Das ist doch klar: Damit wird die Bereitschaft der folgenden Jahrgänge gefördert, sich auch ja frühzeitig für die 55er zu melden (rares Gut). Für die Kollegen im November/Dezember heißt das +4-5 Monate, in der Regel wohl pensionserhöhend. Also verschmerzbar.Siggi09 hat geschrieben: ↑14. Jun 2018, 15:31 Stimmt, man fragt sich, warum dann überhaupt Austrittstermine zu November und Dezember angeboten wurden. Wenn dann Anfang 2019 die Teamleiter aufgefordert werden die betreffenden Beamten in den VR zu gängeln, können die sagen: "Ich habe zwei Mal beantragt, Ihr habt abgelehnt. Jetzt will ich nicht mehr ..." - und das zu Recht.
Ruhestand für Beamte ab 2017
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Dem ist nicht so.Lexus hat geschrieben: ↑15. Jun 2018, 12:54
Wenn ich die Beiträge hier lese, kann man meinen, dass ist eine Werbeveranstaltung des Dienstherrn. Sobald hier gute Argumente dagegen gehalten werden, kommen immer wieder die Gleichen, die sich als Sprachrohr des Dienstherrn herausstellen - schade eigentlich, aber es ist leider so !
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hier scheinen sich die Foristen ja auszukennen, deswegen eine Frage:
ich bin Beamter bei der Post, A7, 55 Jahre alt. Weil ich im Überhang war, hat man mich gefragt(!!), ob ich die wohl unterwertige Tätigkeit eines Paketauflegers annehme, nach Schlucken habe ich zugestimmt... Ich bin dann auf 19,25 Stunden gegangen (für 10 Jahre ab 50 Jahren unterschrieben) - ohne irgendeine Zusatzleistung, also exakt die Hälfte des Gehalts.
Bin ich dazu verdammt bis 67 zu arbeiten??
Gruß und danke!
ich bin Beamter bei der Post, A7, 55 Jahre alt. Weil ich im Überhang war, hat man mich gefragt(!!), ob ich die wohl unterwertige Tätigkeit eines Paketauflegers annehme, nach Schlucken habe ich zugestimmt... Ich bin dann auf 19,25 Stunden gegangen (für 10 Jahre ab 50 Jahren unterschrieben) - ohne irgendeine Zusatzleistung, also exakt die Hälfte des Gehalts.
Bin ich dazu verdammt bis 67 zu arbeiten??
Gruß und danke!
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Welche Druckmittel haben Deine Vorgesetzten aufgefahren?jazzfan1 hat geschrieben: ↑15. Jun 2018, 17:16 Hier scheinen sich die Foristen ja auszukennen, deswegen eine Frage:
ich bin Beamter bei der Post, A7, 55 Jahre alt. Weil ich im Überhang war, hat man mich gefragt(!!), ob ich die wohl unterwertige Tätigkeit eines Paketauflegers annehme, nach Schlucken habe ich zugestimmt... Ich bin dann auf 19,25 Stunden gegangen (für 10 Jahre ab 50 Jahren unterschrieben) - ohne irgendeine Zusatzleistung, also exakt die Hälfte des Gehalts.
Bin ich dazu verdammt bis 67 zu arbeiten??
Gruß und danke!
Hast Du Dich mit dem Betriebsrat vorher beraten?
Wegen des ER Vorruhestandes wurde von der Deutschen Post AG - in den nächsten Wochen/Monaten - etwas angekündigt. Also erst mal abwarten.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Sorry, was ist "DDU"? Ich habe übrigens ca. 30 Jahre Vollzeit gearbeitet, daher Mindestversorgung zweifelhaft...
Zu den Druckmitteln: hatte vorher jobmäßig geloost, dachte selbst "(ehrliche)Arbeit ist Arbeit, wenn mir die Post weiter mein A7 zahlt..."
Bei vielen vorherigen dienstlichen Mißerfolgen wollte ich mich nicht (asozial) zurücklehnen - außerdem hatte ich keinerlei Infos über die Rechte, die man so hat, kein Personalrat dabei beim Gespräch.
Ein Detail: noch nie in meinem Leben habe ich so ein offensichtliches "Aufatmen" bei den Personalern erlebt, als ich den Jobvorschlag angenommen hatte (und natürlich versuchen die cool zu bleiben, aber das "Aufatmen" war sowas von offensichtlich

Mein Problem ist jetzt, dass selbst geförderte Teilzeit so bürokratisch ist mit dem Aufbau von 1000 Stunden glaube ich, daß andere bei derselben Arbeitszeit irgendwann vom Arbeitgeber unterstüzt werden und ich kriege keinen Cent.
