Info über das BZFS

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Martin
Beiträge: 23
Registriert: 10. Jan 2009, 21:39
Behörde:

Info über das BZFS

Beitrag von Martin »

Hallo Zusammen,

ich starte am 01.09.2009 beim Zentrum für Familie und Soziales als Regierungsekretär (mittlere Dienst), Fachrichtung Sozialverwaltung an.

Arbeitet jemand beim ZBFS und kann mir ein paar nützliche Tipps geben. Mir wurde beim Vorsrellungsgespräch gesagt, dass ich einen Nachweis im Maschinenschreiben, 120 Anschläge pro Minute, nachweisen muss.

Ich behersche das sogenannte 10 Fingersystem (Blind schreiben) nicht und habe einen Kurs bei der Volkshochschule begonnen. Ich behersche eigentlich den Umgang mit moderner EDV (Word, Excel, Access etc.) und kann auch normalschnell schreiben. Aber bei den ersten Übung in der Volkshochschule habe ich das Gefühl, dass ich das nicht hingriege. Die Dozentin sagte mir das ch die Prüfung bestehe mit 10 Finger System.

Kann ich die Prüfung auch in der Verwaltungsschule in Wasserburg ablegen, ohne das 10 Finger System? Hab irgendwie Panik, den ohne Nachweis wird man nicht zur Abschlussprüfung zu gelassen.

Vielen dank für eure Ratschläge und Tipps

MFG Martin
max
Beiträge: 6
Registriert: 26. Mär 2009, 18:28
Behörde:

Beitrag von max »

Hallo!

Also mir wurde davon im Vorstellungsgespräch nichts gesagt. Kann vielleicht sein, dass dies nicht in allen Dienststellen notwendig ist. Aber sicherheitshalber habe ich jetzt auch einen Kurs an der VHS belegt. Werd aber nochmal in meiner Dienststelle in München in Verbindung setzen.

MfG
Max
max
Beiträge: 6
Registriert: 26. Mär 2009, 18:28
Behörde:

Beitrag von max »

Hier dir Antwort aus München:

(...)
Wir brauchen bis zum Ende Ihrer Ausbildung einen Nachweis über das Beherrschen des 10-Finger-Systems.
Viele haben bereits in der Schule diesen Nachweis schon erhalten.
Die anderen haben über zwei Jahre Zeit die Prüfung zum Nachweis in Wasserburg abzulegen. Dafür organisiert die Schule entweder einen Kurs oder die Teilnahme an einer externen Prüfung bei der VHS.
Also keine Sorge, wenn Sie noch keinen Nachweis haben. Das kriegen wir bis Oktober 2011 hin.
(...)
Antworten