ich wende mich an euch mit meinem ersten Beitrag und der Hoffnung auf Hilfe.
Zwischen August 2013 - August 2016 habe ich ein duales Studium zum Diplom Finanzwirt in Sachsen absolviert, welches ich im August 2016 erfolgreich abgeschlossen habe. Derzeit bin ich als Steuerinspektor im Eingangsamt des gD (A9) bei einem Finanzamt in Leipzig in der Veranlagung tätig und würde so gerne wieder zurück in mein Heimatbundesland Bayern in den Raum München.
Leider habe ich seit nunmehr August 2016 einen Versetzungsantrag nach Bayern laufen und nichts wirklich nichts passiert!!! Es wird nur mitgeteilt ohne Tauschpartner (gleichwertig) keine Versetzung nach Bayern

Mein Frage an euch (bzw. meine Idee) bis der Versetzungsantrag positiv beschieden wird wäre daher, dass ich meine wöchentliche Arbeitszeit (40 Stunden) von Montag - Donnerstag ableiste (jeweils) 10 Stunden statt 8. Dies wäre auch arbeitsrechtlich zulässig? Max 10 Stunden pro Tag. Hat jemand von euch Erfahrungen diesbezüglich? Ich pendel jeden Freitag ca. 400 km und Sonntag Abend 400 km zurück und es nervt einfach tierisch. Habe ich einen Anspruch darauf die 40 Stunden von Mo-Do abzuarbeiten? Kann der Vorsteher blockieren (ich habe Gleitzeit zwischen 6.00 - 20.00 könnte die 40 Stunden also leicht von Montag bis Freitag abarbeiten. Hätte dann wenigstens Fr-So die Möglichkeit meine Freundin in München zu sehen.
Beste Grüße und Danke