Außerdem sind die angekündigten Maßnahmen vom Vorstand für Büroleute, die es ja soviel nötiger haben, wahnsinnig früh in den RS zu gehen als Leute, die einen körperlich wahrlich schweren Job machen wie meine Wenigkeit. Haha

Man wird halt bestraft, wenn man arbeitet...weiß noch nicht, was ich mache, wenn ich 60 werde, dann läuft meine freiwillige Verpflichtung zur Teilzeit aus, dann werde ich wohl auf Vollzeit in einem anderen Tätigkeitsbereich bestehen, vielleicht kommt dann ein freiwilliges Ruhestandsangebot.
Betrügerisch "krank" zu werd wie so viele kommt für mich nicht in Frage.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Bitte siehe die Antwort auf "AndyO", beraten mit Betriebsrat hatte ich mich vorher nicht meiner Erinnerung nach.CPostler hat geschrieben: ↑16. Jun 2018, 10:32Welche Druckmittel haben Deine Vorgesetzten aufgefahren?jazzfan1 hat geschrieben: ↑15. Jun 2018, 17:16 Hier scheinen sich die Foristen ja auszukennen, deswegen eine Frage:
ich bin Beamter bei der Post, A7, 55 Jahre alt. Weil ich im Überhang war, hat man mich gefragt(!!), ob ich die wohl unterwertige Tätigkeit eines Paketauflegers annehme, nach Schlucken habe ich zugestimmt... Ich bin dann auf 19,25 Stunden gegangen (für 10 Jahre ab 50 Jahren unterschrieben) - ohne irgendeine Zusatzleistung, also exakt die Hälfte des Gehalts.
Bin ich dazu verdammt bis 67 zu arbeiten??
Gruß und danke!
Hast Du Dich mit dem Betriebsrat vorher beraten?
Wegen des ER Vorruhestandes wurde von der Deutschen Post AG - in den nächsten Wochen/Monaten - etwas angekündigt. Also erst mal abwarten.
Das das Ergebnis bis in den Zeitpunkt des Ruhestand reinreicht hatte ich auch nicht bedacht, lediglich die Finanzierung der Teilzeit war dank Ersparnissen einigermaßen gesichert (geringe Lebenshaltungskosten und dank Airbnb sind die Reisekosten (Reisen sind mein größtes Hobby) für Singles deutlich günstiger geworden)
Jedenfalls an Beide: Danke fürs Antworten!!
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Die 1000 Stunden, für die Altersteilzeit kannst Du vergessen.
Du kannst nur Stunden sparen, die über der 19,25 Wochenarbeitszeit liegen.
Dir bleibt, wenn das mit dem ER Ruhestand nichts wird, nur mit 65 Jahren mit 45 Dienstjahren (hier zählen die Teilzeitjahre auch als volle Jahre) in den Ruhestand zu gehen.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Teilzeitjahre zählen nicht als volle ruhegehaltsfähige Dienstjahre, sondern nur anteilmäßig.
Um mit 65 Jahren abschlagsfrei in Ruhestand zu gehen, benötigt man 45 Dienstjahre.
Und hier zählen auch die Teilzeitjahre als volle Jahre.
Besonderheit bei 45 Jahre versorgungsrechtliche Zeiten:
"Beamtinnen und Beamte können ohne Versorgungsabschläge vorzeitig auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie zum Zeitpunkt des Ruhestandseintritts das 65. Lebensjahr vollendet und mindestens 45 Jahre mit versorgungsrechtlich relevanten Zeiten zurückgelegt haben."
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
DDU = Dauerhafte Dienstunfähigkeit. Aber bei 30 Vollzeitjahren + 7,5 gewerteten Teilzeitjahren kommst du mit 65 tatsächlich über die Mindestversorgung. Also Ziel fast erreicht. Befördern will dich wohl keiner mehr?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
LOL...Nee. Und wie man DDU "macht" weiss ich nicht - schließlich muß das ein Arzt feststellen. Vielleicht kann ich ja einen Arzt bestechen....

Aber wenn ich noch viele Jahre diesen Job mache, werde ich ja vermutlich wirklich bewegungsunfähig.
Bitte den galligen Unterton zu entschuldigen!
Schönes WE!
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Was ist eigentlich rechtlich passiert, als ich den angebotenen Job (mit 50 Jahren!) akzeptiert hatte?CPostler hat geschrieben: ↑16. Jun 2018, 14:42Die 1000 Stunden, für die Altersteilzeit kannst Du vergessen.
Du kannst nur Stunden sparen, die über der 19,25 Wochenarbeitszeit liegen.
