ja...da kann ich dir nicht helfen. Es war so. Ich hatte die Stellungnahme eines Arztes eingereicht und schriftlich darum gebeten, das zu prüfen. Dann bekam ich den Widerspruchbescheid mit der Frage, ob ich was zurückziehen wollte. Ich habe gar nichts getan und zwei Wochen später kam der zweite Widerspruchbescheid.Lexus hat geschrieben: ↑18.06.2018 10:32 Hallo Torquemada,
Dein Hinweis stimmt leider so nicht - Du bekommt nicht einfach so einen Widerspruchsbescheid ohne Unterschrift und mit der expliziten Angabe, dass es sich um einen Widerspruch handelt.
Also wenn du die PBeaKK anschreibst um eine Abrechnung bzw. einen Beleg zu klären (in der Regel per Mail) und weitere Begründungen anforderst, wird noch keine Widerspruchsverfahren eingeleitet - auch nicht, wenn man mit diesem Schreiben um Korrektur bittet.
Erstens ist es ja noch kein Widerspruch, denn als solches muss ein Widerspruch immer genannt und als solches erkennbar sein, und zweitens verlangt die PBeaKK IMMER eine Unterschrift im Original (dieser Widerspruch kann dann aber per Fax versendet werden).
Dann kommt auch immer noch ein Schreiben, ob Du den Widerspruch beibehalten möchtest oder diesen zurücknehmen willst - und das dauert in der Regel mehrere Wochen...
Daher kann ich deine Argumentation nicht ganz nachvollziehen...
Widerspruch PBeaKK und Beihilfe
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Re: Widerspruch PBeaKK und Beihilfe
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Re: Widerspruch PBeaKK und Beihilfe
Stand in Deinem Brief / Mail irgendwo das Wort Widerspruch, widersprechen, o.ä.?Torquemada hat geschrieben: ↑18.06.2018 12:41 ja...da kann ich dir nicht helfen. Es war so. Ich hatte die Stellungnahme eines Arztes eingereicht und schriftlich darum gebeten, das zu prüfen.
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Re: Widerspruch PBeaKK und Beihilfe
Nein. Ich habe dann die Rufnummer auf dem Widerspruchbescheid angerufen und mein Unverständnis über diese Postzustellaufträge kundgetan.Siggi09 hat geschrieben: ↑18.06.2018 16:51Stand in Deinem Brief / Mail irgendwo das Wort Widerspruch, widersprechen, o.ä.?Torquemada hat geschrieben: ↑18.06.2018 12:41 ja...da kann ich dir nicht helfen. Es war so. Ich hatte die Stellungnahme eines Arztes eingereicht und schriftlich darum gebeten, das zu prüfen.
Darauf wurde mir erklärt, dass sie "von ganz oben" Weisung hätten, Widerspruchbescheide in diesen Fällen zu erlassen.
Ich hatte im November einen Teil einer Augenarztrechnung (Patient war eines der Kinder) nicht erstattet bekommen und das der privatärztlichen Verrechnungsstelle so mitgeteilt (auch nur den Erstattungsbetrag überwiesen).
Nach 6 Wochen bekam ich die Stellungnahme des Arztes, der die Postbeamtenkasse quasi als inkompetent darstellt. Er müsse so abrechnen, sonst sei das ein Kunstfehler.
Das habe ich dann eingereicht und bekam die Widerspruchbescheide ! Ich hätte die Widerspruchfrist verpasst !! Also ein rein formaler Vorgang ohne richtige Beschäftigung mit irgendwas.
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Re: Widerspruch PBeaKK und Beihilfe
Autsch, aber in so einem Fall sollte man tatsächlich fristgerecht, binnen 4 Wochen, reagieren und die Nachlieferung der Stellungnahme des Arztes avisieren. Wenn die 4 Wochen nichts von einem hören hat man verloren, auch wenn mit der Stellungnahme des Arztes noch etwas erstattet worden wäre. Ich nehme an, dass das auch der Grund für den Widerspruchsbescheid ist: Um die Sache wasserdicht zu machen. Klage ist natürlich sinnlos, weil bei Fristversäumnis -> selber schuld.Torquemada hat geschrieben: ↑18.06.2018 17:04 Nach 6 Wochen bekam ich die Stellungnahme des Arztes, der die Postbeamtenkasse quasi als inkompetent darstellt. Er müsse so abrechnen, sonst sei das ein Kunstfehler.
Das habe ich dann eingereicht und bekam die Widerspruchbescheide ! Ich hätte die Widerspruchfrist verpasst !! Also ein rein formaler Vorgang ohne richtige Beschäftigung mit irgendwas.