Versorgungsausgleich von Polizeibeamtin und Beamter mit Mindestversorgung

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Hamburger Mädel
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Versorgungsausgleich von Polizeibeamtin und Beamter mit Mindestversorgung

Beitrag von Hamburger Mädel »

Hallo und guten Abend,
folgendes beschäftigt meinen Mann (Beamter einer Stadt und vorzeitig in den Ruhestand mit Mindestversorgung) und mich. Wir werden uns scheiden lassen, sind jetzt 15 Jahre verheiratet. Mein Mann bekommt seit gut. 15 Jahren schon eine Mindestversorgung. Wie sieht hier eigentlich der Versorgungsausgleich aus? Muss ich viel zahlen. ich bin A 10.
Torquemada
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Re: Versorgungsausgleich von Polizeibeamtin und Beamter mit Mindestversorgung

Beitrag von Torquemada »

Da du (ihr) zur Scheidung ohnehin einen Anwalt braucht, würde ich den fragen. Zumal das bei dieser Konstellation sehr kompliziert ist. Du hattest also damals einen Beamten in Ruhestand geheiratet?

http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... gleich.htm

https://openjur.de/u/617634.html


Interessant ist die Frage, ob du nicht auch nach der Scheidung unterhaltspflichtig bist, WEIL deinem (dann) Ex die Pension gekürzt wird UND er dadurch nicht mehr genug zum Leben hat....
Hamburger Mädel
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Re: Versorgungsausgleich von Polizeibeamtin und Beamter mit Mindestversorgung

Beitrag von Hamburger Mädel »

Ja aber ich verdiene ja mehr als er. Er hat 1400 netto, ich 3400. Also von daher wird man ihm wohl nichts kürzen.
Hamburger Mädel
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Re: Versorgungsausgleich von Polizeibeamtin und Beamter mit Mindestversorgung

Beitrag von Hamburger Mädel »

Er bekommt nur die Mindestversorgung. Nicht mehr.
Torquemada
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Re: Versorgungsausgleich von Polizeibeamtin und Beamter mit Mindestversorgung

Beitrag von Torquemada »

Hamburger Mädel hat geschrieben: 7. Jun 2018, 21:51 Ja aber ich verdiene ja mehr als er. Er hat 1400 netto, ich 3400. Also von daher wird man ihm wohl nichts kürzen.
Seine Versorgung wird nach der Scheidung gekürzt. Dies ist seit 2009 so.
mecki111
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Re: Versorgungsausgleich von Polizeibeamtin und Beamter mit Mindestversorgung

Beitrag von mecki111 »

Bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs geht es nur um die Altersversorgung, die in der Ehezeit erworben wurde. Da dein Mann während der gesamten Ehezeit bereits im Ruhestand war, hat er keine Versorgungsanwartschaften erworben, so dass bei ihm auch nichts gekürzt werden wird. Lediglich der Ehegattenbestandteil des Familienzuschlags fällt weg. Für dich bedeutet dies, dass dass du die Hälfte der in der 15jährigen Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften an deinen Mann verlieren wirst. Darüber hinaus könntest du bis zum Rentenbeginn (gesetzliche Rentenversicherung) zum Unterhalt verpflichtet sein, was jedoch von den individuellen Gegebenheiten abhängt.
Torquemada
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Re: Versorgungsausgleich von Polizeibeamtin und Beamter mit Mindestversorgung

Beitrag von Torquemada »

mecki111 hat geschrieben: 8. Jun 2018, 11:53 Darüber hinaus könntest du bis zum Rentenbeginn (gesetzliche Rentenversicherung) zum Unterhalt verpflichtet sein, was jedoch von den individuellen Gegebenheiten abhängt.

Verflixt kompliziert.................. ;)

Also ist es ein schwerer Fehler, einen Ruhestandsbeamten ohne Ehevertrag zu heiraten? Da hätte dann nur der Part schwere Nachteile der arbeitet !!!

