachzahlungen oder Rückforderungen von Bezügen im Regelfall nur innerhalb dieser Frist.
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Re: Nachzahlung von Zuschlägen
Ich habs mittlerweile gefunden, §37 TVÖD, da steht das mit den 6 Monaten drin. Er wird 9 Monate nehmen, weil es die Zuschläge bei uns immer erst im Nachgang gibt.
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Re: Nachzahlung von Zuschlägen
Es ging auch hier nur ums Prinzip, nicht ums große Geld. Jetzt ist die Begründung geliefert und damit ist das gut. Ich habs ihr schon geschrieben und sie wird das ganz sicher überleben. 
