Hallo zusammen!
Folgende Fragestellung ist aufgetaucht:
Meine Tochter (21) ist momentan wegen Kindergeldbezug und Familienzuschlag noch bei mir, Landesbeamter NRW technischer Dienst, als Kind in der Beihilfe berücksichtigungsfähige Person. (80/20)
Ab September wird sie durch Eintritt in den Vorbereitungsdienst nichttechnischer Dienst (Land NRW) selber beihilfeberechtigt. (50/50)
Da aber während der Anwärterzeit weiterhin Kindergeld gezahlt wird, hätte sie eigentlich auch noch weiterhin bei mir den Status als berücksichtigungsfähige Person (Kind) in der Beihilfe?
Ich meine aber mich zu erinnern, dass die eigene Beihilfeberechtigung dem Status als berücksichtigungsfähige Person vorgezogen werden muss.
Leider finde ich in der BVO NRW, noch in den VV zur BVO NRW den entsprechenden Wortlaut.
Viele Grüße
Alea
Eigene Beihilfeberechtigung des Kindes
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Re: Eigene Beihilfeberechtigung des Kindes
Hallo. Ich denke das steht in Deiner BVO §2 Abs 2. Der erste Satz.
Re: Eigene Beihilfeberechtigung des Kindes
*Koppklatsch*
Vielen Dank für Deine Hilfe!
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