Gesetzliche Rentenversicherung greift hier wohl nicht, weil Polizeibeamtin.
mecki111
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Re: Versorgungsausgleich von Polizeibeamtin und Beamter mit Mindestversorgung

Beitrag von mecki111 »

Nach § 16 Abs.1 VersAusglG erfolgt der Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung, solange das entsprechende Land die interne Teilung durch ein Versorgungsteilungsgesetz nicht vorgesehen hat. Ob das entsprechende Bundesland ein entsprechendes Gesetz verabschiedet hat, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis, ist aber sehr unwahrscheinlich, da sich alle Bundesländer 2009 dagegen gewehrt haben.
Torquemada
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Re: Versorgungsausgleich von Polizeibeamtin und Beamter mit Mindestversorgung

Beitrag von Torquemada »

Au Backe !!! Das bedeutet, dass die Polizistin 13,45 Prozent ihrer Altersversorgung einfach verliert.....
Hamburger Mädel
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Re: Versorgungsausgleich von Polizeibeamtin und Beamter mit Mindestversorgung

Beitrag von Hamburger Mädel »

Erst ma vielen Dank für die Antworten. Der Ausgleich wird noch verhandelt. Wenn ich Glück habe, verzichtet er. Wenn. Danke an Euch.
silberheim
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Re: Versorgungsausgleich von Polizeibeamtin und Beamter mit Mindestversorgung

Beitrag von silberheim »

Bei dem versorgungsrechtlichen Unterscheid, glaube ich nicht, dass das Gericht einem Verzicht zustimmen wird. Ob da auch der Dienstherr ein Mitspracherecht hat, weil er ja evtl. für den Verzicht aufkommen müsste, weiß ich nicht!
Torquemada
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Re: Versorgungsausgleich von Polizeibeamtin und Beamter mit Mindestversorgung

Beitrag von Torquemada »

Verzicht geht doch jetzt gar nicht mehr m. W.
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Bananen-Willi
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Re: Versorgungsausgleich von Polizeibeamtin und Beamter mit Mindestversorgung

Beitrag von Bananen-Willi »

Torquemada hat geschrieben: 14. Jun 2018, 08:28 Verzicht geht doch jetzt gar nicht mehr m. W.
Doch geht. Bei Ehen unter drei Jahren wird er nicht gemacht, es sei denn eine der Parteien besteht darauf. Bei Ehen über drei Jahren muss er gemacht werden, jedoch kann man unter seltenen Umständen darauf verzichten, das ist aber recht kompliziert und an strenge Regularien geknüpft, die das Familiengericht zu prüfen hat - beispielsweise ob der Verzicht sittenwidrig wäre. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine der Parteien in unzumutbarer Art und Weise benachteiligt sein würde. Es spielen aber noch eine Vielzahl von weiteren Faktoren da mit rein. Solche Geschichten haben schon Generationen von Richtern über sämtliche Instanzen weg beschäftigt und werden wohl auch noch ne Weile damit beschäftigt werden...
Hamburger Mädel
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Re: Versorgungsausgleich von Polizeibeamtin und Beamter mit Mindestversorgung

Beitrag von Hamburger Mädel »

Hallo alle zusammen. JEtzt ist es bald soweit. Das Gericht hat einen Ausgleich von 400 Euro vorgeschlagen. Bekommt mein Mann den denn automatisch jetzt schon gezahlt, da er pensioniert ist?
Gruss HM
mecki111
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Re: Versorgungsausgleich von Polizeibeamtin und Beamter mit Mindestversorgung

Beitrag von mecki111 »

Ich gehe mal davon aus, dass das Gericht die Versorgungsanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung für deinen Mann begründen will. In dem Fall kann er erst dann den Versorgungsausgleich bekommen, wenn er die Voraussetzungen für den Rentenbezug nach dem SGB VI erfüllt. Dies bedeutet für dich, dass er ggf. bis dahin Unterhaltsansprüche geltend machen kann.
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