Dir bleibt, wenn das mit dem ER Ruhestand nichts wird, nur mit 65 Jahren mit 45 Dienstjahren (hier zählen die Teilzeitjahre auch als volle Jahre) in den Ruhestand zu gehen.
Kann ich die Tätigkeit - z.B. wenn ich mit 60 wieder Vollzeitbeamter werde - nicht wieder ablehnen?? Wenn ich mit 60 ohne zugewiesene Tätigkeit dastehe, müsste die Motivation der Dienststelle einen überzähligen Beamten zu pensionieren doch ins Unermessliche steigen.
Ich befürcte, solange ich die Tätigkeit im Paketzentrum mache, werde ich nie vor 66 und 10 Monaten in Pension gehen...
Wie und wann kann man einen ER beantragen (ich habe wirklich keine Ahnung davon)?
Muss man selber aktiv werden und anfragen oder hat das keinen Sinn? Bisher habe ich dahingehend nichts unternommen.
Ich weiss, das sind viele Fragen auf einmal - ich wäre wirklich sehr dankbar für eine Antwort!
Vielen Dank im Voraus!!!!
Gruß
JF1
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Du hast gem. Bundesverwaltungsgericht jederzeit einen nicht aufgebbaren Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung (auch auf Vollzeit). Fragt sich nur, ob du einen solchen Antrag formal stellen willst. Das ist mir bei deiner Lebenslage nicht so klar. Ohne diesen Status wirst du wahrscheinlich nie zum ER kommen bzw. deine Pension weiter ruinieren...
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Zu meiner Situation: Nach der Privatisierung hatte ich knapp meinen A8 verpasst, weil mein damaliger Arbeitsplatz (Wert- bzw. Expressstelle Brief) kurz befor ich dran gewesen wäre "abgewertet" wurde. Danach wurde ich auf auf immer wechselnde Stellen abgeordnet, auf die man sich auch noch selbst bewerben mußte, eine Art "Arbeitsamt" für Beamte. Ich vermute, das das immer schon "Überhang" war, jedenfalls war nie eine A8 Planstelle dabei. Über diese juristischen Hintergründe hatte ich mir keine Gedanken gemacht. Vielmehr hatte ich damals enorme Ängste, daß man als Bundesbeamter auch bundesweit wahllos versetzt werden könnte, wenn es der Verwaltung so gefällt. Ich hatte selbst mitbekommen, wie MA damit bedroht wurden.Torquemada hat geschrieben: ↑20. Jun 2018, 12:47 Du hast gem. Bundesverwaltungsgericht jederzeit einen nicht aufgebbaren Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung (auch auf Vollzeit). Fragt sich nur, ob du einen solchen Antrag formal stellen willst. Das ist mir bei deiner Lebenslage nicht so klar. Ohne diesen Status wirst du wahrscheinlich nie zum ER kommen bzw. deine Pension weiter ruinieren...
Da ich dann mit 50 einige berufliche Tiefschläge hinter mir hatte, an denen ich durchaus nicht unschuldig war, habe ich eben den Job angenommen und dann gleichzeitig Teilzeit beantragt, da ich die Idee, weniger zu arbeiten, interessant fand. Finanziell gehts ganz gut, habe ne Menge im Aktienmarkt und könnte jederzeit Geld rausziehen, wenn z.B. ein neuer (Gebraucht-)Wagen ansteht o.ä.
Da ich bis 60 die Teilzeit unterschrieben habe, würde ich das auch durchziehen. Danach müsste ich also eine "amtsangemessene Beschäftigung" anfordern, wenn ich das richtig verstehe.
Mein Interesse besteht darin, nicht bis knapp 67 zu arbeiten! Wenn ich irgendwie Sicherheit hätte, daß man in den ER versetzt wird, würde ich es machen, egal wie die Höhe der Pension aussieht (Mindestpension gibts ja mindestens - wie hoch ist die eigentlich?).
Wenn ich mit 60 den ER schriftlich (?) beantrage, wie kann ich sichergehen, das die Post mich nicht bis ca. 67 auf irgendeinem Posten beschäftigt - einschließlich dem Psychodruck?
Dann würde ich lieber so wie jetzt weitermachen!
Generell ist mein Gefühl, das man als Beamter keine Rechte hat sondern auf die Stimmungslage der zuständigen Verwaltung angewiesen ist. Wenn die zum Sadismus neigen, wird man trotz Vorstandsbeschlüssen halt immer weiter beschäftigt (obwohl das unternehmerisch keinen Sinn machen würde wohlgemerkt). Mein Problem ist auch, das ich Psychodruck schlecht abkann und das spüren die entsprechenden Leute garantiert...
Schön waere eine klare und garantierte Regelung. Hätte hätte Fahrradkette
